Gleichstellungspreis
Die Universität Münster würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000 € dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis (bis 2015: Frauenförderpreis). Mit dem Preis sollen Projekte und strukturelle Maßnahmen in allen an der Universität vertretenen Mitgliedergruppen gewürdigt und unterstützt werden. Er wird von der Rektorin / dem Rektor an einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben. Er dient zur Förderung von Projekten:
- die erst mit Hilfe des Preisgeldes umgesetzt werden können;
- die bereits durchgeführt wurden oder angelaufen sind und mit Hilfe des Preises wiederholt oder fortgesetzt werden können;
- die bereits abgeschlossen sind, deren Abschluss aber nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, mit der Maßgabe, dass das Preisgeld für Zwecke der Gleichstellung wieder einzusetzen ist.
Ausgezeichnet werden können insbesondere:
- Maßnahmen zur Frauenförderung, um bestehende Benachteiligungen abzubauen;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer (z.B. zur Erhöhung des Anteils von Vätern in Elternzeit);
- Maßnahmen, die der Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen dienen bzw. die Gender-Kompetenz von Beschäftigten oder Studierenden erhöhen;
- Maßnahmen oder Projekte, die geeignet sind, die Zahl von Frauen auf Qualifikationsstufen zu erhöhen, auf denen Frauen unterrepräsentiert sind;
- Maßnahmen oder Projekte, die geeignet sind, die Studentinnenzahl in Studiengängen mit geringem Frauenanteil zu erhöhen;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation von studierenden Eltern;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen;
- Netzwerke zur Beratung und Information von Frauen;
- Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit von Frauen.
Der Preis kann nicht für herausragende Forschungsleistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vergeben werden.
Vorschlags- bzw. antragsberechtigt sich alle Mitglieder und Angehörigen der Universität.
Die nächste Ausschreibung wird 2025 hier veröffentlicht.