Anerkennung von Praktika
1. Semester: Hospitationspraktikum 1
Möglicher Kontext
Eine vergleichbare Praxisphase oder Tätigkeit im Rahmen einer Musikschule (öffentlich oder privat)
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
- lernen verschiedene Unterrichtsarten, Unterrichtsformen, Unterrichtsstrukturen und Unterrichtsangebote einer deutschen Musikschule,
- Strukturen und Arbeitsverhältnisse von Musikschulen,
- die kulturelle und organisatorische Verankerung von Musikschulen (Kooperationen, Einbindung in kommunale Strukturen, Veranstaltungsmanagement),
- die Bedeutung von Musikschulen für die jeweilige kommunale Kulturlandschaft kennen.
Zu erbringende Leistung
Keine
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Rückmeldung zur Anerkennung abwarten
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
2. Semester: Hospitationspraktikum 2
Möglicher Kontext
Eine musikvermittelnde Praxisphase oder Tätigkeit
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
- führen Unterrichtsbeobachtungen von mindestens drei Angeboten/Schwerpunkten unterschiedlicher Niveaustufen, Zielgruppen und unterschiedlichen Charakters durch.
Zu erbringende Leistung
- Studienleistung: Leitfragengestützter Reflexionsbericht
- Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, Schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (15 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
3. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht 1
Möglicher Kontext
Eine musikvermittelnde Hospitation im Großgruppenunterricht
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
- führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer entsprechend ausgebildeten musikalischen Lehrkraft im Großgruppen- und/oder Ensembleunterricht durch.
Zu erbringende Leistung
Keine
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Rückmeldung zur Anerkennung abwarten
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (20 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
4. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht 2
Möglicher Kontext
Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
- führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer entsprechend ausgebildeten musikalischen Lehrkraft im Großgruppen- und/oder Ensembleunterricht und
- übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.
Zu erbringende Leistung
- Studienleistung: Schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtsplanung
- Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (20 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
Kann eine nachträglich anerkannte Leistung, die von einem*einer Mentor*in begleitet wurde, nachträglich vergütet werden?
- Nein, eine Mentor*innenvergütung kann nur im Rahmen der regulären Praktikumsdurchführung der Musikhochschule Münster durchgeführt werden.
5. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 1
Möglicher Kontext
Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Einzel-, Kammermusik- oder Großgruppenunterricht
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
-
führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer ausgebildeten musikalischen Lehrkraft in zwei unterschiedlichen Niveaustufen, Zielgruppen und/oder Angeboten durch
-
übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.
Zu erbringende Leistung
- Studienleistung: Schriftliche Ausarbeitung von zwei Unterrichtsplanungen unterschiedlichen Charakters
- Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken.
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
-
6. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 2
Möglicher Kontext
Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Einzel-, Kammermusik- oder Großgruppenunterricht
Nachzuweisender Inhalt
Studierende
-
führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer ausgebildeten musikalischen Lehrkraft in zwei unterschiedlichen Niveaustufen, Zielgruppen und/oder Angeboten durch
-
übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.
Zu erbringende Leistung
- Prüfungsleistung: Schriftliche Ausarbeitung von zwei Unterrichtsplanungen unterschiedlichen Charakters (benotet)
- Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- Arbeitszeugnis, aus dem der Umfang der anzuerkennenden Leistung sowie der nachzuweisende Inhalt hervorgeht
Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?
1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
2. Arbeitszeugnis anhängen
3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken
Ansprechperson
Häufige Fragen
Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?
- Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).
Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?
- Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.
Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?
- Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?
- Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.
Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?
- Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.
Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?
- Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
Kann eine nachträglich anerkannte Leistung, die von einem*einer Mentor*in begleitet wurde, nachträglich vergütet werden?
- Nein, eine Mentor*innenvergütung kann nur im Rahmen der regulären Praktikumsdurchführung der Musikhochschule Münster durchgeführt werden.
-
7. Semester: Vermittelnde Berufspraxis 1
Eine Anerkennung der Lehrveranstaltung ist nicht möglich.