Studieren mit Kind(ern)
Studieren mit Kind(ern)
© Uni MS - Büro für Gleichstellung

Studieren mit Kind(ern) an der Universität Münster


Eine Handreichung für studierende (werdende) Eltern

 

Mit dieser überarbeiteten Handreichung möchte das Büro für Gleichstellung studierenden (werdenden) Eltern den Rücken mit Wissen stärken. Dabei soll nicht nur ein Überblick über vorhandene Unterstützungsangebote und Anlaufstellen gegeben, sondern auch ersichtlich gemacht werden, wer wann und wie zuständig ist.


Die Handreichung beinhaltet unter anderem die wichtigsten Informationen zu den großen Themen Finanzierungshilfen und Kinderbetreuung, die üblicherweise von externen Stellen betreut werden. Aber auch universitätsinterne Regelungen und die jeweiligen Anlauf- und Beratungsstellen sollen für Sie transparent dargestellt werden, um Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für Ihren ganz persönlichen Studienverlauf aufzuzeigen. Darüber hinaus werden zusätzliche Angebote aus dem Büro für Gleichstellung, wie der Studi-Kidz-Zuschuss oder das Wunschgroßelternprojekt, vorgestellt.

 

Stand: November 2021


Broschüre lesen (PDF)


Seit Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG). Neu daran ist, dass das Gesetz nun erstmalig auch für Studentinnen an ihren Hochschulen Anwendung findet. Ziel ist es, gesundheitliche Gefährdungen von Mutter und Kind im Studium zu vermeiden. Gleichzeitig soll Benachteiligungen entgegengewirkt werden, das heißt, die Studentinnen sollen nicht pausieren müssen, wenn sie dies nicht möchten. Die Studentinnen haben ein Anrecht auf verschiedene Schutzmaßnahmen. Die Universität Münster kann allerdings nur dann ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, wenn die Studentinnen ihre Situation bekannt geben und sich hierzu an die Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen wenden. Hier werden sie über alle Aspekte des Mutterschutzgesetzes informiert und beraten – auf Wunsch auch unverbindlich. Zudem werden hier auch die individuellen Schutzmaßnahmen initiiert. Weitere Informationen finden Sie hier.