Vortrag: „Blasphemie aus islamrechtlicher Perspektive“
Am 16. Februar 2016 organisierte die Katholische Akademie in Berlin eine Tagung zum Religionsverfassungsrecht, an der renommierte Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen mitwirkten. Auch der Verfassungs- und Islamrechtler, Dr. iur. Çefli Ademi, der für die Islamische Normenlehre und ihre Methodologie am Zentrum für Islamische Theologie der WWU-Münster verantwortlich ist, war als Referent eingeladen. In seinem vielbeachteten Vortrag „Blasphemie aus islamrechtlicher Perspektive“ machte Ademi auf die Problematik einer bloß phänomenologischen Untersuchung des Themas aufmerksam. Vielversprechender seien beachtliche methodologische Zugänge und Kategorien, die die Islamische Jurisprudenz bereithalte, um neue Herausforderungen zu stemmen. So behandelte er die Frage der Blasphemie, ein islamrechtsfremder Begriff, vor dem Hintergrund einer Gesamtschau der Islamischen Rechtswissenschaft und ihrer Methodiken. Sein Vorredner berief sich noch auf Feuerbach, um das strafrechtliche Umdenken für Blasphemie zu markieren: „Daß die Gottheit injuriiert werde, ist unmöglich, daß sie wegen Ehrenbeleidigungen sich an Menschen räche, undenkbar, daß man sie durch Strafen ihrer Beleidiger versöhnen müsse, eine Thorheit.“ Ademi pflichtete durch die Worte bei: „Im Koran, ´dem zugleich letzten antiken und ersten modernen Buch` (Schwarzenau), heißt es im 100. Vers der sechsten Sure sehr pointiert: „Grenzenlos ist Er (Gott) in Seinem Ruhm und hoch erhaben über alles, was Menschen Ihm zuschreiben.