Organisatorisches

 

  • Außercurriculare Studien

    Die Fachrichtung Sportwissenschaft beteiligt sich nicht an den außercurricularen Studien (weder im BA noch im MA). Eine Belegung von Lehrveranstaltungen, die nicht für die Studienordnung vorgesehen ist, in die man eingeschrieben ist, ist daher nicht möglich. Auch eine Anerkennung von außercurricular erworbenen Leistungen für die Studiengänge im LABG ist nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier

  • Prüfer*innenwechsel

    Die Prüfung muss immer bei dem/der Lehrenden absolviert werden, bei dem auch die Ausbildung absolviert worden ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Prüfer*innenwechsel gestellt werden. Dieser muss bis zwei Wochen vor Ende der QISPOS-Anmeldefrist im Service-Center Sportwissenschaft abgegeben werden. Die Meldung in QISPOS bei dem/der neuen Prüfer*in darf erst erfolgen, wenn Sie vom Service Center Sport eine Bestätigung ihres Antrages auf Prüfer*innenwechsel erhalten haben. Nur rechtzeitig eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.

    Das Formular dazu finden Sie hier.

  • Fehlermeldung bei QISPOS-Anmeldung

    Bei Problemen mit der Anmeldung von Studien- oder Prüfungsleistungen in QISPOS, muss das nachstehende Formular bitte vollständig und spätestens 10 Tage vor Ende der QISPOS-Anmeldefrist im Service Center eingereicht werden, damit eine Bearbeitung der Fehlermeldung noch möglich ist.

    Das entsprechende Formular finden sie hier

     

    Probleme bei der Verbuchung in QISPOS

    Alle Studien- Prüfungsleistungen werden in QISPOS verbucht. Hierfür ist eine rechtzeitige Meldung in QISPOS erforderlich (Fristen siehe Homepage Prüfungsamt I). Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Leistungen korrekt verbucht worden sind. Sollte es Probleme bei der Verbuchung der Leistungspunkte oder Noten geben, so reichen Sie bitte die Unterlagen die Sie hier unter Sonstiges finden bis spätestens Ende November (Wintersemester)/ Ende Mai (Sommersemester) im Service-Center Sportwissenschaft ein.

    Weitere Informationen zu QISPOS (Fristen, Hotline-Nummer, etc.) erhalten Sie unter folgendem Link:
    Dezernat 2.3 QISPOS

  • Nachteilsausgleich

    Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung, chronischen Erkrankung oder der Betreuung eines oder mehrerer Kinder die Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbringen können, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dies kann Studien- und Prüfungsleistungen (auch semesterbegleitend) ebenso betreffen wie die schriftlichen Arbeiten zum Abschluss des Studiums. Generelle Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

    Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen möchten, müssen Sie das Formular „Formblatt: Nachteilsausgleich“ ausfüllen und im Service Center abgeben. Dieses finden Sie unter hier unter dem Reiter Sonstiges. Alle Unterlagen müssen spätestens 3 Wochen nach Beginn der Qisposmeldefrist im Service-Center eingereicht werden. 

    Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch mit der Beauftragten für Nachteilsausgleiche, dem Studiengangskoordinator und der/dem jeweilig*in Prüfer*in in der Sportart, in der ein Nachteilsausgleich beantragt worden ist.
    Bitte wenden Sie sich erst nach dem Erhalt ggf. an die Rektoratsbeauftragte für den Nachteilsausgleich, falls Sie Ihren Nachteil nicht ausgeglichen sehen sollten. Eine Meldung in Qispos sollte erst erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung für den Nachteilsausgeich erfolgen, da ansonsten die Prüfungs- und Studienleoistungsanforderungen gelten, die zum Zeitpunkt der Meldung für alle Studirenden gültg waren.

    Beachten Sie bei einem Antrag folgendes: 
    Der Nachteilsausgleich ist so auszurichten, dass die Teilleistungsschwäche ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vollständig entsprochen wird. Es geht dabei nicht um geringere Leistungsanforderungen, sondern um eine andere – aber gleichwertige – Gestaltung der Leistungsanforderungen. Ziel ist es, der individuellen Problematik angemessen Rechnung tragen, ohne die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen und die Leistungsüberprüfung individuell anzupassen, z.B. zeitlich, räumlich, technisch, personell.

    Nach Genehmigung des Antrages muss der Antrag des Prüfungsamtes, sowie die Datenschutzerklärung beim bzw. Prüfungsamt eingereicht werden. Diese finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

  • BA und MA Arbeiten

    Hinweis zu den Abschlussarbeiten, Betreuer*innen etc. finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Arbeitsbereiche des Instituts für Sportwissenschaft.