Residenzstadt
Idealtypisch lassen sich die „mittelalterliche Reiseherrschaft“ und die „frühneuzeitliche Residenzherrschaft“ voneinander abgrenzen, doch finden sich schon seit dem Hochmittelalter Ansätze zur Residenzbildung. Ein frühes Beispiel dafür bietet Herzog Heinrich der Löwe (DNB), der in der zweiten Hälfte des 12. Jhs. in Braunschweig mit den Neubauten des Palas der Burg Dankwarderode und der Stiftskirche St. Blasius als Grablege der Welfen sowie der Errichtung des bedeutendsten mittelalterlichen Herrschaftszeichens nordwärts der Alpen, dem bekannten Löwendenkmal, wichtige Strukturmerkmale der Residenzherrschaft vorwegnahm. Die Residenz war also nicht nur ein bevorzugter Aufenthaltsort des Herrschers, sondern auch ein auf öffentliche Wirkung hin gestalteter Raum für die Herrschaftsinszenierung, wo politische Handlungen vorgenommen und Verwaltungsfunktionen wahrgenommen werden konnten.
Im Gegensatz zu den mittelalterlichen Königspfalzen oder den Höhen- bzw. Niederungsburgen des Adels wurde im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit mit den Residenzen als neuen Herrschaftsmittelpunkten der topographische Bezug zur Stadt deutlich stärker. Im Heiligen Römischen Reich mit seiner ausgeprägten Zersplitterung in geistliche und weltliche Territorien prägte die Funktion als fürstliche Haupt- oder Nebenresidenz den Charakter ausgesprochen vieler landesherrlicher Städte zumindest zeitweise.
Diese Prägung fiel geringer aus, wo die Aufgabe bereits bestehenden Städten zukam, deren äußere Gestalt dann im Rahmen des Residenzausbaus lediglich mit geeigneten städtebaulichen Maßnahmen repräsentativ ausgestaltet wurde. So wurden in Braunschweig nach 1671 nicht nur herrschaftliche Bauten im barocken Stil errichtet. Besonders Herzog Carl Wilhelm Ferdinand (DNB) förderte durch Beihilfen (Baugnaden) und durch die Tätigkeiten seiner Hofbaumeister auch im privaten Bereich die Barockisierung des Stadtbildes. Andernorts, wie in Schwerin mit der Schelfstadt, in Berlin mit Friedrichswerder, Dorotheenstadt, Friedrichstadt und Charlottenburg, sowie in Prag wurden Neustädte angelegt. In Wolfenbüttel kam es nach der Übernahme der Residenzfunktion durch die existierende Burg 1432 zur Anlage der Heinrichsstadt, deren Grundriss die regelmäßigen Züge einer Planstadt der Renaissance trägt. Als das eindrucksvollste deutsche Beispiel dafür, dass Stadtgestalt in ihrem gebauten Erscheinungsbild gesellschaftliche Herrschafts- und Ordnungsvorstellungen des Absolutismus spiegeln konnte, muss Karlsruhe gelten (errichtet 1715/17). Das Schloss steht im Zentrum einer radialen Straßenanlage mit 32 strahlenförmig angeordneten Straßen. Als optischer Bezugspunkt des Stadtgrundrisses dominiert es so die im Süden anschließende, fächerartige Bürgerstadt, während die Straßen nach Norden den angrenzenden Großherzoglichen Wildpark und die Gartenanlagen erschließen.
Das Residenzschloss als fürstliches Wohngebäude war in der Residenzstadt die zentrale Bauaufgabe, wobei noch weitere Palais, z.B. als Witwensitze oder Wohnungen für Seitenlinien der Herrscherfamilie, hinzukommen konnten. Das mit Repräsentations- und Rückzugsräumen ausgestattete Stadtschloss ermöglichte den Wechsel von Öffentlichkeit und inszenierter Privatheit. Häufig siedelten sich die am Hofleben teilnehmenden Adligen ebenfalls in vornehmen Stadtpalais in seinem unmittelbaren Umfeld an. Mit der Anlage von Parks sowie der Einrichtung von Menagerien (Tiergarten), Kuriositätenkabinetten und Theatern erhielt die Residenzstadt weitere typische Baulichkeiten. Der Rhythmus der Hoffeste und höfischen Vergnügungen an wechselnden Orten diente dazu, das Leben bei Hofe attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten und auf der städtischen Bühne den Glanz des Fürstenstaates öffentlich zu inszenieren.
Auch im Umkreis der Residenzstädte entwickelte sich eine rege Bautätigkeit: Außerhalb der Stadtmauern wurden Reitbahnen, Parkanlagen und Wildgehege angelegt, in der näheren und weiteren Umgebung entstanden Sommer-, Jagd- und Lustschlösser. Auch der Hofadel und hohe Beamte leisteten sich Herrensitze außerhalb der Stadt. Es entwickelte sich so bisweilen eine regelrechte Residenzlandschaft mit einem Zentrum und vielen kleineren Satelliten im Umkreis, die saisonal und funktional unterschiedliche Rollen im Hofleben und im Itinerar des Hofes spielten.
Der wachsende Aufwand an staatlicher Verwaltungstätigkeit in der Frühen Neuzeit machte es nötig, die Funktionen Regierung und Verwaltung mit eigenen Baulichkeiten auszustatten. So erhielten einzelne Behörden wie die fürstliche Kanzlei, in der schriftliche Verwaltungsakte getätigt wurden, und die landständische Vertretung gleichfalls prachtvolle Bauten. Diese konnten in der Residenzstadt angesiedelt sein, aber auch vom Hofleben abgekoppelt an anderen Orten (Potsdam – Berlin, Ludwigslust – Schwerin). Auch Bildungseinrichtungen, darunter nicht wenige Universitäten (z. B. Heidelberg), gehörten zum typischen Inventar der Residenzstädte. Dabei waren sowohl das Selbstverständnis des humanistisch gebildeten bzw. aufgeklärten Fürsten und sein Bedürfnis als freigebiger Mäzen aufzutreten von Belang, als auch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten für gut ausgebildetes Personal in seiner Verwaltung.
Seit dem Spätmittelalter war die Stiftung und Ausstattung von Kirchen und Klöstern ein wichtiges Mittel zur Ausgestaltung der Residenzstadt durch den Fürsten. Auch nach der Reformation, als der Fürst häufig einer anderen Konfession angehörte als die Mehrheit der Stadtbevölkerung, kam es zu entsprechenden Neugründungen von Kirchen für konfessionelle Minderheiten. Über die reine Prachtentfaltung hinaus ging es dabei stets um die Darstellung der Frömmigkeit des Fürsten, für dessen Herrschaftslegitimation nicht zuletzt das Gottesgnadentum eine Rolle spielte. Ebenso wichtig für den Anspruch auf Herrschaft war die Betonung der Dauer und der historischen Leistungen der fürstlichen Dynastie, die in der Ausstattung einer Kirche als Familiengrablege, einer Ahnengalerie und der Errichtung von (Schlachten-)Denkmälern im Stadtraum ihren Ausdruck fanden.
Der verstärkte fürstliche Zugriff auf die Städte in der Frühen Neuzeit führte besonders in den Residenzstädten oft zu Einschränkungen städtischer Autonomie. Der Grad der städtischen Selbstverwaltung, die Stadtverfassung und deren bauliche Manifestationen waren daher oftmals Streitpunkte zwischen Stadt und Stadtherrn. Auch die fürstliche Bautätigkeit fand nicht unbedingt den Zuspruch der Stadtbevölkerung, die für die umfangreichen Um- und Neubaupläne oftmals Land abgeben musste und nur unzureichend entschädigt wurde. Doch waren mit der Übernahme der Residenzfunktion nicht nur Einschränkungen für die Bürger verbunden. In der Regel profitierte die städtische Wirtschaft von Wachstumsimpulsen, welche die Präsenz des Fürsten mitsamt seinem Hofstaat, den Beamten und sonstigen Bediensteten und die damit verbundene Nachfrage nach Luxus- und Gebrauchsgütern mit sich brachte. Allgemein ist in Städten mit der Übernahme der Residenzfunktion daher ein wirtschaftlicher Aufschwung zu beobachten.
Die Residenzfunktion brachte zahlreiche Impulse für den Wandel in der Sozialstruktur der Stadtbewohner mit sich. Das betraf die Handwerkerschaft, indem sich mit der Ausrichtung der residenzstädtischen Wirtschaft auf die Belange des Hofes vorhandene Gewerbe ausdifferenzierten und spezialisierten sowie neue hinzutraten. Bürgersöhne fanden die Möglichkeit, als Beamte in der fürstlichen Verwaltung Karriere zu machen. Wichtig war zudem der Zustrom von Adligen an den Hof, die als Gesandte oder im Rahmen ihrer Kavaliersreise oftmals nur temporär verweilten. Auch Künstler jeglicher Art wurden von den Möglichkeiten der Förderung durch Angehörige des Hofes angezogen und leisteten bedeutende Beiträge zur Ausgestaltung der Residenzstadt sowie des kulturellen Lebens. Erreichte der Hof also eine gewisse Bedeutung, so bewirkte er für die Residenzstadt einen Zuwachs an sozialer Mobilität, auch durch die Nobilitierung von Hofbeamten, und an überregionaler Kommunikation. Seit dem ausgehenden 18. Jh. lassen sich phasenweise und regional Tendenzen der Verbürgerlichung des höfischen Lebens einerseits, aber auch andererseits der Betonung ständischer Exklusivität feststellen.
Schwankungen im Bestand derjenigen Städte, die als Residenzstädte angesprochen werden können, lassen sich seit dem Mittelalter beobachten. Solche Konjunkturen haben ihre Ursache in den sich verändernden, innerdynastischen Bedürfnissen nach Versorgung und Repräsentation, nicht zuletzt bei Verschiebungen in den territorialpolitischen Konstellationen. Hatten Reformation und Konfessionalisierung wohl noch geringere Auswirkungen, da auch in evangelisch gewordenen Bistümern die Residenzfunktion oftmals unangetastet blieb, so fanden die größeren Wandlungen im 19. Jh. statt. Seit dem sog. Reichsdeputationshauptschluss 1803, der die Mediatisierung kleiner Reichsterritorien und die Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer bewirkte, und der Neuordnung der Staatenwelt auf dem Wiener Kongress 1814/15 reduzierte sich die Anzahl der deutschen Staaten und damit der benötigten Residenzen kontinuierlich.
Als mit der Revolution von 1918/19 der Adel seine Funktion als Herrschaftsträger endgültig einbüßte, entfiel auch der Hof als stadtgestaltende Kraft. Freilich waren schon zuvor andere Faktoren der Stadtentwicklung in vielen Residenzstädten wirksam geworden, nicht zuletzt die Industrialisierung, an deren Förderung auch der Adel Anteil nehmen konnte, z.B. durch den Bau von Staatseisenbahnen. Parkanlagen, ehemalige Regierungsbauten und Schlossanlagen sind indes trotz späterer Überformungen älterer Situationen häufig bis heute Kennzeichen der ehemaligen Residenzstädte.
Daniel Stracke (1.9.2014)