INFOS FÜR BETEILIGTE
Damit Studierenden der Schritt ins Praxisfeld gelingt, sind verschiedene Personengruppen an der Durchführung der Praktika beteiligt. Hier finden Sie Informationen dazu, was wichtig ist zu wissen und wer bei Fragen und Unklarheiten weiterhelfen kann.
Praktikaspezifische Informationen können Sie den Tabellen im praktikumsspezifischen Reiter in der Übersicht entnehmen.
Kontinuierlich flankierend: die Fachdidaktik
Informationen zur Begleitung im Rahmen der Praktika
Auch wenn es sich studienrechtlich um voneinander getrennte Lehrangebote handelt, so sind die Praktika und der Fachdidaktik-Unterricht an der MHS inhaltlich eng miteinander verwoben.
Sobald Studierende – üblicherweise ab dem 5. Fachsemester – den Fachdidaktik-Unterricht besuchen, haben sie oft schon einige Praktika hinter sich gebracht – und/oder im Rahmen eigener Lehre verschiedene didaktische Erfahrungen gesammelt. Das Wissen über musikvermittelnde Kontexte, was sie sich bis hier her angeeignet haben – und sich im Rahmen künftiger Praxiserfahrungen noch aneignen werden – findet im Fachdidaktik-Unterricht Rahmung, Differenzierung und Fokussierung auf verschiedene Schwerpunktgebiete.
Prüfungen
Zu Ihrer Tätigkeit als Fachdidaktik-Lehrperson kann es gehören, Studien- und Prüfungsleistungen zu begutachten und zu bewerten. Je nach Praktikum sind unterschiedliche praktische und schriftliche Leistungen zu erbringen, sowohl Studienleistungen (unbenotet) als auch benotete Prüfungsleistungen.
In den beiden Praktika 3.2 und 4.1 nehmen Sie die Begutachtung und Bewertung der Leistungen gemeinsam mit dem*der Mentor*in der Studierenden vor.
Die Bewertung des Praktikumsberichts (Prüfungsleistung in 4.1) sollte innerhalb von 8 Wochen nach Abgabe durch Sie und den*die Mentor*in erfolgen.
Dokumentation der bewerteten Studien- und Prüfungsleistungen
Sie als Prüfer*in tragen Ihre Bewertungen im praktikumsspezifischen Nachweisformular ein. Der Hinweiskasten auf der ersten Seite des Formulars gibt Ihnen Aufschluss darüber, vom wem und wo das Nachweisformular jeweils einzureichen ist.
Nachweisformular 1.1
Nachweisformular 1.2
Nachweisformular 2.1
Nachweisformular 2.2
Nachweisformular 3.1
Nachweisformular 3.2
Nachweisformular 4.1Wichtig: nach Eintragung der Leistungen sollte das Formular nicht mehr in die Hände der Studierenden gelangen, sondern direkt von Ihnen selbst oder dem*der Mentor*in an die Praktikabetreuung weitergegeben werden (die Kontaktdaten befinden sich auf dem Formular). Diese verbucht die Leistungen anschließend im Campus-Management-System CMS.
Leitfaden zur Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten
Die Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten durch die Studierenden erfolgt anhand von praktikumsspezifischen Leitfäden, die die Musikhochschule bereitstellt
An dieser Stelle erscheint in Kürze der aktualisierte Leitfaden.
Fragen und Unklarheiten
Haben Sie ein Anliegen, welches hier nicht geklärt werden kann oder wünschen Sie sich jemanden, mit dem Sie sich austauschen können? Kontaktieren Sie gern die Praktikabetreuung oder die Mitarbeiter*innen im Studienbüro oder in der Studienkoordination.
Mitten drin: Studierende
Studierende stehen im Zentrum der Praktika: sie sind zugleich Lernende und Lehrende. Auf dem Weg zur professionellen Lehrer*innenpersönlichkeit werden Sie an der Musikhochschule und an den Praktikumsorten von unterschiedlichen Akteur*innen begleitet und unterstützt, für Ihren individuellen Lernfortschritt zeigen in erster Linie Sie selbst sich verantwortlich.
Studierende entscheiden grundsätzlich selbst, welches Praktikum sie wann, wo und wie absolvieren möchten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte, die zu beachten sind. Die hier aufgeführten Akteure sowie die Ansprechpersonen an der MHS unterstützen Sie bei Ihren Anliegen gern.
Verhalten am Praktikumsort
Der*die Studierende…
- hält sich an die jeweils gültigen Rahmenbedingungen (z.B. bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen),
- spricht grundlegende organisatorische Fragen zum Praktikum an den Praktikumsorten ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Ansprechpersonen ab,
- besucht regelmäßig zur vereinbarten Zeit den Unterricht und übernimmt – je nach Praktikum – sukzessive Anteile der Stundendurchführung,
- benachrichtigt im Verhinderungsfall den*die Mentor*in und/oder die Ansprechperson an der Musikschule vor Beginn der Stunde,
- wendet sich bei strukturellen, inhaltlichen oder persönlichen Fragen während der Praktika an die dafür vorgesehenen Ansprechpersonen an der Praktikumseinrichtung bzw. an der Musikhochschule,
- ist sich darüber im Klaren, dass er*sie an der Praktikumsstelle zu Gast ist und verhält sich entsprechend,
- ist sich darüber im Klaren, dass ein Praktikum den realen Berufsalltag abbildet und somit immer auch Unvorhergesehenes passieren kann (Unterrichtsausfall, Raumwechsel, spontane Krankheitsfälle von Schüler*innen, …).
Für jegliche Fragen bzgl. des Praktikumsablaufs steht die Praktikabetreuung an der Musikschule zur Verfügung.
Nachweis der absolvierten Stunden
Der Nachweis des vollumfänglichen Absolvierens aller Praktika-Bestandteile erfolgt mit Hilfe von Nachweisformularen. Der Hinweiskasten auf der ersten Seite des Formulars gibt Ihnen Aufschluss darüber, vom wem und wo das Nachweisformular jeweils einzureichen ist:
Nachweisformular 1.1
Nachweisformular 1.2
Nachweisformular 2.1
Nachweisformular 2.2
Nachweisformular 3.1
Nachweisformular 3.2
Nachweisformular 4.1Mit dem ausgefüllten praktikumsspezifischen Nachweisformular wenden sich Studierende an die Praktikabetreuung, die das Praktikum anschließend im Campus-Management-System CMS verbucht. Nachweisformulare, auf denen Bewertungen zu Studien- und Prüfungsleistungen eingetragen wurden, sind niemals durch Studierende, sondern immer von den Prüfer*innen selbst an die Praktikumskoordination weiterzureichen.
Leitfaden zur Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten
Die Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten durch die Studierenden erfolgt anhand von praktikumsspezifischen Leitfäden, die die Musikhochschule bereitstellt:
An dieser Stelle erscheint in Kürze der aktualisierte Leitfaden.
Fragen und Unklarheiten
Haben Sie ein Anliegen, welches hier nicht geklärt werden kann oder wünschen Sie sich jemanden, mit dem Sie sich austauschen können? Kontaktieren Sie gern die Praktikabetreuung oder die Mitarbeiter*innen im Studienbüro oder in der Studienkoordination.
In der Praxis: Mentor*innen
Informationen zur Begleitung im Rahmen der Praktika
Was tut ein*e Mentor*in?
Ein*e Mentor*in…
- betreut und berät den*die Studierende*n
- bei der Vorbereitung und Durchführung einzelner Unterrichtsphasen im Verlauf des Praktikums,
- bei der Findung und Erarbeitung von Themen für die Unterrichtseinheiten und Lehrproben,
- steht ggf. auch über die Praktikumsphasen hinaus als Ansprechperson zur Verfügung.
- gibt seine*ihre Erfahrungen an den*die Studierende*n weiter,
- begutachtet schriftliche und praktische Leistungen des*der Studierende*n während des Praktikums (vgl. Punkt „Prüfungen“) und gibt anschließend Gelegenheit zur gemeinsamen Reflexion,
- kann als Prüfungsmitglied in den einschlägigen Prüfungskommissionen mitwirken,
- steht mit ihrer*seiner Bestätigung dafür, dass der*die Studierende das Praktikum im angegebenen Umfang abgeleistet hat,
- steht im engen Austausch mit den Studierenden, den Ansprechpersonen an den Kooperationsmusikschulen sowie der Musikhochschule,
- trägt für eine fristgerechte Anmeldung der Mentor*innentätigkeit Sorge (vgl. Punkt „Fristen“).
Wer kann Mentor*in sein?
- Ein*e von der Musikhochschule im Einvernehmen mit der Kooperationsmusikschule bestellte*r Musikschullehrer*in,
- ein*e von der Musikhochschule bestellte*r selbständige*r Musiklehrer*in oder
- falls a) und b) nicht möglich sind: ein*e Lehrende*r, die/der Erfahrung im Unterrichten von Menschen verschiedener Lernniveaus im instrumentalen und vokalen Bereich hat.
Alle Mentor*innen verfügen über eine fachspezifische Lehrbefähigung im angefragten Praktikum.
Vergütung
Nur Mentor*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an einer Kooperationsmusikschule eine Mentor*innentätigkeit übernehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Praktikum Aufwandsentschädigung i. H. v. 2.2
Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht 2100€ 3.1
Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 1150€ 3.2
Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 2200€ 4.1
Vermittelnde Berugspraxis 1300€ Anmeldung einer Mentor*innentätigkeit
Damit die Auszahlung der Aufwandsentschädigung veranlasst werden kann, ist eine Anmeldung im Studienbüro der MHS erforderlich. Dafür nutzen Sie bitte dieses Formular. Anschließend lassen Ihnen die Kolleginnen im Studienbüro Informationen zu den nächsten Schritten zukommen.
Fristen
Für die Anmeldung einer Mentor*innentätigkeit gibt es Fristen, die unbedingt einzuhalten sind, damit eine Aufwandsentschädigung für die Mentor*innentätigkeit ausbezahlt werden kann. Nur, wenn eine Mentor*innenanmeldung bis vier Wochen vor Beginn des geplanten Praktikums in der Musikhochschule eingegangen ist, kann die Auszahlung garantiert werden.
Prüfungen
Zu Ihrer Tätigkeit als Mentor*in kann es gehören, Studien- und Prüfungsleistungen zu begutachten und zu bewerten. Je nach Praktikum sind unterschiedliche praktische und schriftliche Leistungen zu erbringen, sowohl Studienleistungen (unbenotet) als auch benotete Prüfungsleistungen.
In den Praktika 2.2 und 3.1 bewerten Sie als Mentor*in die Leistung der Studierenden, in den Praktika 3.2 und 4.1 nehmen Sie die Begutachtung und Bewertung der Leistungen gemeinsam mit der Fachdidaktik-Lehrperson der MHS vor.
Die Bewertung des Praktikumsberichts (Prüfungsleistung in 4.1) sollte innerhalb von 8 Wochen nach Abgabe durch Sie und den*die Mentor*in erfolgen.
Leitfaden zur Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten
Die Erstellung und Durchführung der Unterrichtseinheiten durch die Studierenden erfolgt anhand von praktikumsspezifischen Leitfäden, die die Musikhochschule bereitstellt:
An dieser Stelle erscheint in Kürze der aktualisierte Leitfaden.
Nachweis der Mentor*innentätigkeit und Dokumentation der Studien- und Prüfungsleistungen
Der Nachweis des vollumfänglichen Absolvierens aller Praktika-Bestandteile erfolgt mit Hilfe von Nachweisformularen. Der Hinweiskasten auf der ersten Seite des Formulars gibt Ihnen Aufschluss darüber, vom wem und wo das Nachweisformular jeweils einzureichen ist:
Nachweisformular 1.1
Nachweisformular 1.2
Nachweisformular 2.1
Nachweisformular 2.2
Nachweisformular 3.1
Nachweisformular 3.2
Nachweisformular 4.1Mit dem vollständig ausgefüllten praktikumsspezifischen Nachweisformular wenden Sie sich nach Beendigung des Praktikums an Ihre interne Ansprechperson (Praktikabetreuung), die den Nachweis anschließend im Studienbüro der MHS abgibt. Sobald alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, wird die Vergütung veranlasst sowie die Leistung der Studierenden verbucht.
Wichtig: nach Eintragung der Leistungen auf dem Formular sollte das Nachweisformular nicht mehr in die Hände der Studierenden gelangen, sondern direkt von Ihnen selbst oder dem*der Mentor*in an die Praktikabetreuung weitergegeben werden (Kontaktdaten befinden sich auf dem Formular). Diese verbucht die Leistungen anschließend im Campus-Management-System CMS.
Fragen und Unklarheiten
Haben Sie ein Anliegen, welches hier nicht geklärt werden kann oder wünschen Sie sich jemanden, mit dem Sie sich austauschen können? Kontaktieren Sie gern die Praktikabetreuung oder die Mitarbeiter*innen im Studienbüro oder in der Studienkoordination.
- betreut und berät den*die Studierende*n
Überall dabei: Praktikabetreuung
Informationen zur Begleitung im Rahmen der Praktika
Die Praktikabetreuung hat zwei zentrale Anliegen: sie berät die Musikhochschule Münster hinsichtlich der Durchführung der Praktika. Außerdem kümmert sie sich um die Umsetzung der Praktika an der Kooperationsmusikschule.
Zusammenbringen von Studierenden und Mentor*innen
Sobald der Praktikabetreuung bekannt ist, welche Studierenden das Praktikum an der Kooperationsmusikschule durchführen möchten, koppelt sie Wünsche an das jeweilige Praktikum sowie ggf. Vorerfahrungen der Studierenden mit ihnen rück. Im nächsten Schritt bringt sie die Studierenden mit potentiellen Mentor*innen zusammen. Anschließend kann die gemeinsame Arbeit von Studierenden und Mentor*innen beginnen.
Organisatorische Begleitung und fachlicher Austausch
Mit dem Beginn des Praktikums endet die Arbeit der Praktikabetreuung nicht; sie steht Mentor*innen und Studierenden bei Bedarf auch weiterhin zur Verfügung. Fragen zum Ablauf, zur inhaltlichen Gestaltung, zu Nachweisen, einzelnen Praktikabestandteilen und zur Verbuchung sind bei ihr an der richtigen Stelle.
Ansprechperson für Mentor*innen
Sie möchten als Mentor*in tätig werden, wissen aber nicht, welche Schritte dafür zu gehen sind? Sie haben Fragen zur Rolle des*der Mentor*in und wünschen sich dazu Austausch? Sie haben Ideen dazu, wie das Mentor*innennetzwerk ausgebaut werden könnte und/oder wünschen sich Informationen zu einem spezifischen Thema? – Auch für diese Fragen steht die Praktikabetreuung jederzeit zur Verfügung.
Aktiv im Hintergrund: das Team Studium und Lehre an der MHS
Informationen zur Begleitung im Rahmen der Praktika
Zuständig für das gesamte Studien- und Lehrangebot an der Musikhochschule, ist das Team Studium und Lehre für jegliche Anliegen rund um die Praktika ansprechbar.
Studienbüro und Studienkoordination
Die Anmeldung und Vergütung von Mentor*innentätigkeiten wird im Studienbüro bearbeitet. Die Mitarbeiter*innen dort können zu grundsätzlichen Fragen zur Aufwandsentschädigung ebenso informieren wie zum Bearbeitungsstand einzelner Vorgänge.
Fragen zur Anmeldung, Verbuchung oder auch Absolvierung von Studien- und Prüfungsleistungen können die Mitarbeiter*innen im Studienbüro und in der Studienkoordination beantworten. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen in Studienbüro und Studienkoordination jederzeit für individuelle Beratungen hinsichtlich der Studierbarkeit und grundsätzlichen Durchführung der Praktika zur Verfügung.
Prodekanin für Studium und Lehre
Die Prodekanin für Studium und Lehre verantwortet das Studien- und Lehrangebot an der Musikhochschule Münster. In enger Abstimmung mit den beteiligten Personen trifft sie grundsätzliche Entscheidungen und verantwortet diese, zugleich ist sie für jegliche Anliegen rund um das Studien- und Lehrangebot ansprechbar.