Bewerbung und Einschreibung
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang „Knowledge and Communication“ benötigen Sie einen Bachelorabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss) im Bereich der Kommunikationswissenschaft, einschließlich fundierter Kenntnisse der akademischen Disziplin, ihrer Theorien und Methoden. Gute Englischkenntnisse (nachgewiesen durch ein entsprechendes Zertifikat) sind ebenfalls notwendig.
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsprozess und dem Auswahlverfahren. Zudem finden Sie auch eine Checkliste mit allen erforderlichen Dokumenten und einen FAQ-Bereich.
- Zulassungsvoraussetzungen im Detail
- Bewerbung
- Auswahlverfahren
- Checkliste für Bewerbungsunterlagen
- FAQ
Zulassungsvoraussetzungen im Detail
Die erste Voraussetzung ist ein Abschluss in einem relevanten Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, der erfolgreich mit einem Bachelorabschluss oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Magister, Diplom, Staatsexamen usw.) abgeschlossen wurde.
Was bedeutet „relevanter Studiengang“?
Um für das Studium zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen mindestens 70 ECTS-Punkte (oder äquivalente Leistungspunkte) in dem Bereich Kommunikationswissenschaft, Journalismus oder Medienwissenschaften erworben haben. Diese Leistung sollte entweder den Inhalten oder Modulen des Bachelorstudiengangs Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster entsprechen oder diese sozialwissenschaftlich ergänzen (z.B. Mediensysteme, Medienpolitik, Medienökonomie, Medienpsychologie und Medienmanagement). Von den 70 ECTS müssen mindestens 10 ECTS-Punkte in Kommunikationswissenschaftstheorien und -ansätzen nachgewiesen werden. Bis zu 10 der erforderlichen 70 ECTS-Punkte dürfen aus praktischen Medien- und Kommunikationskursen stammen.
Zusätzlich müssen die Bewerber*innen mindestens 20 ECTS-Punkte der erforderlichen 70 ECTS-Punkte in relevanten empirischen Forschungsmethoden erworben haben (z.B. Befragung, Inhaltsanalyse, Experimentalstudien, statistische Analyse). Davon dürfen maximal 10 ECTS-Punkte aus der Teilnahme an empirischen Projekt-/Forschungsseminaren oder einer empirischen Bachelorarbeit stammen. Mindestens 5 ECTS-Punkte müssen in Statistik erworben werden. Kurse zum allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten werden nicht als Methodenpunkte anerkannt.
Die ECTS-Punkte müssen durch ein Zeugnis oder eine Leistungsübersicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Bewerber*innen müssen sie auch klar im Kursübersichtsdokument aufführen.
Da der Studiengang auf Englisch unterrichtet wird, ist auch der Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (CEFR) erforderlich. Anerkannt werden Zertifikate, die auf dem TOEFL-, TOEIC-, IELTS- oder CAE-Test basieren, und nicht älter als 3 Jahre sind. Alternativ gilt auch ein BA-Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang als gleichwertiger Nachweis.
Bewerbung
Das Masterstudium „Knowledge and Communication“ kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Zudem ist die Zulassung für den Studiengang beschränkt. Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge an der Universität Münster erfolgt über ein Online-Portal, das Anfang Mai aktiviert wird. Weitere Informationen zum Bewerbungsportal finden Sie hier.
Alle Bewerber*innen können sich von Anfang Mai bis zum 15. Juli (Stichtag) beim Studierendensekretariat der Universität Münster bewerben, einschließlich Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, um gegebenenfalls vor dem 15. Juli eine Vorabzulassung zu erhalten.
Auswahlverfahren
Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Eine Auswahlkommission am Institut für Kommunikationswissenschaft entscheidet über die Zulassung. In diesem Zusammenhang wird die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüft und eine Rangliste der Bewerber*innen basierend auf ihren Durchschnittsnoten erstellt. Ausländische Studierende unterliegen dem gleichen Auswahlverfahren wie ihre inländischen Konkurrent*innen.