Erfindungsmeldung

Ihre Forschungsergebnisse und innovativen Ideen verdienen den bestmöglichsten Schutz. Die Patentreferentinnen bieten allen Beschäftigten der Universität Münster (UM) eine individuelle Beratung zu Fragen des IP-Schutzes. Sie betreuen ihre Erfindung während des gesamten Prozesses vom Ausfüllen des Formulars der Erfindungsmeldung, Begleitung bei der Abstimmung mit der PROvendis GmbH, unserer Tochtergesellschaft für IP-Management, bis zur erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung. Die verschiedenen Formulare finden Sie hier zum Download (Erfindungsmeldung, Verfahrensbeschreibung Erfindung) oder weiter unten und rechts auf dieser Seite.

© Universität Münster / AFO

 

 

  • Sie sind Studierende/r, Stipendiat*in oder Gastdozent*in der UM?

    Als solche*r

    • unterliegen Sie nicht dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, solange Sie keine Anstellung an der Uni Münster haben.
    • sind Sie bei einer Beteiligung an einer Erfindung nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an die Uni Müster zu übertragen,
    • müssen Sie aber dann die anteiligen Kosten der Patentierung selbst tragen.


    Sie können Ihre Erfinderanteile aber an die Universität Münster übertragen:

    • Dies erfolgt dann zu den gleichen Bedingungen wie bei einer Diensterfindung,
    • d.h. die Uni übernimmt die Kosten einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und
    • Sie erhalten 30% Erfindervergütung (Brutterverwertungserlöse) bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Erfindung.

    Sollten Sie dies planen, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

    Frau Dr. Steinberg, Dez. 6
    Tel. 0251-83-22151
    Dr. Katharina Steinberg