"Keine Islamisierung des staatlichen Rechts"
Jurist Prof. Dr. Matthias Casper über den boomenden islamischen Finanzmarkt
Im Umgang mit dem wachsenden islamischen Finanzmarkt hat der Jurist Prof. Dr. Matthias Casper zu Gelassenheit gemahnt. Das „Islamic Banking“ führe nicht zu einer Islamisierung des geltenden staatlichen Rechts, betonte der Experte in seinem Beitrag „Normgeltung und Normumgehung“ zur Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU). „Islamische Banken vereinbaren den religiösen Grundsatz des Zinsverbots mit Finanzierungsverträgen, die staatlichem Recht unterliegen“, sagte Casper. Wer sein Geld islamkonform anlege, handele freiwillig und seinen persönlichen Überzeugungen entsprechend. „Prinzipiell ist das mit dem Kauf von Ökostrom oder mit Ökofonds vergleichbar“, erläuterte Casper, der im Exzellenzcluster das Projekt „Religiös motivierte Geldanlage: vom Zinsverbot zum Islamic Finance“ (A14) leitet.
Der Jurist sprach nicht nur über das koranische Zinsverbot, sondern auch über die vielfältigen Möglichkeiten, es zu umgehen. Die meisten islamischen Rechtsexperten sind sich Casper zufolge einig, dass es unzulässig ist, Geld zu verleihen und dafür einen sicheren Gewinn zu erzielen, ohne ein unternehmerisches Risiko einzugehen. „Die Rechtskniffe zur Umgehung des Zinsverbotes haben aber eine jahrhundertelange Tradition in der islamischen Welt“, so Casper. Es gebe viele Alternativen: Banken könnten sich als „stille Teilhaber“ an Unternehmen beteiligen, für Geldeinlagen Gewinnbeteiligungen statt Zinsen ausgeben oder unzulässige Geschäfte durch „Reinigungsgebühren“ ausgleichen.
Die meisten islamischen Banken arbeiten nach den Worten von Casper mit unabhängigen, externen Räten aus muslimischen Rechtsexperten zusammen, sogenannten Sharia Boards. Sie achten darauf, dass die Banken das Zinsverbot befolgen und sich auch sonst an die Vorgaben der Scharia halten, also zum Beispiel nicht in Schweinefleisch, Alkohol oder Pornografie investieren. „Es ist aber zumindest in der westlichen Welt undenkbar, dass die Sharia Boards sich direkt in die Geschäftsführung einmischen.“
Islamische Finanzprodukte bergen dem Experten zufolge ein besonderes Risiko: Rechtsgelehrte bewerten die Islamkonformität unterschiedlich und verändern zum Teil ihre Einschätzung im Laufe der Zeit. Der Jurist berichtete von einem einflussreichen islamischen Rechtsgelehrten, der bestimmten Finanzprodukten nachträglich absprach, mit der Scharia im Einklang zu stehen. Daraufhin verloren sie erheblich an Wert. „In solchen Fällen ist es rechtens, dass der Anleger das Risiko trägt. Bedingung sei aber, dass die islamische Bank ihre Produkte aufgrund einer vertretbaren Interpretation des islamischen Rechts zertifiziert hat und dieses nicht gezielt umgehen wollte“, so Casper. Wegen der vielfältigen Auslegungsmöglichkeiten der islamischen Überlieferung und der vielen Rechtsschulen sei bei Finanzprodukten, deren Vereinbarkeit mit dem islamischen Recht umstritten sei, aber zusätzlich ein Hinweis auf die Interpretationsschwierigkeiten im Prospekt erforderlich.
Die Ringvorlesung des Exzellenzclusters beschäftigt sich dieses Semester unter dem Titel „Gewohnheit, Gebot, Gesetz“ mit Normen in Geschichte und Gegenwart. Zum Abschluss spricht am kommenden Dienstag, 13. Juli, der Münsteraner Religionswissenschaftler Prof. Dr. Perry Schmidt-Leukel. Sein Vortrag „Theologische Normativität und religiöser Pluralismus“ beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses. (arn)