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Universität Münster richtet Validierungsfonds ein

Förderprogramm für Erfinder*innen in der Grundlagenforschung
© Universität Münster, Nike Gais

Der Validierungsfonds der Universität Münster fördert die Weiterentwicklung von schutzrechtsfähigen Erfindungen oder technologiebasierten Ideen aus der Grundlagenforschung der Universität Münster.

Erfindungen und technologische Entdeckungen sind ihrer Zeit oft weit voraus. Unternehmen ist es daher häufig zu risikoreich, vor dem Proof of Concept (prinzipielle Durchführbarkeit) in ein neues Produkt oder Verfahren zu investieren. Das wirtschaftliche Potential vieler Forschungserkenntnisse kann daher oft nicht in die Anwendung in Wirtschaft oder Gesellschaft gebracht werden.

Um diesem Umstand zu begegnen, hat die Universität Münster ein internes Programm zur Validierungsförderung ins Leben gerufen, dessen zentrales Ziel es ist, die Anwendungsreife von Erfindungen aus der Universität Münster zu steigern. Dies verbessert die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder Ausgründung. Gefördert werden Projekte mit großem Marktpotenzial, um Erfindungen schnellstmöglich voranzutreiben.

Ziel des Validierungsfonds ist die Überbrückung des "death valley of innovation", indem Erfindungen oder technologiebasierte Ideen aus der Grundlagenforschung innerhalb von 0,5 bis 2 Jahren gezielt Richtung Marktfähigkeit weiterentwickelt werden. Beantragt werden können Fördersummen bis 180.000 Euro bei einer Laufzeit bis Ende 2026. Eingesetzt werden können die Mittel für:

•             Personalkosten, z.B. für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen oder Hilfskräfte

•             Lehrentlastung über die Vergabe von Lehraufträgen

•             Sachmittel wie z.B. Materialkosten, Geräte oder Auftragsvergaben

Die Auszahlung der Fördermittel ist geknüpft an die Erreichung von Meilensteinen bei der Umsetzung der vorab definierten Arbeitspakete. Zu diesen Meilensteinen gehören unter anderem die Initiierung einer Industrie-Kooperation oder die Kontaktaufnahme zu potentiellen Nutzer*innen der Technologie sowie insbesondere die Antragstellung eines Anschluss-Förderprogramms. Dabei werden die geförderten Forschenden von den Patentreferentinnen der Arbeitsstelle Forschungstransfer der Universität Münster unterstützt.

Zugangsvoraussetzung zu dem Programm ist ein aussichtsreiches und schutzrechtsfähiges Ergebnis aus der Grundlagenforschung. Zudem müssen die beteiligten Forschenden ihre Motivation darstellen, sich für eine anschließende Verwertung in Form einer Unternehmenskooperation oder einer Ausgründung zu engagieren.

Im Falle von Gründungsprojekten auf Basis der geförderten Erfindung bzw. der technologiebasierten Idee werden die Beteiligten vom REACH EUREGIO Start-up Center der Universität Münster begleitet. Als zentrale Plattform für wissens- und technologiebasierte Gründungen begleitet das REACH Gründungsinteressierte der Universität Münster auf ihrem Weg von der Idee bis zur erfolgreichen Ausgründung. Das Start-up-Programm des REACH umfasst individuelles Coaching, gründungsrelevante Workshops sowie inspirierende Events und Netzwerkaktivitäten. Das REACH unterstützt außerdem bei der Antragstellung für Förderprogramme wie EXIST-Forschungstransfer oder GO-Bio. Für IP-basierte Gründungsvorhaben an der Universität Münster steht ein Leitfaden als PDF mit Informationen zum Prozess der IP-Übertragung auf das Start-up zur Verfügung.


© Universität Münster, Nike Gais

Antragstellung, Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Wird eine Antragstellung für die Förderung beabsichtigt, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Patent-Referentinnen der Arbeitsstelle Forschungstransfer der Uni Münster.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Münster. Für die betreffende Erfindung muss bereits eine Erfindungsmeldung eingegangen und von der Patentverwertungsagentur PROvendis GmbH als patentierbar und aussichtsreich im Hinblick auf die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verwertbarkeit beurteilt worden sein. Die Erfindung muss noch nicht zum Patent angemeldet worden sein.

Das Funktionsprinzip der zur Förderung vorgeschlagenen Erfindung sollte experimentell beobachtet und beschrieben worden sein. Der technologische Reifegrad der Erfindung sollte damit mindestens dem „technology readiness level“ - TRL 2 (technology concept formulated) zugeordnet werden können. Die Erfindung liegt damit in einem technologischen Reifegrad vor, der für eine unmittelbare Verwertung durch ein Unternehmen unattraktiv ist.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung gehören demnach:

  • potentiell patentfähige Erfindung nach § 1 Abs. 1 PatG: Neuheit, beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit
  • hohes Innovations- und gesellschaftliches oder wirtschaftliches Verwertungspotenzial
  • „freedom to operate“ im Hinblick auf Rechte Dritter oder Vertragsverpflichtungen
  • überzeugendes Konzept für die Weiterentwicklung der Erfindung Richtung Marktfähigkeit
  • Bereitschaft der Antragstellenden, im Förderzeitraum ggf. Fördermittelanträge für die weitere Entwicklung der Erfindung zu stellen

Das finale Antragsformular soll nicht mehr als 10 Seiten umfassen - hier findet sich das Antragsformular.

Fristen

Finale Antragsfassungen müssen jeweils zu folgenden Terminen per (Haus-) Post bei der koordinierenden Einrichtung angehen: Janita Tönnissen, Arbeitsstelle Forschungstransfer (AFO), Robert-Koch-Str. 40, 48149 Münster. Bitte verschicken Sie die Bewerbung nicht per E-Mail oder Cloud.

Mittwoch, 6.3.2024 (weitere Termine folgen)

Vergabeentscheidung

Die Vergabeentscheidung wird vom Rektorat auf Vorschlag der vom Rektorat berufenen Jury getroffen. Alle in den Prozess der Antragstellung involvierten Personen aus dem Dezernat 6/Forschungsangelegenheiten, die Mitarbeiter*innen der PROvendis GmbH und ggf. dem Start-up Center „REACH“ sowie die Jurymitglieder sind der Geheimhaltung verpflichtet. Die Besetzung der Jury wird hier in Kürze veröffentlicht.