Bewerbung und Einschreibung

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang „Knowledge and Communication“ benötigen Sie einen Bachelorabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss) im Bereich der Kommunikationswissenschaft, einschließlich fundierter Kenntnisse der akademischen Disziplin, ihrer Theorien und Methoden. Gute Englischkenntnisse (nachgewiesen durch ein entsprechendes Zertifikat) sind ebenfalls notwendig.

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsprozess und dem Auswahlverfahren. Zudem finden Sie auch eine Checkliste mit allen erforderlichen Dokumenten und einen FAQ-Bereich.

 

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Die erste Voraussetzung ist ein Abschluss in einem relevanten Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, der erfolgreich mit einem Bachelorabschluss oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Magister, Diplom, Staatsexamen usw.) abgeschlossen wurde.

Was bedeutet „relevanter Studiengang“?

Um für das Studium zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen mindestens 70 ECTS-Punkte (oder äquivalente Leistungspunkte) in dem Bereich Kommunikationswissenschaft, Journalismus oder Medienwissenschaften erworben haben. Diese Leistung sollte entweder den Inhalten oder Modulen des Bachelorstudiengangs Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster entsprechen oder diese sozialwissenschaftlich ergänzen (z.B. Mediensysteme, Medienpolitik, Medienökonomie, Medienpsychologie und Medienmanagement). Von den 70 ECTS müssen mindestens 10 ECTS-Punkte in Kommunikationswissenschaftstheorien und -ansätzen nachgewiesen werden. Bis zu 10 der erforderlichen 70 ECTS-Punkte dürfen aus praktischen Medien- und Kommunikationskursen stammen.

Zusätzlich müssen die Bewerber*innen mindestens 20 ECTS-Punkte der erforderlichen 70 ECTS-Punkte in relevanten empirischen Forschungsmethoden erworben haben (z.B. Befragung, Inhaltsanalyse, Experimentalstudien, statistische Analyse). Davon dürfen maximal 10 ECTS-Punkte aus der Teilnahme an empirischen Projekt-/Forschungsseminaren oder einer empirischen Bachelorarbeit stammen. Mindestens 5 ECTS-Punkte müssen in Statistik erworben werden. Kurse zum allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten werden nicht als Methodenpunkte anerkannt.

Die ECTS-Punkte müssen durch ein Zeugnis oder eine Leistungsübersicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Bewerber*innen müssen sie auch klar im Kursüberblicksdokument aufführen (das PDF ist derzeit nur auf Deutsch verfügbar, wird aber zeitnah auch auf Englisch bereitgestellt).

Da der Studiengang auf Englisch unterrichtet wird, ist auch der Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (CEFR) erforderlich. Anerkannt werden Zertifikate, die auf dem TOEFL-, TOEIC-, IELTS- oder CAE-Test basieren, und nicht älter als 3 Jahre sind. Alternativ gilt auch ein BA-Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang als gleichwertiger Nachweis.

 

Bewerbung

Das Masterstudium „Knowledge and Communication“ kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Zudem ist die Zulassung für den Studiengang beschränkt. Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge an der Universität Münster erfolgt über ein Online-Portal, das Anfang Mai aktiviert wird. Weitere Informationen zum Bewerbungsportal finden Sie hier.

Alle Bewerber*innen können sich von Anfang Mai bis zum 15. Juli (Stichtag) beim Studierendensekretariat der Universität Münster bewerben, einschließlich Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, um gegebenenfalls vor dem 15. Juli eine Vorabzulassung zu erhalten.

 

Auswahlverfahren

Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Eine Auswahlkommission am Institut für Kommunikationswissenschaft entscheidet über die Zulassung. In diesem Zusammenhang wird die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüft und eine Rangliste der Bewerber*innen basierend auf ihren Durchschnittsnoten erstellt. Ausländische Studierende unterliegen dem gleichen Auswahlverfahren wie ihre inländischen Konkurrent*innen.

Checkliste für Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie:

 

  • Bewerbungsformular

    Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular vollständig aus.

  • Zeugnis oder Leistungsübersicht

    Sie benötigen idealerweise ein Zeugnis oder eine Leistungsübersicht, die bescheinigt, dass Sie Ihr Studium abgeschlossen haben. Wenn Ihnen noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, reicht alternativ ein vorläufiges Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens die ersten fünf Semester des Studiums und mindestens 120 ECTS-Punkte ausweisen. Falls Ihr vorläufiges Zeugnis oder Ihre Leistungsübersicht weniger als 120 ECTS-Punkte enthält, müssen Sie die fehlenden ECTS-Punkte durch das Hochladen von Bescheinigungen oder Bestätigungen dieser Punkte unter „Sonstiges“ nachweisen. Wenn Sie zugelassen werden, müssen Sie das Abschlusszeugnis mit der Einschreibung (spätestens bis zum 15. November) nachreichen. Sollte Ihr Zeugnis oder Ihre Leistungsübersicht keine Endnote ausweisen, muss zusätzlich ein offizieller Nachweis über Ihre (vorläufige) Durchschnittsnote hochgeladen werden. Studierende der Universität Münster können sich auf der Webseite des Prüfungsamtes (siehe „Bescheinigungen“) bezüglich des vorläufigen Zeugnisses informieren.

    Wichtige Information: Bewerber*innen, die ihren BA-Abschluss nicht an einer deutschen oder englischsprachigen Institution erworben haben, müssen zusätzlich eine offizielle deutsche oder englische Version oder eine offiziell beglaubigte Übersetzung des genannten Nachweises einreichen.

  • Falls erforderlich: Umrechnungstabelle der ECTS

    Falls das im BA-Studiengang verwendete Leistungspunktesystem nicht dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) entspricht, müssen Sie nachweisen, wie die während Ihres Studiums erworbenen Punkte als ECTS dargestellt werden können. Sie müssen also nachvollziehbar in einer Tabelle darstellen, welchem ECTS-Wert die Punktekreditierung Ihres Studiengangs entsprechen. Eine Tabellenvorlage für diese Umrechnung wird demnächst hier zum Download bereitgestellt.

  • Kursübersicht

    Die erforderliche Kursübersicht liegt hier als PDF-Vorlage vor. Füllen Sie diese Kursübersicht bitte aus und laden Sie sie bei der Bewerbung für den Masterstudiengang hoch (derzeit ist das PDF nur auf Deutsch verfügbar, wird aber bald auch auf Englisch bereitgestellt). Diese Kursübersicht stellt Ihre erworbenen Kenntnisse in der Kommunikationswissenschaft und in den Methoden der empirischen Sozialforschung dar. Die Darstellung sollte sich aus dem zugehörigen Modulhandbuch oder aus entsprechenden Beschreibungen der Lehrveranstaltungen ergeben. Im Bewerbungsportal der Universität Münster müssen Sie diese Kursübersicht zusätzlich zu Ihrem BA-Zeugnis oder Ihrer Leistungsübersicht, dem Modulhandbuch und, falls erforderlich, den Kursbeschreibungen hochladen. Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Informationen für die Übersicht (Modulname, Kurstitel, Dozent, Note, erworbene ECTS-Punkte) Ihrem Zeugnis oder Ihrer Leistungsübersicht. Bitte füllen Sie die PDF-Formulare mit dem Acrobat Reader aus (kostenlos, Download-Link). Formulare, die mit dem Safari-Browser oder der Vorschau-App (macOS) ausgefüllt wurden, können auf den Computern der Universität Münster nicht korrekt angezeigt werden.

  • Modulhandbuch

    Stellen Sie sicher, dass Sie die für Sie gültige Version des Modulhandbuchs Ihres Bachelorstudiums hochladen. Falls das Handbuch nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, benötigen Sie eine deutsche oder englische Übersetzung.

    Wenn aus Ihrem Modulhandbuch nicht klar hervorgeht, welche Kurse grundlegende Kenntnisse in den relevanten empirischen Forschungsmethoden abgedeckt haben und/oder dem Bereich Statistik zuzuordnen sind, laden Sie bitte zusätzlich zum Modulhandbuch die entsprechenden Kursbeschreibungen hoch.

  • Lebenslauf

    Sie müssen einen tabellarischen Lebenslauf einreichen.

  • Hochschulzugangsberechtigung

    Bitte legen Sie ein Zertifikat über die allgemeine oder relevante fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vor.

  • Nachweis der Englischkenntnisse

    Wenn Sie einen englischsprachigen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, benötigen Sie kein separates Zertifikat. Andernfalls laden Sie bitte einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (CEFR) hoch (TOEFL-, TOEIC-, IELTS- oder CAE-Test).

  • Falls erforderlich: Nachweis über Härtefallregelungen

    Diese Dokumente können beispielsweise eine Kopie oder einen Scan Ihres Schwerbehindertenausweises umfassen.

FAQ

 

Ich interessiere mich zusätzlich für den deutschsprachigen Master in Kommunikationswissenschaft und/oder den deutschsprachigen Master in Strategischer Kommunikation. Kann ich mich gleichzeitig für zwei oder alle drei Studiengänge bewerben?

Ja, das ist möglich, denn für alle drei Masterstudiengänge des Instituts findet ein gesondertes Auswahlverfahren statt. Die meisten Zulassungs- und Bewerbungsvoraussetzungen sind für alle drei Studiengänge identisch. Der einzige Unterschied ist: Für den MA Knowledge & Communication benötigen Sie ein Zertifikat, das Ihre Englischkenntnisse (siehe Checkliste oben) ausweist. Für die beiden anderen Masterstudiengänge benötigen Sie ein Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse, da diese auf Deutsch unterrichtet werden.

Was sind Grundlagenkenntnisse in den fachlich relevanten empirischen Forschungsmethoden?

Sie sollten Veranstaltungen besucht haben, die sich mit Datenerhebungsmethoden wie beispielsweise Befragung, Inhaltsanalyse, Beobachtung oder Experiment befasst haben. Dabei kann es sich sowohl um quantitative als auch qualitative Verfahren handeln. Weiterhin sind hierunter Auswertungsverfahren und Statistikkenntnisse zu fassen. Kurse, die allgemein wissenschaftliches Arbeiten vermitteln, werden nicht anerkannt.

Ich habe in meinem Studium ein größeres Forschungsprojekt durchgeführt oder eine empirische Bachelorarbeit geschrieben. Zählt das auch zu den geforderten Methodenkenntnissen?

Ja, allerdings können Sie maximal 10 der 20 geforderten Leistungspunkte zu fachlich relevanten empirischen Forschungsmethoden durch derartige Veranstaltungen nachweisen. Bitte fügen Sie eine entsprechende Bestätigung bei, sofern Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben.

Aus meinen Transcript of Records gehen meine Methodenkenntnisse nicht eindeutig hervor. Was kann ich tun?

Sollten Sie Veranstaltungen belegt haben, in denen Sie oben angeführte Forschungsmethoden eingeübt und angewendet haben, dies jedoch nicht aus dem Veranstaltungstitel ersichtlich wird, dann erläutern Sie diese bitte zusätzlich im Bemerkungsfeld der Übersicht. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. entsprechende Bestätigungen Ihrer Hochschule oder Ihrer*s Dozent*in beifügen und im Bewerberportal unter dem Punkt „Sonstiges“ mit hochladen.

Ich habe meine Bachelorarbeit bereits abgegeben, diese ist aber noch nicht verbucht. Was kann ich tun?

Sollten die Leistungspunkte Ihrer bereits abgegebenen Bachelorarbeit noch nicht verbucht sein, so weisen Sie bitte durch das Hochladen einer Bescheinigung Ihrer*s Gutachterin*s unter dem Punkt „Sonstiges“ nach, dass die Bachelorarbeit definitiv bestanden ist. Nur mit einer solchen Bescheinigung können die Leistungspunkte für die noch nicht verbuchte Bachelorarbeit in die Berechnung einfließen.

Kann ich Methodenkenntnisse noch während des Masterstudiums nachholen?

Nein, das ist leider nicht möglich, da es sich um eine Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium am Institut für Kommunikationswissenschaft handelt.

Ich studiere am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster den Zwei-Fach-Bachelor. Habe ich die mindestens erforderlichen 20 Leistungspunkte zu fachlich relevanten empirischen Forschungsmethoden erworben?

Studierende im Zwei-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster haben die mindestens erforderlichen 20 Leistungspunkte zu fachlich relevanten empirischen Forschungsmethoden erworben, wenn sie alle drei der folgenden Module erfolgreich abgeschlossen haben: „Methodenmodul I: Datenerhebung“, „Methodenmodul II: Datenanalyse und Datendarstellung“ sowie „Forschungspraxis“. Sollten Leistungspunkte in einem dieser drei Module noch nicht verbucht sein, so weisen Sie bitte durch das Hochladen einer Bescheinigung Ihrer*s Dozent*in unter dem Punkt „Sonstiges“ nach, dass das Modul definitiv bestanden ist. Studierende im Zwei-Fach-Bachelor, die das Modul „Forschungspraxis“ im Ausland belegen und deren Leistungspunkte dafür noch nicht verbucht sind, sollten ebenfalls durch das Hochladen einer Bescheinigung Ihrer*s Dozent*in der ausländischen Hochschule unter dem Punkt „Sonstiges“ nachweisen, dass das Modul definitiv bestanden ist. Nur mit einer solchen Bescheinigung können die noch nicht verbuchten Leistungspunkte in die Berechnung einfließen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle, wer kann mir helfen?

Sie können sich gerne mit Ihren Fragen an unseren Studienberater wenden, allerdings nehmen wir im Vorfeld Ihrer Bewerbung keine Prüfung Ihrer Unterlagen vor. Das obliegt nach Abschluss der Bewerbungsfrist der zuständigen Auswahlkommission. Wir bitten Sie daher auf der Grundlage der oben genannten Informationen selbst einzuschätzen, inwiefern Ihre bisherigen Leistungen dem geforderten Profil entsprechen.

Muss ich bei meiner Bewerbung auch Deutschkenntnisse nachweisen?

Nein, Sie müssen für Ihre Bewerbung keine bestimmten Deutschkenntnisse oder Zertifikate vorweisen. Die Unterrichtssprache im Master „Knowledge and Communication“ ist Englisch.