Maßnahmen aus dem Gleichstellungskonzept für Parität an der Universität Münster ab 2024

Das Gleichstellungskonzept für Parität an der Universität Münster als Voraussetzung für die Beteiligung an der nächsten Ausschreibungsrunde des Professorinnenprogramms wurde vom Rektorat verabschiedet und vom BMBF positiv begutachtet. Es dokumentiert die Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit der vergangenen Jahre und beschreibt die für die Zukunft geplanten Linien und Maßnahmen. Neu umzusetzende Maßnahmen ab dem Jahr 2024 sind auf dieser Seite zu finden. Mit der Planung und Umsetzung werden fortlaufend Details zu Bewerbungsprozessen und Teilnahmemöglichkeiten ergänzt.

Das Gleichstellungskonzept für Parität an der Universität Münster finden Sie hier.

  • Workshop „Loslegen: Vom Master zur Doktorin“

    Der Workshop soll den Übergang für Masterstudentinnen zur Promotionsphase vereinfachen. Dieser soll in den Allgemeinen Studien eingegliedert sein und durch Mitglieder des Career Service und des CERes entwickelt und durchgeführt werden.

    Start des Workshops ist vorraussichtlich zum Sommersemester 2025.

  • Kolloquium „Meet the Expert“

    Vorzugsweise weibliche Postdocs und Professorinnen können sich mit Unterstützung ihres Fachbereichs um die Finanzierung von Kolloquien mit exzellenten Expertinnen beim Rektorat bewerben. Das Kolloquium dient zum einen der Sichtbarkeit der Organisatorinnen (und Organisatoren), zum anderen der Visibilität der eingeladenen Frauen, sowohl als Rollenmodelle für zukünftige Wissenschaftlerinnen vor Ort als auch in Bezug auf mögliche künftige Ausschreibungen von Professuren am Fachbereich. Eingeladen werden können fortgeschrittene Doktorandinnen, weibliche Postdocs und Professorinnen. Pro Semester können zwei Kolloquien kompetitiv gefördert werden.

    Start der ersten Ausschreibung ist voraussichtlich zum Sommersemester 2025.

  • Programm „Freiraum für Forschung“

    Im „Freiraum für Forschung“ können sich fortgeschrittenen weibliche Postdocs für ein „Freisemester“ bewerben, um dieses für den Abschluss einer Habilitationsschrift oder eines Artikels in einer bekannten Fachzeitschrift, der Planung nächster Karriereschritte oder der Beantragung eines Verbundprojektes zu nutzen. Im „Freisemester“ werden die Postdocs von Lehre, Gremienarbeit und weiteren Tätigkeiten freigestellt.

    Das Rektorat unterstützt den Freiraum mit je 10.000 Euro für Lehraufträge oder die Aufstockung vorhandener Stellen am Fachbereich oder für Hilfskraftstunden zur Unterstützung der Postdoc. Pro Semester können fünf Freiräume finanziert werden. Unterstützt werden insbesondere Frauen in Fächern mit niedriger Frauenrepräsentanz und Frauen mit Care-Aufgaben bzw. besonderen Herausforderungen.

    Start der ersten Ausschreibung ist vorraussichtlich zum Sommersemester 2025.

  • Erhöhung der Zahl weiblicher Führungskräfte in großen Verbundprojekten

    Als Anreiz, um die Zahl von Frauen in Leitungspositionen in großen Verbundprojekten zu erhöhen, wird das Rektorat bei Verbünden (Excellenzcluster und SFBs) mit einem Anteil von mindestens 50 % Sprecherinnen eine zusätzliche Mitarbeitendenstelle (50 %) finanzieren.

  • Führungsseminare für Wissenschaftlerinnen

    Da Bewerberinnen immer wieder Führungs- und Leitungsfähigkeit abgesprochen wird, werden in Zukunft Führungsseminare für Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen angeboten, um einerseits entsprechende Kenntnisse zu vermitteln und diese andererseits auch im Bewerbungsverfahren dokumentieren zu können.

    Alle Seminare sind im Fortbildungsportal der Universität Münster zu finden.

  • Entlastung von Wissenschaftlerinnen in Berufungskommissionen

    Um in Fachbereichen mit einer geringen Frauenrepräsentanz die Zahl von Frauen in Gremien zu erhöhen, wird die im letzten Gleichstellungskonzept institutionalisierte Entlastung von Professorinnen für Mitarbeit in Berufungskommissionen ausgeweitet. Zum einen können nun auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen von dieser Maßnahme profitieren, zum anderen können Anträge bei einer Frauenrepräsentanz von bis zu 25% (vorher 20%) gestellt werden. Schließlich wird die Entlastung flexibler gestaltet, d. h. das Rektorat gewährt auf Antrag 1.500 Euro, mit denen entweder ein Lehrauftrag finanziert werden oder die Professorin bzw. Mitarbeiterin Entlastung in Form einer Hilfskraft einstellen kann.

    Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.