Pinkfarbener Hintergrund mit einem weißumrandeten Fragezeichen
FAQs: Ihre Fragen – unsere Antworten
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An dieser Stelle haben wir für Sie Fragen gesammelt und beantwortet, die uns häufig gestellt werden. Durch die Auswahl einer der Fragen gelangen Sie zur Antwort. Es kann sein, dass wir Sie auf diese Seite verweisen. Sollten Sie hier dennoch keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Schreiben Sie uns ebenfalls, wenn Sie an dieser Stelle eine wichtige Frage vermissen. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Studienkoordination.

Stand: 27. November 2018

  • Wer sind meine Ansprechpartner?

    Studierendensekretariat
    (Einschreibung, Umschreibung, allg. Angelegenheiten)

    Zentrale Studienberatung
    Die Zentrale Studienberatung (ZSB) bietet eine allgemeine Studienberatung, ggf. werden Sie an den für Sie zuständigen Studienfachberater verwiesen.

    Studienbüro
    In der Rubrik „Studium“ finden Sie den Punkt „Studienbüro“. Dort finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten zur Studienberatung des Zentrums für Islamische Theologie Münster. Die Studienberatung ist Ihre Hauptansprechstelle für Fragen zum Studium und dient allen Studierenden als beratende Anlaufstelle für alle Fragen, die während Ihres Studiums auftauchen.


    Studienkoordination
    Die Studienkoordination am ZIT plant das Lehrangebot sowie die Prüfungsphasen (Anmeldezeiträume, Prüfungstermine u.ä.).


    Lehrende und Mitarbeiter am Zentrum für Islamische Theologie Münster
    In der Rubrik „Mitarbeiter“ finden Sie eine Übersicht über alle Dozenten und Mitarbeiter des Zentrums. Außerdem finden Sie auf jeder Mitarbeiterseite Informationen zu Sprechstundenterminen sowie Kontaktmöglichkeiten.


    Prüfungsamt I
    Das Prüfungsamt ist Ihre Anlaufstelle für Fragen der Anrechnung, Anerkennung von Studienleistungen und die Koordinationsstelle für Prüfungen an der Universität Münster, ggf. müssen Sie für diese Belange auch Kontakt mit unserer Studienkoordination aufnehmen.


    Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
    Das Zentrum für Lehrerbildung bietet Lehramtsstudenten eine fundierte Beratung in Sachen Lehrerausbildung.


    Career Service
    Der Career Service der Universität Münster bietet Studierenden ein umfangreiches Beratungs- und Veranstaltungsangebot zur beruflichen Orientierung. In Zusammenarbeit mit dem Career Service hat das Zentrum für Islamische Theologie eine Positionierung zum Thema Employability und Hinweise zum Prozess der Berufsorientierung veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

    Schreiblesezentrum
    Das Schreiblesezentrum bietet Ihnen durch ein umfangreiches Seminarangebot Hilfe beim Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten.

  • Wie schreibe ich mich ein einen Studiengang am ZIT Münster ein?

    Wenn Sie einen Studiengang des ZIT Münster studieren wollen, müssen Sie sich speziell für dieses Fach beim Studierendensekretariat der Universität einschreiben. Über Fristen, Zulassungsbeschränkungen und Anmeldungsverfahren informieren Sie die Seiten des Studierendensekretariats der Universität.

     

     

    Einschreibung ausländischer Studierender

    Vor einer Bewerbung für das Fachstudium sollten Sie zunächst klären, ob Sie eine hier gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Dazu informiert ausführlich die Seite Studieren in Deutschland des DAAD.


    Für die Anerkennung von einzelnen im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte zunächst mit den Zeugnisunterlagen an die Studienkoordination.


    Da das reguläre Anerkennungsverfahren bis zu einigen Monaten dauern kann, sollten derartige Kontakte möglichst frühzeitig hergestellt und die Anerkennung mit den notwendigen Zeugnisunterlagen so früh wie möglich beantragt werden.


    Ausländische Studierende können sich für eine gezielte Beratung auch an das International Office der Universität Münster wenden.

     

  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

     Voraussetzung für ein Studium der Islamischen Theologie und der Islamischen Religionslehre ist eine Hochschulzugangsberechtigung (üblicherweise Abitur) bzw. ein gleichwertiger Abschluss. Ausländische BewerberInnen müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Über die Zulassungsvoraussetzungen informiert Sie außerdem der Studienführer der Zentralen Studienberatung der Universität Münster.


    Kann man auch ohne Abitur studieren?


    Es gibt sogenannte „Sonderfälle“, die das Studierendensekretariat unserer Universität aufgeführt hat. Diese Sonderfälle erlauben Ihnen, sich an der Universität Münster einzuschreiben.


    Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat der Universität Münster.

     

  • Wann beginnt das Semester? Wann beginnen die Lehrveranstaltungen?

    Der Semesterbeginn unterscheidet sich vom Vorlesungsbeginn. Die meisten Veranstaltungen fangen rund zwei Wochen nach dem offiziellen Beginn des Semesters (Anfang April bzw. Oktober) statt. Davor findet mindestens in jedem Wintersemester eine Orientierungswoche statt. Weitere Informationen zu Terminen und Fristen an der WWU Münster erhalten Sie auf den Seiten unserer Universität.

  • Welche Lehrveranstaltungen werden angeboten?

    Die aktuellen Lehrveranstaltungen finden Sie in Form von Stundenplänen, einem Wochenplan und einem Gesamtverzeichnis in der Rubrik „Studium“ unter dem Punkt „Lehrveranstaltungen“. Sie können für eine Gesamtübersicht auch das elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Universität Münster (HIS-LSF) aufsuchen. Dort finden Sie genaue Raum- und Adressangaben zu Veranstaltungsorten sowie weitere inhaltliche Informationen zu den Lehrveranstaltungen.

  • Wann finden die Prüfungen statt und wie melde ich mich für Studien- und Prüfungsleistungen an? (QISPOS)

    Die Internetseiten der Universitäten bieten ein umfangreiches Informationsangebot zu diesem Thema (QISPOS – Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen). Bitte beachten Sie die Fristen für die Anmeldungen. Sie werden mehrmals per E-Mail unter Ihrer Uni-E-Mailadresse auf die Anmeldezeiträume hingewiesen. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig auf der Startseite des Zentrums für Islamische Theologie veröffentlicht.


    Studierende, die sich nicht zu Prüfungen anmelden, haben keinen Prüfungsanspruch. Bei fehlender Anmeldung können Veranstaltungen Ihnen nicht als besucht bzw. bestanden verbucht werden. Haben Sie Verständnis dafür, dass keine Ausnahmeregelungen getroffen werden können. Über Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen informiert Sie außerdem das für Sie zuständige Prüfungsamt. Es ist Ihr erster Ansprechpartner für Fragen der Prüfungsan- und -abmeldung.

     

  • Welche Prüfungsformen gibt es?

    Je nach Veranstaltungsart (Vorlesung, Seminar, Übung, Sprachpraxis, Kolloquium) können folgende Prüfungsformen als Studienleistungen, Modulteilprüfungen oder Modulabschlussprüfungen auftreten: Klausur, mündliche Prüfung, Kursportfolio, Hausarbeit, Präsentation mit Thesenpapier, Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung.

    Wie viele Leistungspunkte bekomme ich für die einzelnen Teilleistungen?

    Leistungspunkte sind eine rein quantitative Maßeinheit für den Arbeitsaufwand innerhalb eines Studiums. Ein Leistungspunkt (LP) entspricht 30 Arbeitsstunden. Erworben werden können Leistungspunkte insbesondere durch den Besuch von Lehrveranstaltungen, deren Vor- und Nachbereitung sowie durch dort übernommene Arbeitsaufgaben.

     

  • Was ist eine Bachelorarbeit?

    Die Bachelorarbeit wird zum Abschluss des Bachelorstudiums verfasst und soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Thema aus dem Bereich islamischer Theologie/islamische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 30 Seiten.

    Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt. Dafür wird das Formular „Anmeldung zur Bachelorarbeit“ benötigt, welches hier zu finden ist

    Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. Wird die Bachelorarbeit studienbegleitend abgelegt, d.h. wenn parallel zu ihr noch ein oder mehrere weitere Module absolviert werden müssen, beträgt die Bearbeitungsfrist zwölf Wochen.

    Abgabe und Korrektur

    Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt in zweifacher Ausfertigung (maschinen-schriftlich, gebunden und paginiert) sowie in geeigneter digitaler Form zweifach einzureichen.
    Die Korrekturzeit der Dozierenden beträgt sechs bis acht Wochen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung sowohl die Korrekturzeit der Dozierenden, als auch die Bearbeitungszeit des Prüfungsamtes für die Zeugnisausstellung, wenn Sie sich fristgerecht zum Master einschreiben möchten (bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einschreibungsfrist). Daher sollten Sie Ihre Arbeit spätestens Ende Juni beim Prüfungsamt anmelden. Wird die Arbeit nicht fristgerechtet angemeldet und abgegeben, kann nicht gewährleistet werden, dass Sie Ihre Note rechtzeitig erhalten.

    Für mehr Informationen über die Bachelorarbeit folgen Sie diesem Link.

  • Was ist eine Masterarbeit?

    Die Masterarbeit wird zum Abschluss des Masterstudiums verfasst und soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Thema aus dem Bereich islamischer Theologie/islamische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 60 Seiten.

    Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt. Dafür wird das Formular „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ benötigt, welches hier zu finden ist.

    Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate.

    Abgabe und Korrektur

    Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt in zweifacher Ausfertigung (maschinen-schriftlich, gebunden und paginiert) sowie in geeigneter digitaler Form zweifach einzureichen.
    Die Korrekturzeit der Dozierenden beträgt sechs bis acht Wochen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung sowohl die Korrekturzeit, als auch die Bearbeitungszeit des Prüfungsamtes für die Zeugnisausstellung.


    Für mehr Informationen über die Masterarbeit folgen Sie diesem Link.

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

     Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erworben wurden, können unter Umständen anerkannt werden. Die Kontaktaufnahme zur Anerkennung sollte aufgrund der Bearbeitungszeit möglichst ein halbes Jahr vor Studienbeginn geschehen. Den Antrag auf Anerkennung stellt der Studierende gegenüber dem Prüfungsamt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.


    Zum Verfahren:

    1. Setzen Sie sich mit der Studienfachberatung des Zentrums für Islamische Theologie in Verbindung, die Ihnen die Antragsprozedur erläutert und Sie bei Ihrem Antrag unterstützt.
    2. Ggf. werden Sie gebeten Gespräche mit einzelnen Arbeitsbereichen zu führen.
    3. Bereiten Sie Ihren Antrag vor und besprechen Sie diesen mit der Studienfachberatung am Zentrum für Islamische Theologie. Ihr Antrag wird dort auf formale und inhaltliche Richtigkeit überprüft.
    4. Reichen Sie Ihren Antrag beim Prüfungsamt ein. Nach Abschluss der Prozedur werden die zur Anerkennung beantragten Leistungen in Ihrem Studienkonto eingetragen.

     

  • Was ist die BaföG Leistungsbescheinigung § 48 BAföG (Formblatt 5)?

    Einführende Bemerkung
    Für Information, Beratung und Antragstellung bzgl. des BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Münster zuständig.
    Ihre Studienberatung am Zentrum für Islamische Theologie ist lediglich für die Bescheinigung nach § 48 BAföG zuständig, da hier ein Nachweis der Hochschule verlangt wird.

    1. Das Formblatt 5/98
    Das Formblatt ist teilweise von dem/der Studierenden auszufüllen. Neben den Personalien muss er/sie auch eintragen, für welchen Semesterstand er die Bescheinigung benötigt (nach dem 4. oder nach dem 5. Semester usw.).


    2. Verfahrensweise
    Füllen Sie das Formblatt vorher aus. Neben den Personalien, muss auch eingetragen werden, nach welchem Semesterstand die Bescheinigung benötigt wird, also etwa nach dem 3., 4. oder 5. Semester mit dem jeweiligen Datum des letzten Tages des jeweiligen Semesters. Bescheinigt werden können nur in der Vergangenheit absolvierte Leistungen und Semester.
    Bringen Sie das Formblatt zur Sprechstunde vorausgefüllt mit. Bringen Sie eine aktuelle beglaubigte Kopie Ihres Leistungsstandes mit (Transcript of Records). Achten Sie im Vorfeld darauf, dass Ihre Leistungen vollständig vermerkt sein müssen.
    Alternativ können Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie Kontaktmöglichkeiten zu den Öffnungszeiten des Sekretariats dort im ZIT zu Händen von Herrn Roters einreichen. Sie werden kontaktiert sobald Ihr Fall abgeschlossen ist.


    3. Die Anforderungen für die positive Bescheinigung
    Zum Ende des vierten Semesters müssen mindestens 80 % der ECTS-Punkte erreicht werden.
    Auf der Seite der Modulübersichten finden Sie die entsprechenden Angaben über die Leistungspunkte.

  • Sind außercurriculare Studien möglich?

    Das Zentrum für Islamische Theologie bietet ab dem Wintersemester 2016/17 nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Prüfung eines Antrags außercurriculare Vereinbarungen an.


    Studierende, die an außercurricularen Vereinbarungen interessiert sind, verfahren wie folgt:

     

    1. Sie stellen einen Antrag bei Frau El Boussadani (Studienkoordination) auf ein außercurriculares Studium, in dem Sie begründen warum Sie außercurricular studieren möchten und um welche Veranstaltungen es sich handelt. Des Weiteren wird darum gebeten, eine Leistungsübersicht beizufügen. Dieser Antrag muss spätestens zum 15.03. des Sommersemesters oder 15.09. des Wintersemesters erfolgen.
    2. Sie bekommen einen Bescheid, in dem die Studien- und Prüfungsleistungen aufgeführt sind, für die Sie Vereinbarungen mit den jeweiligen Dozierenden treffen können. Weitere Informationen zu den außercurricularen Vereinbarungen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsam
    3. Für die anschließende Anerkennung der außercurricularen Studienleistungen wenden Sie sich an die Studienkoordination des Zentrums für Islamische Theologie.

     

     

  • Was ist das Praxissemester?

    Das Praxissemester ist ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitetes fünfmonatiges schulisches Praktikum im Rahmen des Master of Education (LAGB 2009), welches im 2. oder 3. Semester absolviert wird.

    Ab dem Wintersemester 2018/2019 bietet das Zentrum für Islamische Theologie das Praxissemester sowohl im Wintersemester (Beginn: 15.09.) als auch im Sommersemester (Beginn: 15.02.) an.

    Weitere Informationen zum Praxissemester finden Sie hier.

  • Ich finde die Antwort auf meine Frage nicht an dieser Stelle. Wen kann ich kontaktieren?