Studierende der BA- und MA-Studiengänge, die aufgrund unverschuldeter Härten im laufenden Semester gegenüber dem normalen Studienverlauf in Rückstand geraten sind, müssen fristgerecht in MS-Teams im Aufgabenodul einen Härtefallantrag abgeben. Die Fristen werden in Teams veröffentlicht. Studierende, die die Durchschnittswerte wegen der unten aufgeführten Gründe nicht erreichen, müssen für das nächste Semester einen Antrag stellen, da eine Anerkennung als Härtefall immer nur in dem Folgesemester erfolgen kann, in dem die unverschuldete Härte entstanden ist. Nachträgliche Anerkennungen sind nicht möglich. Außerdem wählen Studierende der PO 11 über dieses Verfahren ihre fachpraktischen Kurse.
Krankheit/ Verletzung:
Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn aufgrund der Verletzung/ Krankheit keine Veranstaltung besucht werden konnte, bzw. ein Abbruch der Veranstaltung erfolgen musste. Eine noch nicht absolvierte Prüfung ist kein Anerkennungsgrund. Es müssen Atteste eingereicht werden.
Nur eine Veranstaltung im laufenden Semester bekommen:
Eine Anerkennung kann nur Erfolgen, wenn im laufenden Semester trotz vollständig ausgefülltem Wahlbogen nur eine Veranstaltung zugewiesen wurde, bzw. auch nachträglich keine Veranstaltungen mehr bekommen werden konnten. Entscheidend sind nicht die tatsächlich abgeschlossenen Veranstaltungen, sondern die in HISLSF als "zugelassen" markierten Veranstaltungen im Semester. Eine nachträgliche Anerkennung für vergangene Semester ist nicht möglich. Ebenso können keine Härtefälle für noch fehlende Veranstaltungen genehmigt werden, in denen im laufenden Semester noch Ausbildungsplätze frei waren.
Turnen und Gymnastik/Tanz Teil B:
Wurde in Gym/Tanz oder Turnen bereits Teil A in einem früheren Semester absolviert, aber nicht direkt im Folgesemester Teil B (wegen Verletzung, Auslandsaufenthalt, Hochschulwechsel etc.), muss Teil B über das Härtefallverfahren I gewählt werden. Plätze können nur zugeteilt werden, wenn nicht alle Studierenden aus Teil A im nächsten Semester in Teil B wechseln und es daher noch freie Plätze gibt. Die Wahl von Teil B erfolgt über den Härtefallantrag I, die Zuteilung erfolgt in der Regel aber erst kurz vor Semesterbeginn. Im Antrag muss der genaue Grund angegeben werden, warum Teil B nicht im Anschluss an Teil A absolviert werden konnte. Eine Zuteilung kann nur erfolgen, wenn Teil A verbucht worden ist, oder eine Bestätigung eingereicht wird, dass die Studienleistung Teil A erbracht worden ist.
Auslandssemester/ Assistent-Teaching:
Eine Anerkennung kann nur Erfolgen, wenn in begründeten Fällen keine Beurlaubung erfolgen konnte.
Das LABG 2009 verpflichtet Studierende der modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Holländisch), die einen Lehramtsabschluss anstreben, zu einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt innerhalb ihres Studiums. Hierfür wird in der Regel das fünfte Fachsemester empfohlen. Studierende, die diesen Aufenthalt während der Vorlesungszeit anstreben, können um nicht in Rückstand von Praxiskursen zu geraten, im vierten Semester bzw. im fünften Semester einen Härtefallantrag stellen.
Für Rückfragen stehen wir euch diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Persönliche Gründe:
Hierzu gehört insbesondere die Betreuung eines Kindes, die Absolvierung eines Zweitstudiums nach bereits abgeschlossenem Erststudium, Teilnahme am Leistungssport, Sonstiges. Für alles sind Nachweise erforderlich.
Bei der Wahl müssen (zeitliche) Alternativen innerhalb einer Sportart/ eines Bewegungsfeldes angegeben werden, da ansonsten keine Zuweisung vorgenommen werden kann. Halten Sie sich daher bitte neben des Erstwunsches mind. drei Alternativen innerhalb einer Sportart/ eines Bewegungsfeldes bei ihrer Stundenplanung frei! Auf die übrigen Studienfächer kann dabei leider keine Rücksicht genommen werden.
Da das Härtefallverfahren lediglich den eingetretenen Rückstand bis einschließlich des laufenden Semesters ausgleicht und um somit einen erneuten Rückstand im kommenden Semester zu verhindern, muss jeder Antragsteller nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Härtefallverfahrens am normalen Wahlverfahren über HISLSF teilnehmen. Bitte keine Veranstaltungen wählen, die bereits über das Härtefallverfahren zugewiesen wurden!
Informationen zu den Wahl- und Härtefallverfahren im LABG 2009
BA (Lg, LH, LF, L2)
MA E2-E3
MA E1 (Grundschule)
Organisatorische Hinweise zur Einreichung der Unterlagen
BA
Master E2-E4
Master E1 Grundschule