Abendmahl (Eucharistie)
Zentrales Sakrament aller drei Konfessionen im 16. Jahrhundert. Im Nachvollzug des gemeinsamen Mahls Christi mit den Aposteln wird den Gläubigen Brot und Wein (Letzterer nur bei Lutheranern und Reformierten) gereicht. Die Katholiken gehen von der Konkomitanz aus: Im Leib Christi ist das Blut Christi mit enthalten. Der Christ erhält durch diese Mahlgemeinschaft Anteil an der Vergebung der Sünden, für die Christus am Kreuz gestorben ist. Die Mahlgemeinschaft wird deutlich gemacht, indem vom Priester/Pfarrer die biblischen Einsetzungsworte gesprochen werden − dies wird im Katholizismus als „Wandlung“ der Substanzen gefasst. Strittig war (und ist) hierbei die Frage der Präsenz Christi: Luther ging ebenso wie die Katholiken von der wirklichen Gegenwart Christi in Wein und Brot aus (Realpräsenz/reale Gegenwärtigkeit), lehnte aber die katholische Lehre von der Transsubstantiation (die materielle Gegenwart Christi in den Substanzen) ab. Nur in dem Moment des gläubigen Empfangs (in usu) sei Christus gegenwärtig. Diese Auffassungen Luthers blieben unter den Reformatoren nicht unwidersprochen: Da Christus leiblich in den Himmel aufgefahren sei, könne nur noch von der geistigen oder symbolischen Gegenwart Christi ausgegangen werden. Dieses Argument Zwinglis − später auch Calvins − war einer der zentralen Gründe für die Spaltung innerhalb des Protestantismus. Annäherungsversuche (Marburger Religionsgespräch 1529) von Lutheranern und Reformierten blieben letztlich erfolglos.
Ablass und Buße im Spätmittelalter
Die Sündenvergebung im Namen Christi wurde im Spätmittelalter im Sakrament der Buße verheißen. Das Sakrament setzte Reue und Beichte (spezifizierte Aufzählung der Sünden) vor einem Priester voraus. Dieser sprach dann im Namen Christi die Absolution aus. Bußleistungen, etwa Gebete und Fasten, folgten. Diese Sündenstrafen konnten auch durch kirchlich gewährte Ablässe abgelöst werden, was aber an die Bedingung der Kompensation durch Gute Werke geknüpft war (Gebet, Almosen). Der Ablass konnte auch für die zeitlichen Sündenstrafen gewonnen werden, welche die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer qualvoll zu erleiden hatten. Die Kompensation der Sündenstrafen hing mit dem kirchlichen „Schatz der guten Werke“ zusammen. All das, was Christus und seine Heiligen für die Menschen getan hatten, befand sich in diesem „Schatz“, über den die Kirche verfügen konnte. Da dieser durch gute Werke, etwa Stiftungen, immer wieder aufgefüllt wurde, konnte neuer Ablass gewährt werden.
Antependium
Altarverkleidung, vor allem der vorderen Schauseite.
Augsburger Bekenntnis/Confessio Augustana
Auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 überreichte die Mehrheit der Protestanten Kaiser Karl V. eine von Melanchthon verfasste Bekenntnisschrift. In ihr wurden wesentliche Positionen Luthers festgehalten, Angriffe gegen die katholische Kirche aber unterlassen. Es gelang auf dem Reichstag aber nicht, den Streit beizulegen; das Wormser Edikt gegen Luther wurde erneuert. Auf der Grundlage des Bekenntnisses schlossen sich die Protestanten zum Schmalkaldischen Bund zusammen (1531). Der Kaiser setzte weiterhin auf Kompromisse, sodass es zunächst nicht im Sinne des erneuerten Wormser Edikts zu Aktionen gegenüber dem Protestantismus kam.
Augsburger Interim
siehe Interim
Augsburger Religionsfriede
Das Reichsgesetz, das am 25. September 1555 verabschiedet wurde und den weltlichen Anhängern der Confessio Augustana (also des grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Eine Klausel des Gesetzes war der sogenannte Geistliche Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum), die bestimmte, dass ein geistlicher Territorialherr (Fürstbischof, Fürstabt, Fürstäbtissin) beim Konfessionswechsel auch gleichzeitig seine weltliche Herrschaft abgeben musste und ein neuer (altgläubiger) Territorialherr einzusetzen war. Insbesondere in Norddeutschland wurde der Geistliche Vorbehalt aber oft nicht eingehalten.
Bursfelder Reform
Spätmittelalterliche Reformbewegung der Benediktinerklöster im 15. Jahrhundert im Zuge der Devotio moderna mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Einhaltung strikter Regeln hinsichtlich Liturgie und Lebensgewohnheiten der Klosterinsassen.