Glossar

Im Folgenden werden die in den Artikeln zur Reformationsgeschichte Westfalens verwendeten Begrifflichkeiten kurz vorgestellt und erläutert. Die Darstellung fußt dabei auf den Ausarbeitungen in Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 369 – 375.

  • Abendmahl bis Bursfelder Reform

    Abendmahl (Eucharistie)
    Zentrales Sakrament aller drei Konfessionen im 16. Jahrhundert. Im Nachvollzug des gemeinsamen Mahls Christi mit den Aposteln wird den Gläubigen Brot und Wein (Letzterer nur bei Lutheranern und Reformierten) gereicht. Die Katholiken gehen von der Konkomitanz aus: Im Leib Christi ist das Blut Christi mit enthalten. Der Christ erhält durch diese Mahlgemeinschaft Anteil an der Vergebung der Sünden, für die Christus am Kreuz gestorben ist. Die Mahlgemeinschaft wird deutlich gemacht, indem vom Priester/Pfarrer die biblischen Einsetzungsworte gesprochen werden − dies wird im Katholizismus als „Wandlung“ der Substanzen gefasst. Strittig war (und ist) hierbei die Frage der Präsenz Christi: Luther ging ebenso wie die Katholiken von der wirklichen Gegenwart Christi in Wein und Brot aus (Realpräsenz/reale Gegenwärtigkeit), lehnte aber die katholische Lehre von der Transsubstantiation (die materielle Gegenwart Christi in den Substanzen) ab. Nur in dem Moment des gläubigen Empfangs (in usu) sei Christus gegenwärtig. Diese Auffassungen Luthers blieben unter den Reformatoren nicht unwidersprochen: Da Christus leiblich in den Himmel aufgefahren sei, könne nur noch von der geistigen oder symbolischen Gegenwart Christi ausgegangen werden. Dieses Argument Zwinglis − später auch Calvins − war einer der zentralen Gründe für die Spaltung innerhalb des Protestantismus. Annäherungsversuche (Marburger Religionsgespräch 1529) von Lutheranern und Reformierten blieben letztlich erfolglos.

    Ablass und Buße im Spätmittelalter
    Die Sündenvergebung im Namen Christi wurde im Spätmittelalter im Sakrament der Buße verheißen. Das Sakrament setzte Reue und Beichte (spezifizierte Aufzählung der Sünden) vor einem Priester voraus. Dieser sprach dann im Namen Christi die Absolution aus. Bußleistungen, etwa Gebete und Fasten, folgten. Diese Sündenstrafen konnten auch durch kirchlich gewährte Ablässe abgelöst werden, was aber an die Bedingung der Kompensation durch Gute Werke geknüpft war (Gebet, Almosen). Der Ablass konnte auch für die zeitlichen Sündenstrafen gewonnen werden, welche die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer qualvoll zu erleiden hatten. Die Kompensation der Sündenstrafen hing mit dem kirchlichen „Schatz der guten Werke“ zusammen. All das, was Christus und seine Heiligen für die Menschen getan hatten, befand sich in diesem „Schatz“, über den die Kirche verfügen konnte. Da dieser durch gute Werke, etwa Stiftungen, immer wieder aufgefüllt wurde, konnte neuer Ablass gewährt werden.

    Antependium
    Altarverkleidung, vor allem der vorderen Schauseite.

    Augsburger Bekenntnis/Confessio Augustana
    Auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 überreichte die Mehrheit der Protestanten Kaiser Karl V. eine von Melanchthon verfasste Bekenntnisschrift. In ihr wurden wesentliche Positionen Luthers festgehalten, Angriffe gegen die katholische Kirche aber unterlassen. Es gelang auf dem Reichstag aber nicht, den Streit beizulegen; das Wormser Edikt gegen Luther wurde erneuert. Auf der Grundlage des Bekenntnisses schlossen sich die Protestanten zum Schmalkaldischen Bund zusammen (1531). Der Kaiser setzte weiterhin auf Kompromisse, sodass es zunächst nicht im Sinne des erneuerten Wormser Edikts zu Aktionen gegenüber dem Protestantismus kam.

    Augsburger Interim
    siehe Interim

    Augsburger Religionsfriede
    Das Reichsgesetz, das am 25. September 1555 verabschiedet wurde und den weltlichen Anhängern der Confessio Augustana (also des grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Eine Klausel des Gesetzes war der sogenannte Geistliche Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum), die bestimmte, dass ein geistlicher Territorialherr (Fürstbischof, Fürstabt, Fürstäbtissin) beim Konfessionswechsel auch gleichzeitig seine weltliche Herrschaft abgeben musste und ein neuer (altgläubiger) Territorialherr einzusetzen war. Insbesondere in Norddeutschland wurde der Geistliche Vorbehalt aber oft nicht eingehalten.

    Bursfelder Reform
    Spätmittelalterliche Reformbewegung der Benediktinerklöster im 15. Jahrhundert im Zuge der Devotio moderna mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Einhaltung strikter Regeln hinsichtlich Liturgie und Lebensgewohnheiten der Klosterinsassen.

  • Devotio moderna bis Fürstenaufstand

    Devotio moderna
    Die Devotio moderna (lateinisch 'neue Frömmigkeit') war eine religiöse Erneuerungsbewegung innerhalb des spätmittelalterlichen Christentums. Sie nahm ihren Ausgang im ausgehenden 14. Jahrhundert in den Niederlanden und verbreitete sich im 15. Jahrhundert vor allem in Nordwestdeutschland. Mit ihrer Fokussierung auf eine persönliche und innerliche Frömmigkeit sowie der kritischen Perspektive auf den äußeren Empfang der Sakramente beeinflusste sie auch den christlichen Humanismus und die spätere Reformation. Der Humanist Erasmus von Rotterdam wurde im Geist dieser Bewegung erzogen.

    Elevation und Kanon
    Emporhebung von Hostie und Kelch im katholischen Messkanon, der wiederum Teil der sog. Opfermesse ist. Zum Kanon gehören neben der Elevation die Empfehlung der Opfergaben und Bitte um Annahme, Wandlung mit Einsetzungsworten, Bitte um Annahme des Opfers, Gedächtnis der Toten und die Anrufung der Gemeinschaft der Heiligen. All diese Gebete wurden vor den Reformen des II. Vaticanums leise und in lateinischer Sprache gesprochen. Die Elevation zeigt den Gläubigen die im Opfergottesdienst vollzogene Wandlung an, die sich im Moment des „Dies ist mein Leib“ und „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ vollzieht (Einsetzungsworte, erst nach der vatikanischen Liturgiereform in der Volkssprache). Die Elevation wurde im Reformationszeitalter gelegentlich in der Deutschen Messe beibehalten, war aber dann Teil der Darreichung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt, welcher die Einsetzungsworte vorangingen. Alle anderen Teile des Kanons wurden wegen der Opfertheologie abgeschafft.

    Epitaph
    Gedenktafel für einen Verstorbenen, im Spätmittelalter oft mit einem Gebetsaufruf für die Seele des Verstorbenen versehen. Meist an der Wand oder einem Pfeiler der Kirche angebracht. Das Epitaph befand sich in der Regel in der Nähe des Bodengrabes.

    Fegefeuer (Purgatorium)
    Zwischenzustand der Seelen nach dem Tod und vor dem Gericht am Zeitenende, und zwar für diejenigen Seelen, die nicht sofort der Verdammnis der Hölle anheimfallen. Im Fegefeuer werden die begangenen Sünden qualvoll abgebüßt; die den Menschen unbekannte Dauer dieser Qualen kann durch Ablass gemindert werden. Die Reformatoren verwarfen das Fegefeuer wegen fehlender Belege in der Heiligen Schrift.

    Fürstbistum
    Bezeichnung für ein geistliches Territorium. Mit dem Begriff wird heute in der Forschung das weltliche Herrschaftsgebiet eines Fürstbischofs bezeichnet – in Abgrenzung zu seinem kirchlichen Sprengel: Diözese oder Bistum. Das Fürstbistum ist also nur ein Teil der geistlichen Einflusssphäre eines Bischofs, in der er auch als weltlicher Herr fungiert, weshalb er Fürstbischof genannt wird. Die Grenzen von Diözesen/Bistümern gingen deutlich über den Bereich der Fürstbistümer hinaus und umfassten auch andere weltliche Hoheitsgebiete (z.B. eigenständige Grafschaften). Ein anderer Ausdruck für Fürstbistum ist Hochstift. Beide Begriffe erscheinen erst im 18. Jahrhundert. Zuvor werden Fürstbistümer in den Quellen zumeist einfach als „Stift“ bezeichnet. Da dieser zeitgenössische Quellenbegriff aber zu Verwechslungen mit anderen geistlichen Einrichtungen wie Reichsstiften (Herford, Essen) oder Kanonissen-/Kanonikerstiften (Quernheim) führen könnte, wird hier Fürstbistum, gelegentlich zur Variation Hochstift verwendet.

    Fürstenaufstand
    Ein Aufstand der protestantischen Fürsten unter der Führung von Moritz von Sachsen im Bündnis mit Frankreich gegen Kaiser Karl V. im Jahre 1552. Frankreich erklärte dem Kaiser 1551 den Krieg. Die französischen und verbündeten fürstlichen Truppen eroberten schnell die süddeutschen, noch kaisertreuen Städte und drangen im März 1552 bis nach Tirol vor. Der Kaiser war also zu Verhandlungen gezwungen. Die aufständischen Fürsten gaben in der Folge ihr Bündnis mit Frankreich auf und der Kaiser akzeptierte in Glaubensdingen den Kompromiss, der auch die Grundlage des Augsburger Religionsfriedens von 1555 werden sollte.


  • Gravamina bis Ius reformandi

    Gravamina (Singular Gravamen)
    Beschwerdeliste, im Reformationszeitalter gegen die Kirche und den Klerus. Aufzählung von Missständen und ungerechtfertigten Privilegien.

    Inkorporation
    Einverleibung einer Pfarrkirche in ein Kloster oder Stift. Formal war dann das Kloster oder Stift der Pfarrer, beauftragte aber einen Mönch oder Stiftsherrn mit der Seelsorge; dieser konnte wiederum einen Stellvertreter bestimmen. Die Pfründe des Pfarrers und die Kirchenfabrik waren in der Regel Teil des Kloster- oder Stiftsvermögens.

    Interim
    Nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund befahl Kaiser Karl V. auf dem Augsburger Reichstag 1548 für die protestantischen Reichsstände das Interim. Dieses gestand den Protestanten die Priesterehe und die Kommunion unter beiderlei Gestalt zu, doch mussten der katholische Gottesdienst wieder eingeführt, die Besitztümer der Kirche zurückerstattet und die bischöfliche Jurisdiktion erneuert werden. Für die katholischen Gebiete erließ der Kaiser die Formula reformationis, die Landesherren und Bischöfe aufforderte, Visitationen durchzuführen und Reformen im katholischen Sinne anzugehen. Das Interim wurde sowohl von der Mehrheit der katholischen als auch der protestantischen Reichsstände abgelehnt; seine Durchsetzung hing vom Willen des Landesherrn ab.

    Ius circa sacra
    Aufsichtsrecht des Landesherrn über alle Religionsgesellschaften in seinem Territorium (z.B. Voraussetzungen für das geistliche Amt, Fragen der Besoldung und Bauunterhaltung).

    Ius in sacra
    Das Recht des Landesherrn als summus episcopus (oberster Bischof) zur Ordnung der inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche seines Territoriums.

    Ius reformandi
    Das Recht, das dem weltlichen Landesherrn im Augsburger Religionsfrieden 1555 zugestanden wurde, die Konfession und die Formen der Religionsausübung seiner Untertanen festzulegen. Es wurde später (1612) mit der Formel cuius regio, eius religio (‚Wessen das Land, dessen die Religion‘) umschrieben.

  • Kirchenfabrik bis Nürnberger Exekutionstag

    Kirchenfabrik/fabrica ecclesiae/Pfründe
    Vermögen und laufende Einkünfte, die zum Unterhalt und Bau des Kirchengebäudes sowie zur Durchführung des Gottesdienstes (Kerzen, Weihrauch, Hostien, Messwein) dienten. Eingesammelt und verwaltet wurden diese Mittel im Reformationszeitalter im Auftrag der Gläubigen von Provisoren/Templierern/Vorstehern. Nur bei Inkorporationen hatte das Kloster bzw. das Stift einen Zugriff auf diese Mittel. Im Gegensatz dazu diente die je nach Ort verschieden ausgestattete Pfründe (Beneficium) dem Unterhalt des Pfarrers und stand unter Aufsicht der kirchlichen Instanzen. Sie bestand aus angelegten Geldern, dem Pfarrhaus ggf. mit Agrargut (Wedum) und Abgaben der Gläubigen. Hinzu kamen die Geld- und Naturalleistungen für die seelsorglichen Dienste, etwa Taufe und Beerdigung. Daran änderte die Reformation wenig, auch wenn gehaltsähnliche Zahlungen zunahmen.

    Konsistorium
    Unter einem Konsistorium (von lat. consistorium ‚Versammlungsort, Versammlung‘) versteht man in der Reformationszeit im Protestantismus eine kirchliche Verwaltungsbehörde zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregimentes.

    Memoria im Spätmittelalter
    Für Totengedenken und Jenseitsvorsorge wurden Gebete und Messen gestiftet, um die qualvolle Zeit der Seelen im Fegefeuer zu verkürzen (Seelgerät). Dabei wurde der Name des Stifters/Verstorbenen in den Gebeten und Messgebeten aufgeführt. Zu scheiden sind davon die Gebete für die (zahllosen) Armen Seelen, deren Namen nicht angeführt wurden. Die Stiftungen für die Gebete und Messen am Todestag wurden als Anniversarien bezeichnet. Die Verwerfung des Fegefeuers durch die Reformatoren führte zum Ende der Memorialstiftungen.

    Missale
    Messbuch des katholischen Ritus, das die Abläufe und Gebete der Messfeiern für das Kirchenjahr enthält.

    Monstranz
    Schaugefäß für die konsekrierte Hostie.

    Niederdeutsch
    Sprache mit einer Gruppe von Dialekten, darunter dem Westfälischen, die sich vom Hochdeutschen (Ober- und Mitteldeutsch) in ihren Lautformen wesentlich unterscheidet. Man spricht von Altsächsisch (bis in das 11. Jhd.), Mittelniederdeutsch (bis ca. 1600) und Plattdeutsch (ab ca. 1600).

    Nürnberger Anstand (Aufhebung des Wormser Edikts)
    Im sogenannten Nürnberg Anstand vom 24. Juli 1532 gewährte Kaiser Karl V. den evangelischen Reichsständen nach deren Zusage der Hilfe gegen die Türken, die Ungarn besetzt hatten, die befristete Anerkennung des damaligen konfessionellen Besitzstandes. Das Wormser Edikt vom 8. Mai 1521, das die Protestanten ächtete, war damit faktisch aufgehoben. Die Verfolgung der Protestanten wurde eingestellt. Durch dieses Abkommen konnte sich die Reformation weiter ausbreiten.

    Nürnberger Exekutionstag
    Der Nürnberger Exekutionstag fand im Anschluss an die Verhandlungen des Westfälischen Friedens zwischen April 1649 und Juli 1650 in Nürnberg statt. Er hatte zum Ziel, offene Fragen, die in Münster und Osnabrück nicht hatten geklärt werden können, zu beantworten. Die Ergebnisse wurden am 26. Juli 1650 im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess veröffentlicht, dem der sogenannte Interims-Rezess vorausgegangen war. Zum Inhalt hatten die Rezesse vorrangig den Truppenabzug und weitere Fragen der Demobilisierung. Sie wurden als Durchführungsbestimmungen des Westfälischen Friedens angesehen, welcher 1548 in Münster und Osnabrück geschlossen worden war.

  • Opfermesse bis Retabel

    Opfermesse
    Die Opfermesse des katholischen Gottesdienstes besteht aus dem Offertorium/Gabenbereitung, der Präfation als Lob- und Dankgebet als Beginn der Opferhandlung, dem Kanon, in dessen Verlauf die Wandlung vollzogen wird, den Gebeten für Lebende und Verstorbene sowie der Kommunion des Priesters unter beider und der Gläubigen unter einer Gestalt. Die Messe wurde bis zur Liturgiereform der 1960er Jahre in lateinischer Sprache zelebriert.

    Predella
    Kastenförmiger Untersatz zwischen dem Altartisch (Mensa) und dem Retabel. Oft mit Bildern und Inschriften versehen.

    Rechtfertigung
    Luther betonte, dass der sündige Mensch vor dem Gericht Gottes auf Milde hoffen kann: Gott schafft dem Menschen Gerechtigkeit aufgrund der Erlösungstat Christi am Kreuz. Ohne eigenes Zutun und ohne Gute Werke kann der Mensch auf göttliche Gnade hoffen, wenn er auf Christus vertraut. Diese in der Bibel zu findende Zusage Gottes schenkte die „Freiheit“, so Luther, zum christusgemäßen Wirken in der Welt.

    Reformiertes Bekenntnis/Reformierte
    Bezeichnung für diejenigen evangelischen Christen, die sich auf die Reformatoren Zwingli (1484−1531) und Calvin (1509−1564) beziehen. Trotz mehrerer Vermittlungsversuche (u.a. Marburger Religionsgespräch 1529) blieb die Abendmahlsfrage (Luther: Realpräsenz Christi; Reformierte: geistige/symbolische Gegenwart Christi) strittig. Auch beim Taufritus und bei der Frage der Prädestination gab es Unterschiede zwischen Reformierten und Lutheranern. Der Gottesdienst ist noch mehr als im Luthertum auf die Predigt konzentriert; die Kirchen waren und sind nüchtern und schmucklos. Bekenntnisschrift ist vor allem der Heidelberger Katechismus (1563). In den reformierten Gemeinden übernahmen schon im Reformationszeitalter neben den Pfarrern auch Älteste die Leitungsfunktionen; in den lutherischen Pfarreien spielte wie in der katholischen Kirche der Pfarrer die zentrale Rolle. 1817 forderte der preußische König Friedrich Wilhelm III. die lutherische und reformierte Kirche zur organisatorischen Vereinigung auf („Evangelische Kirche der Union“, später „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“). Daraus erwuchs die heutige „Union evangelischer Kirchen“.

    Retabel
    Ein Altaraufsatz, der auf dem hinteren Teil der Mensa oder auf der Predella angebracht ist. In der Regel besteht er aus Bildtafeln und Schnitzwerk.

  • Sakrament bis Transsubstantiation

    Sakrament
    Mit einem bestimmten Ritus verbundene, kirchlich vermittelte Verheißung göttlicher Gnade. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eheschließung, Eucharistie, Buße/Beichte, Krankensalbung/16. Jahrhundert: Letzte Ölung und Priesterweihe. Luther erkannte nur die Taufe und das Abendmahl als schriftgemäß, d. h. von Christus eingesetzt, an. Auf die Beichte in Form eines allgemeinen Schuldbekenntnisses wollte Luther nicht verzichten, sah diese jedoch nicht als Beichtsakrament mit Lossprechung der Sünden an. Im reformierten Bekenntnis sind die Sakramente keine Gnadenmittel, sondern Zeichen und Symbole für die Verheißung Christi.

    Schmalkaldischer Bund
    Nach der Ablehnung des Augsburger Bekenntnisses durch den Kaiser 1530 schlossen sich protestantische Fürsten und einige Reichsstädte in Schmalkalden 1531 zu einem Verteidigungsbündnis zusammen. Auch die westfälische Nichtreichsstadt Minden und die Grafschaft Tecklenburg-Lingen wurden Mitglied. 1546/47 kam es zum Schmalkaldischen Krieg, der mit dem Sieg des Kaisers endete. Nach der Schlacht bei Mühlberg verlor der Kurfürst von Sachsen und Ernestiner Johann Friedrich von Wettin weite Teile seiner Gebiete (u. a. Wittenberg) und die Kurwürde an Herzog Moritz von Sachsen von der albertinischen Linie der Wettiner.

    Seelgerat und Seelenmesse
    Memorialstiftungen eines Gläubigen für eine Kirche, Kloster oder einen Priester (Vikar), um Messen abzuhalten. Diese dienten als Seelenmessen dem Seelenheil des Stifters, da die katholische Messe als Opfergottesdienst verstanden wurde. Der Opfertod Christi wurde am Altar nachvollzogen. Renten- und Zinszahlungen sicherten die „ewige“ Dauer dieser guten Werke über den Tod des Stifters hinaus. Diese Stiftungsgelder flossen in der Reformationszeit in den Gemeinen Kasten ein.

    Synode
    Synode (von griech. synodos, ‚Versammlung‘) ist in der Reformationszeit eine Versammlung der Geistlichkeit als Beratungsorgan in kirchlichen Angelegenheiten.

    Tote Hand
    Besitz einer geistlichen Institution, z. B. Immobilien und verzinstes Geldvermögen, der auf Stiftungen von Laien beruhte. Er durfte wegen der kirchlichen Privilegien nicht mit städtischen Steuern belegt werden. Die Steuereinnahmen der Stadt wurden so gemindert. Dieser Sachverhalt war oft Gegenstand städtischer Beschwerden (Gravamina).

    Transsubstantiation
    Katholische Lehre, dass die im Rahmen des Kanons konsekrierte Hostie und der konsekrierte Wein materiell Leib und Blut Christi sind (materielle Gegenwart Christi in den Substanzen). Christus bleibt unter diesen Gestalten (längere Zeit) gegenwärtig. Seine Gegenwart ist nicht auf den unmittelbaren Empfang beschränkt. Deshalb müssen Sakramentshäuser (Tabernakel) in den Kirchen vorhanden sein, um Christus eine würdige Heimstatt zu gewähren. Kerzen/Lichter (ewiges Licht) zeigen seine Präsenz an. Im Spätmittelalter war die konsekrierte Hostie oft auch Gegenstand der „Augenkommunion“; dafür war eine Monstranz nötig. Eucharistische Wallfahrten waren im Spätmittelalter Ausdruck einer auf der Transsubstantiationslehre beruhenden Frömmigkeit. Oft waren blutende Hostien (Hostienwunder) der Anlass für die Wallfahrt.

  • Verleihung von Kirchenämtern bis Wormser Edikt

    Verleihung von Kirchenämtern (Kollation und Patronat)
    Die Verleihung von Kirchenämtern (Kollation) verlief im Spätmittelalter in mehreren Schritten. Der Inhaber des Kollationsrechtes war eine geistliche Instanz/kirchliche Behörde. Wenn diese in der Auswahl der Person frei war, sprach man von freier Verleihung (collatio libera); wenn diese das Vorschlagsrecht eines dritten zu akzeptieren hatte (Präsentationsrecht eines Laien/Patronatsrecht), sprach man von einer gebundenen Verleihung. Im ersten Fall wurden die Begriffe Patronat und Kollation oft synonym verwandt. Es folgte als weiterer Schritt die Amtsübertragung (institutio); oft war dies Angelegenheit des Archidiakons. Dem Bischof verblieb die Investitur, d. h. die Beauftragung zur Seelsorge, die aber auch delegiert werden konnte. Im Protestantismus des Reformationszeitalters gingen die Präsentationsrechte an die Gemeinde bzw. die neuen kirchlichen Instanzen über; aus der Investitur wurde die Ordination.

    Werkfrömmigkeit
    Werkfrömmigkeit oder auch Werkgerechtigkeit meint die Überzeugung, vor Gott gerechtfertigt, also von Sünden befreit zu sein, wenn man gute Werke und fromme Dinge verrichtet (z.B. Ablasskauf, Stiftungen, Spenden, Opfergaben, Teilnahme an Wallfahrten und Prozessionen). Martin Luther lehnte diese Ansicht ab und betonte die Rechtfertigung aus der Gnade Gottes im Glauben an den erlösenden Tod und die Auferstehung Jesu Christi (Rechtfertigungslehre).

    Wormser Edikt
    Edikt, das auf dem Reichstag von 1521 von Kaiser Karl V. über Martin Luther verhängt wurde. Aufgrund des Vorwurfs der Häresie wurde Luther seiner Rechte verlustig erklärt. Er durfte von jedermann aufgegriffen werden, um ihn der päpstlichen Inquisition auszuliefern. Es war nicht gestattet, ihn zu beherbergen. Zudem erfolgte ein Verbot seiner Schriften. Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich von Sachsen, bestritt die Gültigkeit des Edikts. Auf dem Reichstag von Nürnberg 1524 fand das Edikt seine Anerkennung als Reichsgesetz, 1526 wurde seine Umsetzung den Ständen freigestellt.