Herrschaft Büren
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Herrschaft Büren

Reformierender Landesherr: Johann d. Ä., Johann d. J., Joachim von Büren
Reformatoren: /
Beginn der Reformation: Um 1550
Kirchenordnung: /


In der verfassungsgeschichtlichen Forschung wird betont, dass die landesherrliche Reformation und das mit ihr einhergehende Aufkommen eines neuen Kirchenwesens an das Territorium gebunden waren und dass dieses landesherrliche Kirchenregiment den Staatsbildungsprozess vorantrieb (Konfessionalisierung). Diese Auswirkung der Reformation lässt sich besonders deutlich am Beispiel der Edelherren von Büren und ihrer kleinen Herrschaft zeigen, die im Fürstbistum Paderborn lag. Mittels Kirchenregiment versuchten die Bürener, ein eigenes Territorium aufzubauen.

  • Adel und Reformation

    Der landsässige Adel war sowohl für das Gelingen, aber auch für das Scheitern der Reformationsbestrebungen in einem Territorium eine nicht zu unterschätzende Größe. Der Landesherr bedurfte der Mithilfe des Landadels, also der auf ständische Hervorhebung und Würde sowie auf Herrschaft pochenden sozialen Gruppe unterhalb der Grafen und Fürsten, die auf ihren Herrensitzen lebte und sich aus ihrer Grundherrschaft durch Abgaben und Dienste der Bauern finanzierte. Mitglieder dieser Gruppe gehörten entweder den Landständen an oder saßen in den Fürstbistümern als adelige Domherren im Domkapitel. Vor allem in den geistlichen Territorien war die Einführung eines neuen Bekenntnisses ohne Zustimmung dieser Gremien schwer möglich. Stimmte der Landadel hingegen mit der religiösen Gesinnung des Territorialherrn überein, konnte es zur flächendeckenden Konfessionsbildung kommen.
    Bei der umgekehrten Konstellation, bei der der Adel reformationswillig war, der Landesherr aber nicht, kam es zu örtlichen Reformationsversuchen. Der adelige Burg- und Schlossherr und seine Familie feierten dann den neuen Gottesdienst nicht allein in der Burgkapelle, sondern führten ihn auch in den Dörfern ihrer Grundherrschaft ein. Instrumente hierfür waren das Patronatsrecht und die Gerichtshoheit. Ferner nutzte der Adel die ihm zur Verfügung stehenden Rechte und Finanzmittel für Pfarrerbesoldung, Kirchenausstattung und Armenhäuser. Hinzu kam adlige Statusinszenierung, so etwa die herausgehobene Grablege für die verstorbenen Mitglieder der Familie und das Adelsgestühl für die Lebenden.
    Allerdings besteht hinsichtlich der lokalen Adelsreformation und ihrer Ausbreitung ein Quellenproblem, denn die Anfänge dieses Prozesses lassen sich zumeist kaum fassen. Oftmals sind reformatorische Bemühungen des Landadels erst aus der Rückschau über Visitationsprotokolle, in denen die Abweichungen von der territorialen Norm aufgenommen wurden, festzustellen.
    Wie sich am folgenden Beispiel der Edelherren von Büren zeigen lässt, war die Konfessionsfrage auch ein Mechanismus, der einem adligen Herrschaftsbezirk territoriale Qualität zukommen ließ. Auch im Fall der Herrschaft Büren ging es nicht allein um Patronatsrechte und Gottesdienstpraxis, sondern auch um ein auf die adlige Herrschaft bezogenes Bekenntnis und um Ansätze einer neuen Kirchenorganisation.

  • Der Reformationsprozess bis 1590

    Eigenständige Reformation des Landadels
    Die Edelherren von Büren gehörten dem landsässigen Paderborner Adel an, waren also dem Landesherrn, dem Fürstbischof von Paderborn, zu Diensten und Treue verpflichtet. Ihre Spitzenstellung in der regionalen Elite lässt sich daran erkennen, dass sie Heiratsverbindungen in die westfälischen und niedersächsischen Grafenfamilien besaßen und umfangreiche Gerichtsrechte in ihrem Herrschaftsbereich angehäuft hatten.
    Um 1550, so lässt sich zumindest aus einem späteren Brief an den Landesherrn schließen, führten die Bürener Edelherren die Reformation im Sinne Luthers in der Stadt Büren und in den drei Dörfern ihrer „Herrlichkeit“ Siddinghausen, Steinhausen und Hegensdorf, sowie in der Burgkapelle der Wewelsburg ein. In diesem Zusammenhang wurde in der Bürener Kirche ein Stiftungsvermögen, das der Beleuchtung vor dem Altarsakrament gewidmet war, zur Versorgung der Armen umgewandelt. Laut Visitationsbericht vom 2. März 1575 befand sich in der Bürener Kirche nichts Katholisches mehr. Das ewige Licht war erloschen; das Sakramentshaus sei verschwunden und an die leere Stelle ein „Gestühl“ der Frau Johanns d. Ä (sella uxoris senioris nobilium de Buiren) platziert worden. Das Adelsgestühl macht deutlich, dass die Bürener Reformation auch durch Statusrepräsentation gestützt wurde. Dafür spricht auch das Epitaph des 1575 im Alter von 25 Jahren verstorbenen Sylvester von Büren, Bruder Johanns d. J., das sich heute im Kreismuseum Wewelsburg befindet. Sylvester ist darauf als kniender Ritter mit gefalteten Händen abgebildet. Ihm gegenüber ist der Gekreuzigte zu sehen; Heilige fehlen. Die niederdeutsche Inschrift verweist auf das Leben des Adligen und stellt sein Jenseitsschicksal der Gnade Gottes anheim. Zum Gebet für das Seelenheil wird nicht aufgerufen. Vier Wappen zeigen die adlige Herkunft der Großelterngeneration.
    Die genaueren Mechanismen dieser adligen Kirchenherrschaft werden für die 1570er Jahre ersichtlich: Am 4. September 1575 forderte der Kölner Erzbischof Salentin von Isenburg, der seit 1574 auch Bischof von Paderborn war, die Edelherren Johann d. Ä. und Johann d. J. sowie dessen kurz darauf verstorbenen Bruder Sylvester (s.o.) auf, die „sektirerischen“ und „verfurische[n]“ Prädikanten in Büren und auf der Wewelsburg zu entlassen. Diese seien der katholischen Religion „zuwider“ eingestellt und hätten sowohl die „inwöner verfurt“ als auch die benachbarten Dörfer mit „giftiger lehr“ infiltriert. Er fordere die Absetzung als „landtzfurst und ordinarius“.

    Visitation des Bischofs als Instrument zur Kontrolle
    Über die Aktivitäten der Prädikanten wusste der Bischof seit der archidiakonalen Visitation des Jahres 1570 und der vom Frühjahr 1575 Bescheid. 1570 sagten Bürener Parochianen aus, Pfarrer Harde habe die Messe im Sinne Luthers gehalten. 1570 wurde auch festgestellt, dass Hegensdorf, Siddinghausen und Steinhausen „ohne heilige Messe und ohne heilige Sakramente“ waren. Dass auch diese Pfarrer von den Edelherren eingestellt worden waren, steht zu vermuten. Belegt ist es für den um 1570 eingesetzten Pfarrer von Hegensdorf, Adam Iseken, der vorher Stadtsekretär der Stadt Büren gewesen war. Auch der Pfarrer von Steinhausen hatte Beziehungen zur Stadt Büren, da er einer dortigen Familie angehörte.
    Bei der Visitation am 1. und 2. April 1575 stellten die beiden vom Archidiakon, dem Paderborner Dompropst Wilhelm von Westphalen, beauftragten Visitatoren fest, dass die Edelherren die Konfessionsfrage mit dem Anspruch auf unumschränkte Herrschaft verbunden hatten. Als nämlich die Visitationsdelegation im Auftrag des Bischofs im Dorf Steinhausen ankam, waren Pfarrer und Küster nicht anwesend, die Kirche war geschlossen. In Siddinghausen verweigerte der Pfarrer die Auskünfte; ein Examen, also eine Prüfung, war nicht möglich. Diese Weigerung begründete er mit der Bürener Gerichtsherrschaft. Nur nach Rücksprache mit den Edelherren sei er zur Zusammenarbeit bereit. Dieser Anspruch auf ungeteilte Kirchenherrschaft wurde in der Stadt Büren sinnfällig vor Augen geführt. Dort nämlich waren die Geistlichen am 2. März bereit, sich den Visitatoren zu stellen. Die vier Geistlichen aus Siddinghausen, Steinhausen, Hegensdorf und Büren erschienen aber in Begleitung der beiden Schreiber Johanns d. Ä. und Johanns d. J. Der Bürener Pfarrer Harde wurde aufgefordert, zum Altar zu treten. Er habe die Vorladungen erhalten, solle nun einen Eid leisten und sich dann dem Examen stellen. Doch er wie auch die anderen Geistlichen, die bei ihm standen, schwiegen. Einer der Schreiber mit Namen Hermann Penninck antwortete stattdessen, die Geistlichen hätten sich vorher rückversichert und von den Edelherren die Weisung bekommen, nur zuzuhören und den Edelherren zu berichten, denn diese hätten die „iurisdiction“ in ihrer „freien Herrschaft“. Ohne Zustimmung der Edelherren seien die Pfarrer nicht „ahnzuhorenn“.
    Der Pfarrer schloss sich dem an: „Dies ist auch meine Antwort“. Anschließend kam es zum Eklat. Georg Holthausen appellierte nochmals an Harde, sich dem Examen zu stellen. Darauf stieß Harde, „rot vor Wut“, folgende Worte aus: „Ihr Hern, wan ihr reformeren woltenn, mosten ihr auch die huiren auss euweren hoben [Gehöften, Häusern] lassenn.“ Auf Holthausens Hinweis, er habe keine Hure in seiner „behaussung“, griff Harde zur nächsten konfessionell geprägten Beleidigung, die sich diesmal auf die katholische Transsubstantiationslehre bezog: „Ach, wher dich in denn kilch scheissen mochte“. Darauf wurde Holthausen ebenfalls grob und empfahl ihm die Beichte durch den „boddel“ (Gerichtsdiener)! Die Visitation des Personals endete ergebnislos, nur die Kirche Bürens wurde besichtigt.

    Eigene Bekenntnisschrift
    Weitere Aspekte dieser „iurisdiction“ über die Stadt- und die drei Landpfarreien werden in anderen Zusammenhängen deutlich. Die Bürener Pfarrkirche war dem von der Familie der Edelherren gegründeten Damenkloster Holthausen inkorporiert. Inhaber der Pfarrstelle war ein älterer Bruder Johanns d. Ä., Bernhard, der auch Domherr in Münster und Paderborn war. Dieser aber ließ sich von Harde vertreten, denn Bernhard wurde vorgeworfen, dass „diese Pfarre durch Kapläne und Kirchendiener, die infiziert seien mit der Häresie des Luthertums oder Calvinismus nicht allein regiert und versorgt wird, sondern dass er auch vor einigen Jahren zugunsten eines mit der Häresie infizierten [Geistlichen] resigniert habe.“ Um sich vor dem Bischof zu rechtfertigen, forderten die Edelherren Ende 1575 von ihren Prädikanten eine Bekenntnisschrift ein. Dieses, wohl vom Pfarrer Harde aufgesetzte Schriftstück war zum Teil eine Übersetzung der Bekenntnisschrift des Theodor de Béze, des Nachfolgers Johannes Calvins. Damit war zumindest im Falle des Bürener Prädikanten die Annäherung an das reformierte Bekenntnis deutlich geworden.
    Allerdings vermied das Bekenntnis eine Aussage zum Charakter des Abendmahls. Zur Jahreswende 1575/76 ließ der Wewelsburger Kaplan Johannes Speckmann den Edelherren dann sein Bekenntnis zukommen, das sich, etwa in Bezug auf das Abendmahl, Luther wieder angenähert hatte. Um dem Bischof, der als Landesherr die katholische Konfession einforderte, entgegenzukommen – als Statthalter hatte sich Johann d. Ä. 1569 zum Kampf gegen die „sectischen Neuerungen“ verpflichtet –, hielten die Edelherren Harde zum Verlassen Bürens an; dieser ging um 1577 nach Hamm. Sein Nachfolger habe dann „contra Augustanam Confessionem“, also gegen das Augsburger Bekenntnis, das Abendmahl katholisch gespendet. Da er zudem die Edelherren in seinen Predigten angriff und sich auf die Seite des tridentinisch orientierten Archidiakons Dietrich von Fürstenberg stellte, blieb er nicht lange in seinem Amt. Die Edelherren verhandelten 1580 mit dem Rat der Stadt Hamm, um Pfarrer Harde zurückzuholen, was aber scheiterte.
    Als Dietrich von Fürstenberg in seiner Eigenschaft als neuer Bischof von Paderborn 1590 den Predigern mit Strafen drohte, eskalierte der Konflikt erneut. Der Bischof schloss die Pfarrkirche, worauf die Herren von Büren diese wieder öffnen ließen. Daraufhin nahm der Bischof drei Pfarrer der Herrlichkeit gefangen und ersetzte sie durch katholische Kandidaten. Der nicht gefangen gesetzte Pfarrer von Steinhausen wurde im Gegenzug von den Edelherren auf die Bürener Pfarrstelle berufen; alsdann verhängte der Bischof eine Strafe und ließ in Büren wieder die katholische Messe lesen.

  • Der Reformationsprozess bis 1610

    Nach dem Tode der beiden Johanns setzte der Erbsohn Joachim von Büren die Auseinandersetzung fort, indem er 1594 erneut aus eigener Machtvollkommenheit einen Prädikanten berief, den der Bischof 1596 absetzte und im Anschluss einen katholischen Kandidaten berief. 1598 wurde die Stadt von bischöflichen Truppen besetzt; 1605 wurde gegen die noch verbliebenen Prediger in Siddinghausen und Steinhausen vorgegangen – die tridentinische Reform hatte endgültig ihren Einzug gehalten.

    Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Edelherren von Büren auch anderswo die Reformation zu befördern suchten. Während sie aber in der Herrlichkeit Büren Reformation und Territorialisierung in einen Zusammenhang stellten, gingen sie in der in ihrem Besitz befindlichen, zur Kölner Landeshoheit gehörenden Freigrafschaft Düdinghausen ähnlich wie die Adligen des Münsterlandes vor. In den drei Pfarren Düdinghausen, Deifeld und Eppe, nördlich von Medebach an der Grenze zur Grafschaft Waldeck gelegen, setzten sie in den 1580er Jahren Pfarrer ein, die sich zu verpflichten hatten, im Sinne der Confessio Augustana, des Augsburger Bekenntnisses, tätig zu werden.

    Anhand des Reformationsversuches in der Herrschaft Büren wird deutlich, dass hier schleichende Übergänge vom Katholizismus zum Protestantismus festzustellen sind. So wurde ein formal katholischer Pfarrer benannt; die Predigt aber war dann ausschließlich am „Wort Gottes“ orientiert, und (später) wurden die Deutsche Messe oder Teile derselben eingeführt. Auch reformierte Anklänge sind nachgewiesen worden.

Literatur
Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 227 – 235.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/hschbueren/index.html