
Gleichstellungspreis
Die Universität Münster würdigt universitätsintern innovative Projekte und Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Hierzu verleiht sie alle zwei Jahre den mit 20.000 € dotierten universitätseigenen Gleichstellungspreis (bis 2015: Frauenförderpreis). Mit dem Preis sollen Projekte und strukturelle Maßnahmen in allen an der Universität vertretenen Mitgliedergruppen gewürdigt und unterstützt werden. Er wird von der Rektorin / dem Rektor an einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern, Arbeitsbereiche, Einrichtungen, Fachbereiche oder Fakultäten der Universität vergeben. Er dient zur Förderung von Projekten:
- die erst mit Hilfe des Preisgeldes umgesetzt werden können;
- die bereits durchgeführt wurden oder angelaufen sind und mit Hilfe des Preises wiederholt oder fortgesetzt werden können;
- die bereits abgeschlossen sind, deren Abschluss aber nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, mit der Maßgabe, dass das Preisgeld für Zwecke der Gleichstellung wieder einzusetzen ist.
Ausgezeichnet werden können insbesondere:
- Maßnahmen zur Frauenförderung, um bestehende Benachteiligungen abzubauen;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer (z.B. zur Erhöhung des Anteils von Vätern in Elternzeit);
- Maßnahmen, die der Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen dienen bzw. die Gender-Kompetenz von Beschäftigten oder Studierenden erhöhen;
- Maßnahmen oder Projekte, die geeignet sind, die Zahl von Frauen auf Qualifikationsstufen zu erhöhen, auf denen Frauen unterrepräsentiert sind;
- Maßnahmen oder Projekte, die geeignet sind, die Studentinnenzahl in Studiengängen mit geringem Frauenanteil zu erhöhen;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation von studierenden Eltern;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen;
- Netzwerke zur Beratung und Information von Frauen;
- Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit von Frauen.
Der Preis kann nicht für herausragende Forschungsleistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vergeben werden.
Vorschlags- bzw. antragsberechtigt sich alle Mitglieder und Angehörigen der Universität.
Download der aktuellen Ausschreibung des Gleichstellungspreises 2025
Download der aktuellen Datenschutzerklärung des Gleichstellungspreises 2025
Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag oder Ihre Bewerbungen schriftlich formlos in einfacher Ausfertigung bis zum 15.09.2025 per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte oder per Hauspost an Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster, Frau Dr. Bente Lucht, Georgskommende 26, 48143 Münster ein. Weitere Formalien entnehmen Sie der Richtlinie.
Der Gleichstellungspreis wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Universität Münster verliehen. Hierzu ist es üblich, dass ein kurzes Video der ausgezeichneten Projekte erstellt wird. Dieses wird beim Neujahrsempfang gezeigt und anschließend auf der Webseite der Universität veröffentlicht. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an diesem Video mitwirken könnten, um Ihre herausragende Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei Fragen zum Gleichstellungspreis wenden Sie sich bitte an Kaja Köhnle