Erfindungsmeldung

Falls Sie eine Erfindung anmelden wollen und sie ggf. patentrechtlich schützen wollen, wählen Sie bitte welche der folgenden Kategorien "Angehörige der Universität Münster", "Beschäftigte der medizinischen Fakultät" oder "Studierende, Stipendiaten und Gastdozenten" Sie zugeordnet sind.

Erfindungsmeldung

Sie sind Studierende/r, Stipendiat*in oder Gastdozent*in der Universität Münster?


Als solcher
  • unterliegen Sie nicht dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen, solange Sie keine Anstellung bei der Hochschule haben.
  • sind Sie bei einer Beteiligung an einer Erfindung nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an die Hochschule zu übertragen,
  • müssen Sie aber dann die anteiligen Kosten der Patentierung selbst tragen.

Sie können Ihre Erfinderanteile aber an die Universität Münster übertragen.
  • Dies erfolgt dann zu den gleichen Bedingungen wie bei einem Arbeitnehmererfinder,
  • d.h. die Uni übernimmt die Kosten einer Patentanmeldung beim DPMA und
  • Sie erhalten 30% Erfindervergütung bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Erfindung.


Sollten Sie dies planen, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

Frau Dr. Steinberg
Dez. 6
Tel. 0251-83-22151
Katharina.Steinberg