Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist als beratendes Mitglied in allen Leitungsgremien und -kommissionen eingebunden. Zusammen mit ihren Stellvertreterinnen und den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche begleitet sie Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren, sie koordiniert genderspezifische Weiterbildungsangebote, und sie berät Angehörige der Universität Münster in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Dabei ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsthema Aufgabe aller Angehörigen der Universität Münster.