Fürstbistum Münster
Reformierender Landesherr: Franz von Waldeck, reg. 1532–1553 (Niederstift)
Reformator: Hermann Bonnus (Niederstift)
Beginn der Reformation: ab 1524
Kirchenordnung: /
Das aus dem sogenannten Ober- und Niederstift bestehende Fürstbistum Münster zählte im Reformationsjahrhundert zu den mit Abstand größten geistlichen Fürstentümern des Reiches. Kirchlich war es in sechs große und 28 kleine Archidiakonate gegliedert, von denen der Großteil von Klöstern und Stiften besetzt wurde. 12 Archidiakone ernannte der Bischof aus den Reihen des Domkapitels. Die kirchliche Jurisdiktion lag daher nicht bzw. nur sehr begrenzt in der Hand der Bischöfe. Ober- und Niederstift unterschieden sich dadurch, dass zum einem im Niederstift nur eine sehr dünn gesäte Kloster- bzw. Stiftslandschaft anzutreffen war, zum anderen dadurch, dass hier der Bischof von Münster zwar weltlicher Herr war, der Osnabrücker Bischof aber die geistliche Herrschaft ausübte.
Noch im April 1521 schrieb der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander nach Rom, das Bistum Münster sei von der „Pest der lutherischen Ketzerei“ bislang unberührt geblieben. Doch in der Stadt Münster lässt sich seit 1524 eine erste lutherische Gemeinde um Bernhard Rothmann nachweisen.
Der Reformationsprozess bis 1545
Ausbreitung der Reformation
Während vor allem die dramatischen Vorgänge um das Täuferreich das Interesse der Zeitgenossen und damit der erzählenden Quellen auf den Reformationsprozess in der Stadt Münster selbst zogen, ist über die evangelische Bewegung im übrigen Hochstift Münster wenig bekannt. Bereits zur Zeit Bischof Friedrichs III. von Wied (1522–1532, † 1551) wurde in einigen Pfarren der Laienkelch gereicht. Formelle Gründungen lutherischer Gemeinden sind allerdings nicht bekannt. Im Sommer 1532 sind konfessionelle Neuerungen aus Coesfeld überliefert, in anderen Städten wurden die Fastengebote missachtet. Eine antiklerikale Haltung scheint vermehrt in den Städten des östlichen Münsterlandes verbreitet gewesen zu sein, weil diese die Stadt Münster im Herbst 1532 gegen die konfessionell begründete Blockade des Bischofs unterstützten. Lutherische Gemeinden bildeten sich in den Städten vermehrt nach dem Nürnberger Anstand 1532. Im Sommer 1533 sind in Warendorf, Beckum und Ahlen Tumulte und Bilderzerstörungen zu verzeichnen. Insgesamt wurde das gesamte Münsterland in den frühen 1530er Jahren auch von täuferischen Einflüssen durchsetzt. Dass zeigt sich auch an der Tatsache, dass – während der Täuferherrschaft – Anhänger dieser Glaubensrichtung, die aus dem Umland kamen, in Münster die leerstehenden Häuser und Klöster der weggezogenen und geflohenen Bürger und Konventualen besetzten.Reformationsversuche Franz von Waldecks
1532 wurde Franz von Waldeck (1491–1553) Nachfolger Bischof Friedrichs, der aufgrund der kritischen reformatorischen Situation in der Stadt Münster resignierte, und Bischof Erichs von Braunschweig-Grubenhagen (1478–1532), der bereits kurze Zeit nach seiner Wahl starb. Bischof Franz neigte schon früh dem Luthertum zu, weil er sich u.a. mit dem Gedanken trug, seine drei Bistümer – er war gleichzeitig Administrator von Minden und Bischof von Osnabrück – in ein erbliches Fürstentum umzuwandeln. Allerdings widersetzen sich das Domkapitel und ein Teil der Ritterschaft diesem Vorhaben. Vor allem auch durch das Intermezzo der Täuferherrschaft in der Stadt Münster ist für das Oberstift eine abwartende Haltung des Bischofs hinsichtlich reformatorischer Maßnahmen festzustellen.
Im Niederstift Münster hingegen, dessen geistliches Oberhaupt Franz als Bischof von Osnabrück war, dem auch die kirchliche Jurisdiktion in diesem Gebiet zustand, nahmen 1543 die meisten Gemeinden seine Osnabrücker Landkirchenordnung an. Hier scheint sich also bereits in den Jahren zuvor ebenfalls die lutherische Lehre verstärkt verbreitet zu haben.Der Reformationsprozess bis 1565
Die bischöflichen Nachfolger Franz von Waldecks, Wilhelm von Ketteler († 1582; Bischof von 1553–1557) und Bernhard von Raesfeld (1508–1574; Bischof von 1557–1566), bemühten sich um eine vermittelnde Religionspolitik. Wilhelm stand theologisch der lutherischen Kritik nahe, dass Messe und Abendmahl von der alten Kirche missbraucht und die Ehe der Geistlichen gegen die göttliche Ordnung verboten würden. Durch Visitationen und strengere Prüfungen sollte der Bildungsstand des Pfarrklerus gehoben werden. 1557 resignierte er. Sein Nachfolger, der 1566 ebenfalls sein Amt aufgab, stand dem Laienkelch positiv gegenüber, der Pfarrerehe hingegen nicht. 1557 führte er den kleinen Katechismus des Jesuiten Petrus Canisius ein. In dieser Zeit breitete sich das lutherische, aber auch das reformierte Bekenntnis (vor allem im Westmünsterland) im Ober- und Niederstift weiter aus.
Der Reformationsprozess bis 1610
Mit Johann von Hoya (1529–1574) wurde erneut ein Bischof gewählt, der bereits weitere Bischofsämter inne hatte (Osnabrück, Paderborn) und deshalb des päpstlichen Dispenses bedurfte. 1566 unterschrieb er das tridentinische Glaubensbekenntnis. 1568 unternahm er einen Umritt durch die münsterische Diözese und ließ Predigten im Sinn der tridentinischen Kirchenreform halten. Mit der Geistlichkeit stand er durch pastorale Briefe in Kontakt. Zudem ließ der Bischof eine Visitation durchführen, die feststellte, dass sich vor allem in den Grenzbereichen zu protestantischen Nachbarterritorien Angleichungstendenzen zeigten. Darüber hinaus war das Luthertum beim Stiftsadel verbreitet, der lutherische Prediger anstellte. Etwa die Hälfte der visitierten Geistlichen lebte im Konkubinat oder sah sich als rechtmäßig verheiratet an. Priestersöhne hatten die Pfarrstellen der Väter angetreten. Das Kirchenvermögen war aber größtenteils intakt geblieben. Aufgrund der Ergebnisse der Visitation plante Johann, eine Reformsynode für die gesamte Diözese durchzuführen. Allerdings vereitelte dieses Vorhaben der Gesundheitszustand des Bischofs, der schließlich zu seinem frühen Tode führte.
Auch wegen der konfessionellen Situation des Landes entbrannte nach dem Tod Johanns ein zehnjähriges Ringen um die Nachfolge. Erst 1585 wählte das Domkapitel Ernst von Bayern (1554–1612), der bereits seit 1583 Erzbischof von Köln war, zum neuen münsterischen Bischof. Unter seiner Regierung hielten auch die Jesuiten 1588 in Münster und mit diesen die langsame Rekatholisierung Einzug, die den Konfessionsstand des Bistums in der Folgezeit nachhaltig beeinflussen sollten. Zunächst übernahmen die Jesuiten die münsterische Domschule, auf die auch die Söhne des Stiftsadels geschickt wurden, wodurch der Katholizismus auch in der Ritterschaft wieder an Boden gewann.Der Reformationsprozess bis 1650
Ernst von Bayern wurde 1611 sein Neffe Ferdinand von Bayern (1577–1650) als Koadjutor an die Seite gestellt. Nach dem Tod des Onkels ein Jahr später folgte ihm Ferdinand im Amt. Dieser gehörte zu der Generation katholischer Fürsten, die eine jesuitische Erziehung genossen hatten. Ferdinand war also die Festigung des Katholizismus ein wichtiges Anliegen und Ziel seiner religiösen Politik. Er förderte deshalb vor allem die Niederlassung von Reformorden (z.B. 1613 in Meppen). Im Westfälischen Frieden wurde für das Normaljahr 1624 Münster zu den katholischen Reichsterritorien gestellt. Unter Christoph Bernhard von Galen (1606–1678) wurde die Herstellung konfessioneller Geschlossenheit ab 1650 auch mit militärischen Mitteln weiterverfolgt.
Literatur
Rudolfine von Oer, Münster, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, hrsg. v. Anton Schindling u. Walter Ziegler, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 108–129.
Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 127–159.
URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/fbmmuenster/index.html