Förderung von Einzelprojekten
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können aus den Fachbereichen im Wettbewerbsverfahren Mittel für Einzelprojekte und -programme beantragt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Münster unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der Universität Münster erweitern.
Insgesamt ist eine Vielfalt von Projekten und Programmen denkbar, die entweder fachbereichsübergreifend angeboten werden (z.B. Ringvorlesungen, Seminare in den Allgemeinen Studien, etc.) oder den Angehörigen einzelner Fachbereiche zugute kommen (z.B. spezifische Workshops für Nachwuchswissenschaftlerinnen, Fördermaßnahmen für Studentinnen in Fächern, in denen sie unterrepräsentiert sind, etc.).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Qualifizierungsstipendien und -stellen ebenso wie die Finanzierung von Forschungsvorhaben und Fortbildungen, die der grundständigen Qualifizierung und Ausbildung von Wissenschaftlerinnen zuzurechnen sind.
Anträge werden formlos per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet.
E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- eine Beschreibung des Vorhabens, das auch den Gleichstellungs- bzw. Genderbezug des Vorhabens verdeutlicht,
- die Begründung des Förderbedarfs, die darlegt, warum andere Finanzierungsquellen (z.B. Mittel des Instituts oder Fachbereichs) nicht in Frage kommen,
- eine Kostenkalkulation, die den Umfang der beantragten Förderung darstellt.