Im Modul M6 werden zwei Modulteilprüfungen in Form einer fachpraktischen Prüfung von je ca. 60 Minuten und einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten absolviert.
Informationen zu:
An- und Abmeldung
Prüfungsterminen
Inhalte der Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit mindestens 4.0 bewertet werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel von Praxis und Theorie im Verhältnis 1:1. Die theoretische Prüfung wird in Form einer 3/4-std. Klausur abgehalten. Form und Inhalt der Prüfung wird von der/dem jeweiligen Dozent/in zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt.
Prüfungsbedingungen des sportmotorischen Könnens Leichtathletik:
Die Prüfung des sportmotorischen Könnens erfolgt
- als zentrale Leistungsprüfung in den Disziplinen:
- Sprint 60 m (nur im Wintersemester) oder 100 m (nur im Sommersemester)
- Weitsprung oder Hochsprung
- Kugelstoß
- in dezentraler Form in den Disziplinen:
- 3000 m
- Demonstration Wurf
- Demonstration Hürdenlauf
Erläuterung zu den Prüfungsbedingungen des sportmotorischen Könnens:
Die Prüfung in den Disziplinen Sprint, Sprung und Kugelstoß wird als zentrale Leistungsprüfung durchgeführt. Für diese Leistungsprüfung in Form eines Mehrkampfes gelten die aktuellen leichtathletischen Wettkampfbestimmungen. In der Technikprüfung müssen alle Würfe aus dem disziplinspezifischen Anlauf bzw. der Umdrehung heraus gezeigt werden. Für die Demonstration Hürdenlauf beträgt der Mindestabstand zwischen den 4 Hürden i.d.R. 7,00 m (Sti) bzw. 7,50m (Stu), die Hürdenhöhe mindestens 76 cm (Sti) bzw. 84 cm (Stu).
Punktetabellen für die Grundfach-Prüfungen
BAUERSFELD, K./ SCHRÖTER, G. (1998): Grundlagen der Leichtathletik DLV (2004): Schülerleichtathletik FREY, G./ HILDEBRANDT, E./ KURZ, D. (1984): Laufen, Springen, Werfen KATZENBOGNER, H. (2002): Kinderleichtathletik