Erforderliche Leistungspunkte

Die BAföG-Bescheinigungen (Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG) können nur bearbeitet werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen (zu finden unter Formulare & Dokumente):

  • ausgefülltes Formblatt 5 (bitte unbedingt Förderungsnummer eintragen)
  • ausgefülltes Formblatt Bearbeitung Bafög
  • Ausdruck über die erbrachten Leistungen aus Qispos
  • Ausdruck über den Studienverlauf aus Qispos
 
Studiengang 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester
benötigte Leistungspunkte nach jeweiligem Semester
LG 18 LP 24 LP 30 LP 42 LP
LH 27 LP 36 LP 45 LP 64 LP
L2 33 LP 44 LP 55 LP 75 LP
LF 33 LP 44 LP 55 LP 75 LP
B.Sc. 81 LP 108 LP 135 LP 180 LP

LG= Lehramt an Grundschulen; LH= Lehramant Haupt-,Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; L2= 2-Fach-Bachelor; LF= Lehramt an Berufskollegs und Gesamtschulen; LP= Leistungspunkte

Studierende, deren Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erhöht wurde, müssen ihre Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG in Form des Formblattes 5 später einreichen. Da die Regelstudienzeit mit der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung verlängert worden ist, muss das Formblatt 5 erst entsprechend später eingereicht werden. "Die Corona-Semester "SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021, WiSe 21/22 werden bei der Berechnung  nicht berückscihtigt. Hier gelten folgende Regelungen:

  • Beginn WS 22/23: Einreichung nach dem 4. Fachsemester (nach dem SoSe 24)
  • Beginn WS 21/22: Einreichung nach dem 5. Fachsemester (nach dem WS 23/24)
  • Beginn WS 20/21: Einreichung nach dem 7. Fachsemester (nach dem WS 23/24)
  • Beginn WS 19/20: Einreichung nach dem 8. Fachsemester (nach dem SoSe 23)

Die Anzahl der zu erbringenden LP nach diesen Fachsemestern bleibt unverändert und ist der oben stehenden Tabelle zu entnehmen. Eine grafische Übersicht, wann spätestens das Formblatt 5 abgegeben werden muss, finden Sie hier.