Gleichstellungspreis

Die Universität Münster würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000 € dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis (bis 2015: Frauenförderpreis). Er wird von der Rektorin / dem Rektor an einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben.

 

(f)empower. Coaching und kollegiale Beratung

(F)empower unterstützt weibliche Beschäftigte der Universität Münster, die während der Corona-Pandemie durch vielfältige zusätzliche Verpflichtungen und Erwartungen im sozialen und/oder beruflichen Kontext besonders belastet sind oder waren. Um den individuellen Anliegen jeweils bestmöglich gerecht zu werden, beinhaltet das Programm mit internem oder externem Coaching und kollegialer Beratung erschiedene Bausteine, die jeweils alternativ genutzt werden können.

Förderung von Einzelprojekten

Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Münster unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der Universität Münster erweitern.

 Förderung von Konferenz- und Tagungsreisen

Die Gruppe der Nachwuchswissenschaftlerinnen kann zur Finanzierung einzelner karrierefördernder Maßnahmen eine Einzelförderung durch das universitätseigene Frauenförderprogramm beantragen. Dies gilt insbesondere für eine finanzielle Unterstützung von Konferenz- und Tagungsreisen. Durch dieses Instrument kann die notwendige Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf Peer-Ebene gefördert und damit die internationale Sichtbarkeit und Profilierung in der scientific community verbessert werden.

 Kinderbetreuung

Die Universität Münster hat im Rahmen des Professorinnenprogramms II Mittel eingeworben, um Wissenschaftlerinnen mit Kind/ern zu unterstützen. Das Büro für Gleichstellung und das Servicebüro Familie koordinieren verschiedene Maßnahmen, um Betreuungsengpässe bei Veranstaltungen außerhalb der Regelbetreuung oder bei ihrem kurzfristigem Ausfall abzufedern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um begrenzte Mittel handelt, die bis zum Ende der Programmlaufzeit (30. September 2019) für Wissenschaftlerinnen beantragt werden können.

Brückenmittel für Wissenschaftlerinnen auf befristeten Drittmittelstellen in Elternzeit oder Mutterschutz

Die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses auf befristeten Stellen wird besonders prekär, wenn diese Arbeitsverhältnisse aus Drittmitteln, z. B. aus der Wirtschaft, finanziert und befristet werden (WissZeitVG § 2 Abs. 2) und dann keine Verlängerung bei Mutterschutz und Elternzeiten erlauben.Im Rahmen des Professorinnenprogramms II hat die Universität Münster Projektfördermittel eingeworben, aus denen Brückenmittel für Frauen mit einer Drittmittelbefristung ohne Verlängerungsanspruch wegen Mutterschutz/Elternzeit zur Verfügung gestellt werden können.