Promotionsfächer
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Der Fachbereich Geschichte/Philosophie versteht sich als eine Gemeinschaft von Fächern mit hohem interdisziplinärem Diskurspotenzial. Die Promotion erfolgt in einem Fach, in dem auch das begleitende wissenschaftliche Studienprogramm absolviert und die Promotionsprüfung abgelegt wird. 

Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorausgehenden Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein anderes Fach gewählt werden. Erstbetreuer:in einer Promotion ist in der Regel ein:e Hochschullehrer:in, der/die das Promotionsfach an der Universität Münster hauptamtlich vertritt.

  • Alte Geschichte

    Ansprechpartner:innen

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)

    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)

    • Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichnetem Kurzprotokoll

    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/ Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/Jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation des Kolloquiums wenigstens einmal mitgewirkt haben.

    b) Wahlpflichtleistungen (optional):

    • Besuch einer Fachtagung mit eigenem Vortrag
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Aktivitäten, die sich aus Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Artikels oder Aufsatzes
    • Abhalten einer eigenen Lehrveranstaltung
    • einmaliger Auftritt im Rahmen einer Vorlesung
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Hauptseminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik und/oder zur Verbesserung der englischsprachigen Vortrags- und Publikationskomptenz

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Byzantinistik

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Neugriechischkenntnisse
    • funktionale Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch

    Begleitendes Studienprogramm (Pflichtleistungen)

    • 4 Teilnahmenachweise

  • Christliche Archäologie

    Ansprechpartnerin

    • Dr. Pamela Bonnekoh (Institut für Klassische Archäologie und Christliche Archäologie/Archäologisches Museum)

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und mindestens einer weiteren modernen Fremdsprache

    Fachliches Begleitstudium

    Die Dissertation und das nachstehend aufgeführte wissenschaftliche Begleitstudium werden
    mit ECTS-Punkten im Verhältnis 150:30 gewertet.

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichnetem Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme am Doktoranden-Kolloquium, bei dem die Promovendinnen/Promovenden wenigstens zweimal einen Vortrag halten

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Teilnahme an einer Ausgrabung
    • Teilnahme an einem Museumspraktikum
    • Teilnahme an einem Forschungsprojekt
    • Besuch einer Fachtagung mit oder ohne eigenen Vortrag
    • Mitorganisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Mitorganisation einer Exkursion
    • Publikation eines wissenschaftlichen Artikels oder Aufsatzes

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Didaktik der Geschichte

    Ansprechpartner:innen

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des „kleinen“ Latinums oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Kenntnisse in Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitende Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichnetem Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium

    b) Wahlpflichtleistungen (optional)

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit eigenem Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Absolvierung eines Praktikums mit Reflexion des Fachbezugs und der Berufsperspektive
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Zeitschriftenartikels, Sammelbandaufsatzes, einer Buchbesprechung, eines Forschungsblogs u.ä.
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung
    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/ Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation wenigsten einmal mitgewirkt haben.
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, Kolloquium) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik
    • Besuch von Kursen zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz
    • Teilnahme an Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Promotionsstudium (diversity, gender, Vereinbarkeit von Familie und Promotion)
    • Leistungen im Bereich des Forschungstransfers

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Ethnologie (Sozial- und Kulturanthropologie)

    In diesem Fach ist die die Anfertigung einer kumulativen Dissertation gestattet. Näheres regelt die Promotionsordnung.

    Sprachvoraussetzungen

    • Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und zwei weiteren modernen Fremdsprachen

    Begleitendes Studienprogramm (Pflichtleistungen):

    • 2 Teilnahmenachweise (Kolloquien)
  • Griechische Philologie

    Ansprechpartnerin

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Englisch in Sprach-, Schreib- und Lesefähigkeit (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung), Italienisch oder Französisch in Lesefähigkeit (erforderlicher Nachweis von mind. B). Ein Austausch gegen andere Sprachen nur bei besonderem Bedarf

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichnetem Kurzprotokoll

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Besuch einer Fachtagung mit eigenem Vortrag
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Aktivitäten, die sich aus Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Artikels oder Aufsatzes
    • Abhalten einer eigenen Lehrveranstaltung
    • einmaliger Auftritt im Rahmen einer Vorlesung
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Hauptseminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik und/oder zur Verbesserung der englischsprachigen Vortrags- und Publikationskompetenz

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Historische Hilfswissenschaften

    Ansprechpartner:innen

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung) oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Kenntnisse in Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitende Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichneten Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium

    b) Wahlpflichtleistungen (optional)

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit eigenem Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Absolvierung eines Praktikums mit Reflexion des Fachbezugs und der Berufsperspektive
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Zeitschriftenartikels, Sammelbandaufsatzes, einer Buchbesprechung, eines Forschungsblogs u.ä.
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung
    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation wenigsten einmal mitgewirkt haben.
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, Kolloquium) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik
    • Besuch von Kursen zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz
    • Teilnahme an Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Promotionsstudium (diversity, gender, Vereinbarkeit von Familie und Promotion)
    • Leistungen im Bereich des Forschungstransfers

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Klassische Archäologie

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und mindestens einer weiteren modernen Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm

    Die Dissertation und das nachstehend aufgeführte begleitende Studienprogramm werden mit ECTS-Punkten im Verhältnis 150:30 gewertet.

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichnetem Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme am Doktoranden-Kolloquium, bei dem die Promovendinnen/Promovenden wenigstens zweimal einen Vortrag halten

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Teilnahme an einer Ausgrabung
    • Teilnahme an einem Museumspraktikum
    • Teilnahme an einem Forschungsprojekt
    • Besuch einer Fachtagung mit oder ohne eigenen Vortrag
    • Mitorganisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Mitorganisation einer Exkursion
    • Publikation eines wissenschaftlichen Artikels oder Aufsatzes

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Kulturanthropologie

    Sprachvoraussetzungen

    • Funktionale Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Teilnahme an einem Forschungskolloquium und dort regelmäßige Präsentation der erreichten Arbeitsfortschritte
    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch den/die Hauptbetreuer/in bzw. durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte und Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten

    b) Wahlleistungen (optional):

    • Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis
    • Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis
    • Besuch von Fachtagungen ohne eigenem Vortrag
    • Besuch von Fachtagungen mit eigenem Vortrag
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Aktivitäten, die sich aus Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Abhalten einer eigenen Lehrveranstaltung
    • einmaliger Auftritt im Rahmen einer Vorlesung
    • Publikation eines Artikels oder Aufsatzes
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik und/oder zur Verbesserung der englischsprachigen Vortrags- und Publikationskompetenz

    Ob und in welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Kunstgeschichte

    Ansprechpartnerin

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch die Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung) oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Sprachkenntnisse in mindestens zwei der folgenden Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch. Einzelfallbezogen kann auch eine andere Fremdsprache anerkannt werden. Bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, werden überdies Deutschkenntnisse im Umfang mindestens des Grades B1 verlangt.

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch die die Einzelbetreuerin/den Einzelbetreuer oder die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden und gemeinsamer Diskussion
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse regelmäßig in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen.

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Besuch einer Fachtagung mit eigenem Vortrag

    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung

    • Organisation eines Kolloquiums

    • Organisation und Durchführung einer Exkursion

    • Aktivitäten, die sich aus Einbindung in eine Forschergruppe ergeben

    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten

    • Publikation eines Artikels oder Aufsatzes

    • Abhalten einer eigenen Lehrveranstaltung

    • einmaliger Auftritt im Rahmen einer Vorlesung

    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe

    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung) ohne Leistungsnachweis

    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Hauptseminar) mit Leistungsnachweis

    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik und/oder zur Verbesserung der englischsprachigen Vortrags- und Publikationskomptenz

    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben

    • Mitarbeit an der Konzeption und Kuratierung einer Ausstellung

    • Ggfs. andere fachaffine Tätigkeiten

    Ob und in welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Lateinische Philologie

    Ansprechpartnerin

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • funktionale Kenntnisse in mindestens drei modernen Fremdsprachen, wobei mind. zwei moderne Sprachen durch Zeugnisse oder Zertifikate nachzuweisen sind. Max. eine moderne Sprache kann durch den bescheinigten Nachweis einer anderen antiken Sprache oder den bescheinigten Nachweis von Kenntnissen in Informatik, digitalen Medien o.ä. ersetzt werden. Näheres regelt die Betreuungsvereinbarung.

    Begleitendes Studienprogramm

    a) für Absolventinnen/Absolventen des Master of Arts 'Klassische Philologie'

    • der Besuch von Lehrveranstaltungen ist optional, wird jedoch empfohlen

    b) für Absolventinnen/Absolventen des Master of Arts 'Römische Literatur und ihre Rezeption' (oder affine Abschlüsse)

    • Besuch von mindestens einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich griechische Philologie (Seminar oder Lektüre) mit Leistungsnachweis

    c) für Absolventinnen/Absolventen des Master of Education

    • Besuch von mindestens einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich Griechische Philologie (Seminar oder Lektüre) mit Leistungsnachweis
    • Besuch von mindestens zwei Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Lateinische Philologie (Hauptseminar und Lektüre) mit Leistungsnachweis
    • der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen wird empfohlen
  • Mittel- und Neulateinische Philologie

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • funktionale Sprachkenntnisse des Deutschen, Englischen und mindestens einer weiteren Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm (Pflichtleistungen):

    • Teilnahme an den Doktorandenkolloquien (4 Semester) mit Präsentation des eigenen Forschungsprojektes und Diskussionsrunden
    • Einzelbetreuung durch Erstbetreuer/Betreuergruppe nach individueller Vereinbarung, jedoch mindestens einmal pro Semester
    • Interkulturelle Kompetenz
    • Bewerbungstraining
    • Drittmitteleinwerbung
    • EDV
    • Berufsbezogene Praktika
    • Sprachkurs zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes oder zum Erlernen einer zusätzlichen Fremdsprache in ihren Grundzügen
    • Auslandsaufenthalt
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung unter Anleitung durch eine/n erfahrene/n Hochschullehrer/in
    • Begleitung/Begutachtung einer Bachelorarbeit
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Publikation eines wissenschaftlichen Artikels oder Aufsatzes
    • Organisation einer wissenschaftlichen Fachtagung
    • Teilnahme an einer wissenschaftlichen Fachtagung mit eigenem Vortrag oder Posterpräsentation
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Mittlere Geschichte

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung) oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Kenntnisse in Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache

    2. Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitende Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichneten Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium

    b) Wahlpflichtleistungen (optional)

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit eigenem Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Absolvierung eines Praktikums mit Reflexion des Fachbezugs und der Berufsperspektive
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Zeitschriftenartikels, Sammelbandaufsatzes, einer Buchbesprechung, eines Forschungsblogs u.ä.
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung
    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation wenigsten einmal mitgewirkt haben.
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, Kolloquium) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik
    • Besuch von Kursen zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz
    • Teilnahme an Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Promotionsstudium (diversity, gender, Vereinbarkeit von Familie und Promotion)
    • Leistungen im Bereich des Forschungstransfers

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Musikwissenschaft

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)
    • Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache

    Begleitendes Studienprogramm (Pflichtleistungen)

    • 4 Teilnahmenachweise in Hauptseminaren bzw. Forschungskolloquien
  • Neuere und Neueste Geschichte

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des „kleinen“ Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung) oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Kenntnisse in Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache

    2. Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitende Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichneten Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium

    b) Wahlpflichtleistungen (optional)

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit eigenem Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Absolvierung eines Praktikums mit Reflexion des Fachbezugs und der Berufsperspektive
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Zeitschriftenartikels, Sammelbandaufsatzes, einer Buchbesprechung, eines Forschungsblogs u.ä.
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung
    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation wenigsten einmal mitgewirkt haben.
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, Kolloquium) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik
    • Besuch von Kursen zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz
    • Teilnahme an Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Promotionsstudium (diversity, gender, Vereinbarkeit von Familie und Promotion)
    • Leistungen im Bereich des Forschungstransfers

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Niederlande-Studien

    In diesem Fach ist die die Anfertigung einer kumulativen Dissertation gestattet. Näheres regelt die Promotionsordnung.

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • funktionale Kenntnisse in Niederländisch

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Teilnahme an einem Forschungskolloquium und dort regelmäßige Präsentation der erreichten Arbeitsfortschritte
    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch den Erstbetreuer bzw. durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte und Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Vortrag auf einer Fachtagung/einem Workshop
    • Wissenschaftlicher Aufsatz in einer Fachzeitschrift bzw. in einem fachlich einschlägigen Sammelband oder Erstellung einer umfangreichen Rezension

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Osteuropäische Geschichte

    Ansprechpartner

    Sprachvoraussetzungen

    • in der Regel Lateinkenntnisse im Umfang des „kleinen“ Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung) oder einer relevanten Quellensprache auf vergleichbarem Niveau
    • Funktionale Kenntnisse in Englisch und einer osteuropäischen Sprache

    2. Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitende Einzelbetreuung durch die Betreuergruppe mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch die Promovendin/den Promovenden, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeiten mit von allen Anwesenden unterzeichneten Kurzprotokoll
    • Regelmäßige Teilnahme an einem Kolloquium

    b) Wahlpflichtleistungen (optional)

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit eigenem Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Organisation eines Kolloquiums
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Absolvierung eines Praktikums mit Reflexion des Fachbezugs und der Berufsperspektive
    • Aktivitäten, die sich aus der Einbindung in eine Forschergruppe ergeben
    • Auslandsstudium von 3–6 Monaten
    • Publikation eines Zeitschriftenartikels, Sammelbandaufsatzes, einer Buchbesprechung, eines Forschungsblogs u.ä.
    • Abhaltung einer eigenen Lehrveranstaltung
    • Regelmäßige Teilnahme an einem zweimal jährlich von den Promovendinnen/Promovenden selbst organisierten Kolloquium, in dem die Promovierenden ihre Ergebnisse in Form von Vorträgen mit Diskussion vorstellen. Jede Promovendin/jeder Promovend sollte wenigstens zweimal einen Vortrag halten und im Laufe des zweiten oder dritten Promotionsjahres an der Organisation wenigsten einmal mitgewirkt haben.
    • Teilnahme an einer mindestens einjährigen, von Promovierenden selbst organisierten Lektüregruppe
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, Kolloquium) ohne Leistungsnachweis
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminar) mit Leistungsnachweis
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik
    • Besuch von Kursen zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz
    • Teilnahme an Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Promotionsstudium (diversity, gender, Vereinbarkeit von Familie und Promotion)
    • Leistungen im Bereich des Forschungstransfers

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Philosophie

    In diesem Fach ist die die Anfertigung einer kumulativen Dissertation gestattet. Näheres regelt die Promotionsordnung.

    Ansprechpartnerin

    Sprachvoraussetzungen

    • Die Sprachvoraussetzungen richten sich nach dem Thema des Promotionsvorhabens. Sie werden in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.

    2. Begleitendes Studienprogramm (Pflichtleistungen)

    • Regelmäßige vorbereitete Einzelbetreuung durch die Erstbetreuerin/den Erstbetreuer oder die Betreuergruppe (mit Planung der weiteren und Vorstellung der bisher erreichten Arbeitsfortschritte)
    • Teilnahme an einem Kolloquium zur Besprechung von Abschlussarbeiten

    Weitere Pflichtleistungen werden gegebenenfalls in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.

  • Religionswissenschaft

    1. Sprachvoraussetzungen

    • Funktionale Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen

    2. Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen

    • Regelmäßige, wenigstens einmal im Semester stattfindende, vorbereitete Einzelbetreuung durch den/die Betreuer/in mit Vorstellung der erreichten Arbeitsfortschritte durch den/die Promovenden/Promovendin, gemeinsame Diskussion sowie Projektierung der weiteren Arbeit
    • Regelmäßige Teilnahme am Doktorandenkolloquium mit Präsentation des eigenen Arbeitsfortschritts (jedes Semester)

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Besuch einer Fachtagung oder eines externen Forschungskolloquiums mit oder ohne eigenen Vortrag
    • Posterpräsentation auf einer Fachtagung
    • Organisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Publikation eines wissenschaftlichen Artikels oder Aufsatzes oder einer Rezension
    • Durchführung einer Lehrveranstaltung (ggf. Co-Teaching)
    • einmaliger Auftritt im Rahmen einer Vorlesung
    • Aktivitäten, die sich aus Einbindung in einer Forschungsgruppe ergeben
    • Organisation und Durchführung einer Exkursion (ggf. im Team)
    • Teilnahme an einer Exkursion
    • Beteiligung an einer Ausstellungskonzeption
    • Forschungsaufenthalt im Ausland
    • Teilnahme an einer Ausbildung zur Verbesserung der Rhetorik und/oder zur Verbesserung der englischsprachigen Vortrags- und Publikationskompetenz

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

  • Ur- und Frühgeschichte

    Sprachvoraussetzungen

    • funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und zwei weiteren Fremdsprachen, darunter wahlweise Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (Nachweis durch Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung)

    Begleitendes Studienprogramm

    a) Pflichtleistungen:

    • Regelmäßige Teilnahme am Forschungskolloquium, bei dem die Promovendinnen/Promovenden wenigstens zweimal einen Vortrag halten

    b) Wahlpflichtleistungen:

    • Teilnahme an einem Forschungsprojekt
    • Besuch von Fachtagungen mit oder ohne eigenen Vortrag
    • Mitorganisation einer wissenschaftlichen Tagung
    • Publikation eines wissenschaftlichen Artikels oder Aufsatzes

    In welchem Umfang Wahlpflichtleistungen erbracht werden müssen, wird individuell in der Betreuungsvereinbarung geregelt.