Förderung von Konferenz- und Tagungsreisen für Promovendinnen und Postdocs

Aktuelles 2024: Aufgrund einer 30%igen Kürzung des Sachmitteletats kann das Büro für Gleichstellung dieses Jahr nur begrenzt Tagungsreisen fördern und behält sich die Förderung mit kleineren Summen als max. 400 Euro (Inland) bzw. max. 1.200 Euro (Ausland) vor. Kein Fachbereich kann mehr als ein Drittel der gesamten verfügbaren Fördersumme erhalten. Vorzugsweise werden Frauen gefördert, die nicht über Forschungsverbünde oder Mitarbeiterinnenstellen finanziert sind oder aufgrund von Careaufgaben oder Teilzeit einen erhöhten Finanzbedarf haben.


Nachwuchswissenschaftlerinnen können pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können  bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.200 Euro). Insgesamt beträgt eine Individualförderung höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Für die Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten gelten die Bedingungen des Landesreisekostengesetzes.

Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an Promovierende und Postdocs, die nicht über Forschungsverbünde und Mitarbeitendenstellen finanziert werden.

Anträge werden formlos (gerne per E-Mail) spätestens eine Woche vor Antritt der Reise an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet. Zu den Fördermöglichkeiten von Kongressreisen im FB 05 finden Sie hier Hinweise.

Voraussetzungen für die Antragstellung sind

  1. der Nachweis über eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung, i. d. R. durch eigene Paper/Poster-Präsentation bzw. Vortrag,
    1. bei Mehrfachautorschaften muss aus dem Antrag klar hervorgehen, was der eigene Anteil ist
    2. der Annahmebescheid ist hinzuzufügen sowie wenn möglich,  ein screenshot der Konferenzseite, aus dem hervorgeht, wo der eigene Redeanteil positioniert ist
  2. die Begründung des Förderbedarfs, in der kurz dargelegt wird, welche Bedeutung der Besuch der Tagung hat,
  3. ein kurzer Hinweis auf die eigene Stellensituation (Stipendium, Forschungsverbund, etatisierte Mitarbeiterinnstelle, Teilzeit) bzw. besondere Finanzbedarfe,
  4. der schriftliche Nachweis (z. B. Ablehnungsbescheid) warum andere Finanzierungsquellen nicht in Frage kommen oder nicht ausreichen, d.h. Lehrstuhl/ Arbeitsgruppe/ Institut/ Fachbereich.
  5.  eine vorherige Bewerbung beim DAAD ist zwingend erforderlich. Dies gilt explizit für internationale Tagungen. Erst, wenn der DAAD eine Bewerbung ablehnt, kann eine Finanzierung über das Büro für Gleichstellung erfolgen. Bewerbungsfrist beim DAAD ist mindestens 4 Monate im Voraus, der Nachweise der Beitragsannahme kann bis 30 Tage vor der Tagung nachgereicht werden; auch der Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühren kann nachgereicht werden (DAAD(PDF)*).
  6. eine Kostenkalkulation, die den Umfang der beantragten Förderung darstellt.

Wichtig: pro Tagung können nicht mehr als 3 Personen gefördert werden! Zudem kann kein Tagegeld gezahlt werden. Wir unterstützen den Besuch derselben Tagung nicht in aufeinander folgenden Jahren.

Wir unterstützen Tagungsreisen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.


Förderung von virtuellen Konferenzen:

Für Konferenzen, die nicht in Präsenz stattfinden können, kann eine Förderung für die Tagungskosten (max. 400 Euro) beantragt werden. Es gelten die oben beschriebenen Voraussetzungen.