Universität Münster unterzeichnet Selbstverpflichtung zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen

Dieser Verpflichtung liegt ein Beschluss der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz zugrunde, der konkrete Ziele, Handlungsbereiche und Maßnahmen festlegt, die einen kulturellen und strukturellen Wandel an den Hochschulen fördern sollen, um eine gleichberechtigte Vertretung aller Geschlechter zu erreichen. Durch diese Initiative bekennen sich die Mitgliedsuniversitäten der HRK dazu, weitere Schritte einzuleiten, um eine ausgewogene Darstellung der Geschlechter in allen Fachgebieten und auf allen Ebenen zu gewährleisten. Insbesondere unterstützt der Rektor die fünf in diesem Dokument festgelegten Ziele ohne Einschränkungen:

  1. Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat*innenpools
  2. Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
  3. Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
  4. Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
  5. Institutionelles Monitoring