Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Studium der Kommunikationswissenschaft in Münster. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Studienberatung.
Allgemeine Fragen zum Studium im Bachelor und im Master
- Ich interessiere mich für ein Studium der Kommunikationswissenschaft in Münster. Wo kann ich mich dazu informieren?
- Welche Studiengänge kann ich am Institut für Kommunikationswissenschaft studieren?
- Ich möchte gerne einen zweiten Studiengang (Doppel-/Parallelstudium oder Zweitstudium) absolvieren. Was muss ich beachten?
- Welche Regeln gelten für besondere Fälle im Bewerbungsverfahren (Härtefall, Nachteilsausgleich, Bewerbung während eines Dienstes, Spitzensportler*innen, Minderjährige, Studieren trotz Altersgrenze)?
- Ich studiere an einer anderen Universität und möchte meinen Studiengang wechseln. Was muss ich dabei beachten und kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
- Ich studiere bereits am IfK und möchte meinen Studiengang wechseln. Was muss ich dabei beachten und kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
- Wo kann ich mich über BAföG informieren?
- Was sind typische Berufsfelder für Absolvierende des Studiums der Kommunikationswissenschaft?
- Wie kann ich berufspraktische Erfahrungen sammeln?
- Wann beginnen und enden jeweils das Semester, die Vorlesungszeit und die Ferien?
- Gibt es einen Lageplan für die Gebäude und Räume des Instituts für Kommunikationswissenschaft?
- Welche Möglichkeiten habe ich, um im Ausland zu studieren?
- Was sind QISPOS und CMS (SLcM)?
- Was bedeuten modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen?
- Kann ich Prüfungsleistungen zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen?
- Was muss ich beachten, wenn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?
- Was ist ein Nachteilsausgleich und wo erhalte ich Informationen dazu?
- Wo erhalte ich Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung?
- Ich studiere einen anderen Studiengang. Kann ich im Fach Kommunikationswissenschaft in außercurricularen Veranstaltungen Leistungspunkte erwerben?
Spezielle Fragen zum Bachelorstudium
- Wie und wann kann ich mich für ein Bachelorstudium am Institut für Kommunikationswissenschaft bewerben?
- Welche Voraussetzungen muss ich für ein Bachelorstudium der Kommunikationswissenschaft erfüllen?
- Nach welchen Verfahren werden Studienplätze in den Bachelorstudiengängen vergeben?
- Wie hoch ist der aktuelle Numerus Clausus (NC) für die Zulassung in den Bachelorstudiengängen?
- Was unterscheidet den Ein-Fach-Bachelor vom Zwei-Fach-Bachelor?
- Wie ist der empfohlene Studienverlaufsplan?
- Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis und wie kann ich mich für Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium anmelden?
- Wie kann ich mich für Prüfungen im Bachelorstudium an- beziehungsweise auch wieder abmelden?
- Kann ich meine Methoden-Kurse aus anderen Fächern anrechnen lassen?
- Warum ist die Prüfungsordnung wichtig und wo finde ich diese?
- Muss ich im Bachelorstudium (Ein-Fach-BA) ein Pflichtpraktikum absolvieren und was gibt es dabei zu beachten?
- Wie ist das Modul Medienpraxis II organisiert? Welche Schritte sind zu beachten?
- Woher erhalte ich eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt?
- Muss ich im Bachelorstudium (Zwei-Fach-BA) ein Pflichtpraktikum absolvieren und was gibt es dabei zu beachten?
- Welche rechtlichen Aspekte gibt es im Praktikum zu beachten? Was ist der Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum?
- Ich möchte gerne ein Praktikum im Ausland machen. Kann mir das Praktikum auch als Pflichtpraktikum angerechnet werden?
- Was sind „Allgemeine Studien“ und was gilt es zu beachten?
- Wo finde ich Informationen zur Bachelorarbeit?
- Wie exmatrikuliere ich mich nach Abschluss des Bachelorstudiums und was ist dabei zu beachten?
- Muss ich noch immatrikuliert sein, um mein Zeugnis zu erhalten?
- Ich habe bereits alle Prüfungsleistungen absolviert, nur ein oder zwei Klausurergebnisse in den Fremdmodulen stehen noch aus. Sollte ich mich schon exmatrikulieren?
Spezielle Fragen zum Masterstudium
- Wie und wann kann ich mich für ein Masterstudium am Institut für Kommunikationswissenschaft bewerben?
- Welche Voraussetzungen muss ich für ein Masterstudium der Kommunikationswissenschaft erfüllen?
- Wie hoch ist der aktuelle Numerus Clausus (NC) für die Zulassung in den Masterstudiengängen?
- Was unterscheidet die Masterstudiengänge „Kommunikationswissenschaft“, „Strategische Kommunikation“ und „Knowledge and Communication“?
- Wie ist der empfohlene Studienverlaufsplan?
- Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis und wie kann ich mich für Lehrveranstaltungen im Masterstudium anmelden?
- Wie kann ich mich für Prüfungen im Masterstudium an- beziehungsweise auch wieder abmelden?
- Warum ist die Prüfungsordnung wichtig und wo finde ich diese?
- Wo finde ich Informationen zur Masterarbeit?
- Wie exmatrikuliere ich mich nach Abschluss des Masterstudiums und was ist dabei zu beachten? Muss ich mich zurückmelden für das nächste Semester, obwohl ich die Masterarbeit abgegeben habe?
Spezielle Fragen zum Promotionsstudium
- Ich überlege zu promovieren. Wo finde ich Informationen dazu?
- Wo finde ich Stellenausschreibungen für Promotionsstellen am IfK?
Allgemeine Fragen zum Studium
Nähere Informationen zu einem kommunikationswissenschaftlichen Studium finden Sie auf unserer Webseite für Studieninteressierte.
Welche Studiengänge kann ich am Institut für Kommunikationswissenschaft studieren?
Im Bachelor können Sie Kommunikationswissenschaft im Ein-Fach-Bachelor, d.h. als alleiniges Studienfach, oder im Zwei-Fach-Bachelor, d.h. in Kombination mit einem anderen Studienfach, studieren.
Im Master bieten wir drei verschiedene Studiengänge an. Sie können an unserem Institut den inhaltlich weit gefächerten Master Kommunikationswissenschaft oder aber einen der beiden spezialisierten Studiengänge: Master Strategische Kommunikation und Master Knowledge and Communication (englischsprachig) studieren.
Informationen, ob Sie grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, finden Sie auf dieser Webseite des Studierendensekretariats.
Informationen über die Bewerbung für ein Zweitstudium im Bachelor oder Master finden Sie auf dieser Webseite des Studierendensekretariats.
Informationen über besondere Fälle im Bewerbungsverfahren finden Sie auf dieser Webseite des Studierendensekretariats.
Es gibt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben, jedoch hängt dies von mehreren Faktoren ab: Einmal von der inhaltlichen Passung Ihres Studiums und zum anderen davon, ob in dem entsprechenden Semester ein Platz frei wird, beispielsweise durch Rücktritt von Studierenden aus der jeweiligen Kohorte. Dies ist jedoch erfahrungsgemäß nur selten der Fall. In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern können Studienplätze nur vergeben werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.
Für die Einstufung müssen Sie zudem Folgendes beachten:
Bei der Einstufung in den Ein-Fach-BA müssen Sie pro Semester min. 30 anrechnungsfähige (!) LP erbringen, für die Einstufung im Zwei-Fach-BA 15 LP pro Semester. Das heißt, Sie müssen beispielsweise bei einer Einstufung ins 3. Fachsemester im Ein-Fach-BA mindestens 60 fachadäquate LP nachweisen können.
Anrechnungsfähig sind die Veranstaltungen, die mit unserem Curriculum übereinstimmen (eine Übersicht über die in den einzelnen Semestern vorgesehenen Leistungen finden Sie in den aktuellen Studienverlaufsplänen der jeweiligen Studiengänge auf unserer Webseite). Sollte eine Passung vorliegen, müssen Sie eine Leistungsübersicht/Transcript of records an den Fachstudienberater Dr. Stephan Völlmicke senden und er prüft, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist oder nicht. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Einstufungsbescheinigung. Mit dieser können Sie sich dann über das "Verfahren Bewerbung auf ein höheres Fachsemester" beim Studierendensekretariat bewerben. Für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern müssen Sie sich für ein Wintersemester ab Anfang August bis zum 15. September oder für ein Sommersemester ab Anfang Februar bis zum 15. März bewerben.
Da das geschilderte Verfahren tatsächlich mehreren Bedingungen unterliegt und nur selten erfolgreich verläuft, können Sie mit einer Teilnahme am normalen Bewerbungsverfahren für das 1. Fachsemester wahrscheinlich deutlich besser planen. Wenn Sie einen Platz im 1. Fachsemester erhalten, können Ihnen natürlich im Nachhinein Veranstaltungen aus dem Erststudium an einem anderen Hochschulstandort für Ihr Studium am IfK ebenfalls angerechnet werden. Die Auswahlgrenzen der letzten Jahre finden Sie zur Orientierung hier.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Studiengang zu wechseln: Einmal eine erneute Bewerbung auf das 1. Fachsemester zum WS eines Jahres sowie ggf. auf ein höheres Fachsemester.
Die einfachste Variante, den Studiengang zu wechseln, ist die erneute Bewerbung auf das 1. Fachsemester des gewünschten Studiengangs. Die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Erststudium können dann im Ein-Fach-BA oder Zwei-Fach-BA entsprechend angerechnet werden. Der beabsichtigte Wechsel vom Zwei-Fach-BA in den Ein-Fach-BA ist in der Regel erfolgreicher, da Sie mit einem höheren NC in das neue Auswahlverfahren gehen und der NC im Ein-Fach-BA immer niedriger ausfällt als im Zwei-Fach-BA. Die Auswahlgrenzen der letzten Jahre finden Sie zur Orientierung hier. Bei Erhalt eines Studienplatzes im 1. Fachsemester sind Sie dann ggf. als „hochzustufende Person“ zu betrachten und können sich dann wiederum in ein höheres Fachsemester einstufen lassen.
Eine weitere Möglichkeit, den Studiengang zu wechseln, ist die direkte Bewerbung auf ein höheres Fachsemester (siehe Hinweise oben).
Für das Verfahren müssen Sie eine Leistungsübersicht/Transcript of records an den Fachstudienberater Dr. Stephan Völlmicke senden und er prüft, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist oder nicht. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Einstufungsbescheinigung. Mit dieser können Sie sich dann über das „Verfahren Bewerbung auf ein höheres Fachsemester“ beim Studierendensekretariat bewerben.
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester für zulassungsbeschränkte Fächer wie Kommunikationswissenschaft müssen Sie sich für ein Wintersemester ab Anfang August bis zum 15. September oder für ein Sommersemester ab Anfang Februar bis zum 15. März bewerben.
Wo kann ich mich über BAföG informieren?
Grundsätzliche Informationen zum Thema BAföG („Bundesausbildungsförderungsgesetz“.) erhalten Sie beim Studierendenwerk der Uni Münster. Auf den Seiten finden Sie auch die unterschiedlichen Formulare, die Sie für die Förderung einreichen müssen.
Ab dem fünften Fachsemester kann Ausbildungsförderung nur noch nach Vorlage einer von der Hochschule auszustellenden Leistungsbescheinigung gewährt werden. Die Hochschule stellt diese nur auf Anforderung der Studierenden aus. Die Leistungsbescheinigung kann nicht und wird nicht vom BAföG-Amt angefordert. Der Leistungsstand wird auch nicht von der Hochschule an das BAföG-Amt gemeldet.
Bitte senden Sie daher sowohl das Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG, ausgefüllt als PDF, als auch Ihre Leistungsübersicht per Mail an die Fachstudienberatung im IfK ifksb@uni-muenster.de. Anhand der Leistungsübersicht wird überprüft, ob die Leistungen der ersten vier Fachsemester entsprechend vorliegen. Nach Prüfung leitet die Fachstudienberatung des IfK das Formblatt 5 direkt per Mail an das BAföG-Amt weiter.
Zwei-Fach-BA: Wenn Sie zwei Fächer studieren, beachten Sie bitte, dass Sie zwei Anträge einreichen müssen und somit entsprechend in beiden Fächern das Formblatt 5 ausfüllen lassen müssen.
Was sind typische Berufsfelder für Absolvierende des Studiums der Kommunikationswissenschaft?
Die hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in Medien- und Kommunikationsberufen eröffnet Absolvierenden eines kommunikationswissenschaftlichen Studiums ausgezeichnete und vielfältige Berufsperspektiven. Die Karrieremöglichkeiten reichen von medienpraktischen Berufen bis hin zu strategischen und forschungsorientierten Tätigkeiten. Ein Großteil der Absolvierenden des Instituts für Kommunikationswissenschaft der Universität Münster arbeitet in folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Journalismus: Redaktionelle Tätigkeiten im Bereich Print (Zeitung, Zeitschrift), Nachrichtenagentur, Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien
- Public Relations / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tätigkeiten im Bereich der externen und internen Unternehmenskommunikation / Organisationskommunikation, in PR-Agenturen, in Pressestellen von Unternehmen, NGOs, Parteien, Organisationen im Bereich Kultur, Sport, Wissenschaft
- Marketing, Online-Marketing und Werbung: kreative und konzeptionelle Tätigkeiten im Bereich der werblichen Kommunikation, Markenkommunikation, HR-Marketing
- Medienwirtschaft, Medienmanagement, Kommunikationsmarketing, Eventkommunikation und Verlagswesen: Tätigkeiten im Bereich des Marketings, der Medienökonomie und des Medienmanagements in Medienunternehmen, in Verlagen, Medienvertrieben und anderen Institutionen
- Digitale Kommunikation und Online-Kommunikation: Tätigkeiten in der Planung, Umsetzung und Analyse von Social-Media-Strategien, die Erstellung von Content für digitale Plattformen und die Betreuung von Online-Communities
- Medien-, Meinungs- und Sozialforschung: Unternehmen und Einrichtungen, die empirische Methoden verwenden, vor allem Institute und Unternehmen der Markt-, Meinungs- und Medienforschung sowie Forschungsabteilungen in Medienunternehmen
- Weitere Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen, die sich mit Fragen der Medienpolitik und Kommunikationskultur, Beobachtung, Analyse und Bewertung von Medienangeboten und -entwicklungen beschäftigen (Bsp. Landesmedienanstalten, Grimme-Institut, Stiftungen)
- Beratung und Consulting: Tätigkeiten in Beratungsunternehmen als Referent*innen, spezialisiert insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Medien, Public Relations und Strategieentwicklung.
Wie kann ich berufspraktische Erfahrungen sammeln?
Studierende am IfK haben im Kontext aller Studiengänge die Gelegenheit, auch praktische Erfahrungen zu sammeln. In den BA-Studiengängen sind Kurse zur Kommunikations- und Medienpraxis ein fester Bestandteil des Curriculums, für die Ein-Fach-BA-Studierenden gilt dies auch für ein Praktikumsmodul. Doch auch wenn weder der Zwei-Fach-BA und noch die MA-Studiengänge ein Pflichtpraktikum vorsehen, ermutigt das IfK die Studierenden dazu, freiwillige Praktika zu absolvieren. Das Servicebüro unterstützt alle Studierenden hier beratend und pflegt außerdem eine eigene Praktikumsdatenbank. Die inserierten Praktika speisen sich aus dem großen Kontaktnetzwerk des IfK in die Kommunikationsbranche. Jedes Semester bietet das Kompetenzzentrum Medienpraxis des Instituts Exkursionen zu Praxispartnern und eine Vielzahl von freiwilligen Praxisworkshops an, die von Kommunikationspraktiker*innen geleitet werden (z.B. Schreiben von Pressemitteilungen, Webdesign, Fotografie). Weitere Gelegenheiten zum Sammeln praktischer Erfahrungen bieten verschiedene studentische Vereinigungen wie Radio Q, Campus Relations und move. Darüber hinaus unterstützt auch der Career Service der Universität Münster die Studierenden bei der Jobsuche, im Bewerbungsprozess und in der Berufsorientierung.
Wann beginnen und enden jeweils das Semester, die Vorlesungszeit und die Ferien?
Über die Seite Semester- und Ferientermine der Universität Münster können Sie sich über Beginn und Ende des jeweiligen Semesters sowie über die Vorlesungs- und Ferienzeiten informieren.
Gibt es einen Lageplan für die Gebäude und Räume des Instituts für Kommunikationswissenschaft?
Der nachfolgende Lageplan zeigt die einzelnen Gebäude (Haus A bis G und Haus V) im Gebäudekomplex Bispinghof / Georgskommende, in dem auch das IfK beheimatet ist.
Haus E (Bispinghof 9-14):
In Haus E befinden sich die meisten Räume des Instituts für Kommunikationswissenschaft. Hier finden Sie:
- die Sekretariate – sowohl das Geschäftszimmer (Raum 209) als auch das Sekretariat für studentische Angelegenheiten (Raum 228) – 2. OG
- die Bibliothek für Erziehungswissenschaft und Kommunikationswissenschaft – 1. OG (Eingang)
- die Büros der Dozierenden – EG und 2. OG
- das Servicebüro bzw. die Studienberatung – 2. OG
- das Forschungslabor (https://www.uni-muenster.de/Kowi/medienpraxis/forschungs-labor.html) – UG
- das Fachschaftsbüro (= Ihre Vertretung) – 1. OG
- die Mensa Bispinghof (UG)
Haus A (Bispinghof 1-2):
In Haus A befindet sich ein Arbeitsraum mit Internetzugang (Raum A09), der von Studierenden und studentischen Mitarbeitenden nach Absprache genutzt werden kann. Der Schlüssel kann bei Herrn Höwelhans ausgeliehen werden.
Haus B (Bispinghof 2B):
In Haus B befinden sich zahlreiche Seminarräume, in denen z. T. auch Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden.
Haus C (Georgskommende):
In Haus C befinden sich im Erdgeschoss das Kompetenzzentrum Medienpraxis und in der ersten Etage der Computerpool.
Nähere Informationen zur Anfahrt zum Institut für Kommunikationswissenschaft finden Sie hier.
Einen interaktiven Lageplan mit allen Gebäuden der Universität Münster im gesamten Stadtgebiet – darunter auch alle Räume, in denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden – inkl. Suchfunktion finden Sie hier.
Welche Möglichkeiten habe ich, um im Ausland zu studieren?
Informationen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie auf unserer Seite International.
Was sind QISPOS und CMS (SLcM)?
QISPOS ist eine Verwaltungssoftware für Ihr Studium. Konkret können Sie sich damit für Prüfungsleistungen an- und abmelden.
Gegenwärtig führt die Universität Münster als neue Verwaltungssoftware das sogenannte Campus-Management-System (CMS) ein, das teils auch unter dem Namen Student-Lifecycle-Management (SLcM) geführt wird. CMS wird QISPOS ersetzen und soll die Verwaltung sämtlicher im studentischen Lebenszyklus relevanten Abläufe ermöglichen. In CMS können Sie sich beispielsweise sowohl für Lehrveranstaltungen bewerben als auch für Prüfungsleistungen an- und abmelden.
Je nachdem, wann Ihr Studium begonnen hat, verwenden Sie entweder QISPOS oder CMS.
Was bedeuten modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen?
Für einige Module sind modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass bestimmte Studieninhalte (beispielsweise Grundlagentheorien und Methoden) für die Teilnahme an Veranstaltungen eines Moduls bereits im Vorfeld erfolgreich absolviert werden müssen. Alle modulbezogenen Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der Modulbeschreibung innerhalb der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung.
Kann ich Prüfungsleistungen zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen?
Nein, Sie können keine Prüfungsleistung wiederholen, um die Note zu verbessern. Sie können die Prüfungsleistung nur wiederholen, wenn sie nicht bestanden wurde.
Was muss ich beachten, wenn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?
Informationen dazu finden Sie hier auf den Seiten des Prüfungsamts I unter „Abmeldungen und Rücktritte“. Bitte beachten Sie unbedingt die Frist für den Rücktritt. Wenn Sie unentschuldigt und/oder nicht fristgerecht entschuldigt die Prüfungsleistung nicht erbringen, wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ (5,0) benotet.
Empfehlenswert ist außerdem, neben der verpflichtenden Meldung beim Prüfungsamt den*die Dozierende*n zu benachrichtigen.
Was ist ein Nachteilsausgleich und wo erhalte ich Informationen dazu?
Ein Nachteilsausgleich soll Studierenden mit nachgewiesenen Beeinträchtigungen, d. h. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die Chance ermöglichen, das im Studium Gelernte angemessen zeigen zu können. Es soll also ein vorhandener Nachteil ausgeglichen werden. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Besserstellung gegenüber Mitprüflingen führen, also nicht über das Ausgleichen eines Nachteils hinausgehen. Alle Informationen zum Nachteilsausgleich sowie Studium mit Beeinträchtigung erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.
Wo erhalte ich Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung?
Grundlegene Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung der Universität Münster erhalten Sie hier. Der Ansprechpartner für Studierende am IfK ist Dr. Stephan Völlmicke.
Nein, ein außercurriculares Studium ist im Rahmen unserer zulassungsbeschränkten Studiengänge leider nicht möglich.
Spezielle Fragen zum Bachelorstudium
Im Studienführer der Universität Münster erhalten Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren für ein Studium der Kommunikationswissenschaft im Ein-Fach-Bachelor sowie im Zwei-Fach-Bachelor.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Bachelorstudium der Kommunikationswissenschaft erfüllen?
Für das Studium des Fachs Kommunikationswissenschaft gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, wenn Sie ein Abitur (Allgemeine Hochschulreife) nachweisen können. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.
Nach welchen Verfahren werden Studienplätze in den Bachelorstudiengängen vergeben?
Für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Nach Abzug von bestimmten Quoten wie für Härtefälle, Zweitstudium und ausländische Bewerber*innen, werden 20 % der Studienplätze nach Abiturbestennote und 80 % im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. In diesem Auswahlverfahren wird die Abiturnote um 0,1 je Semester Wartezeit verbessert, wobei maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt werden können und maximal auf die Verfahrensnote 1,0 verbessert wird. Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartesemester werden durch Ihre in der Bewerbung gemachten Angaben automatisch vom System berechnet.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Wie hoch ist der aktuelle Numerus Clausus (NC) für die Zulassung in den Bachelorstudiengängen?
Alle benötigten Informationen zum NC finden Sie hier.
Die Auswahlgrenzen ergeben sich von Semester zu Semester je nach Bewerbungslage neu. Das bedeutet, dass niemals ein „NC“ im Vorhinein von der Hochschule festgesetzt wird. Aus den hier abgebildeten Auswahlgrenzen können Sie also keine hinreichenden Rückschlüsse ziehen, ob Sie mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder einer durch Wartezeit verbesserten Verfahrensnote in künftigen Vergabeverfahren tatsächlich zugelassen werden. Dennoch bieten die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren eine gewisse Orientierungshilfe.
Was unterscheidet den Ein-Fach-Bachelor vom Zwei-Fach-Bachelor?
Der Ein-Fach-Bachelor und der Zwei-Fach-Bachelor unterscheiden sich hauptsächlich in der Struktur und Breite des Studienprogramms. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:
Ein-Fach-Bachelor:
- Fokussierung: Der Ein-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft konzentriert sich auf Kommunikationswissenschaft als Hauptstudienfach. Das Studium bietet eine tiefgehende Fachausbildung. Der Großteil (150 LP) der zu erwerbenden Leistungspunkte inklusive der Bachelorarbeit besteht aus kommunikationswissenschaftlichen Inhalten und deckt die gesamte Breite des Faches ab. Im Fremdmodul (20 LP) eignen sich die Studierenden Grundlagenkenntnisse anderer Fächer an, die ihnen zu einem interdisziplinären Blick auf die Kommunikationswissenschaft verhelfen und Schnittstellen der Kommunikationswissenschaft zu Nachbardisziplinen erkennen lassen.
- Fazit Studieninhalt: Der gesamte Studienumfang widmet sich überwiegend den Inhalten des Fachs Kommunikationswissenschaft, ergänzt durch eine interdisziplinäre Perspektive mit Vorlesungen aus anderen Fachbereichen sowie Kurse zu fächerübergreifenden Schlüsselqualifikationen. Der Studiengang zielt darauf ab, den Studierenden spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten der Kommunikationswissenschaft zu vermitteln, die für eine Karriere oder weiterführende Studien in diesem speziellen Bereich notwendig sein können. Der 1-Fach-BA ist ideal für Studierende, die eine klare Vorstellung von ihrer Karriere haben oder ein hoch spezialisiertes Feld anstreben.
Zwei-Fach-Bachelor:
- Flexibilität: Beim Zwei-Fach-Bachelor studieren die Teilnehmer*innen zwei Fächer gleichzeitig. Die Studieninhalte sind zwischen den zwei Fächern natürlich aufgeteilt, sodass auf jedes Fach nur ein Workload jeweils von 75 Leistungspunkten pro Fach entfällt. Beide Fächer sind von den zu erwerbenden Leistungspunkte somit gleichberechtigt, im Gegensatz zum Ein-Fach-Bachelor sind aber nur die Hälfte der Leistungspunkte zu erwerben. Das Curriculum beider Fächer konzentriert sich daher auf die Vermittlung der wichtigsten Theorien und Methoden der beiden Fächer. 20 Leistungspunkte entfallen auf die Allgemeinen Studien. Am Ende des Studiums kann entschieden werden, in welchem Fach die Bachelorarbeit (10 LP) geschrieben wird.
- Kommunikationswissenschaft kann frei mit allen anderen Zwei-Fach-BA-Fächern an der Uni Münster kombiniert werden. Eine Übersicht finden Sie hier. Der Zwei-Fach-Bachelor bietet von der Zielsetzung her eine breitere akademische Ausbildung und soll den Studierenden ermöglichen, interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln, die für diverse Berufsfelder nützlich sein können. Der Studiengang eignet sich besonders für Studierende, die eine breitere akademische Grundlage suchen und Interessen in mehreren Bereichen haben oder deren berufliche Ziele eine breitere Qualifikation erfordern.
Wie ist der empfohlene Studienverlaufsplan?
Der empfohlene Studienverlaufsplan gibt Ihnen Orientierung, in welchem Semester Sie welche Veranstaltung belegen sollten, um Ihr Studium reibungslos und erfolgreich zu absolvieren. Es steht Ihnen aber frei, davon abzuweichen. Bitte beachten Sie bei einer Abweichung vom empfohlenen Studienverlaufsplan die modulbezogenen Teilnahmervoraussetzungen. Eine Übersicht über den empfohlenen Studienverlaufsplan erhalten Sie sowohl für den Ein-Fach-Bachelor als auch für den Zwei-Fach-Bachelor.
Einen Link zum Vorlesungsverzeichnis sowie Informationen zur Seminarplatzvergabe finden Sie stets auf unserer Seite Aktuelles zum Semester.
Wie kann ich mich für Prüfungen im Bachelorstudium an- beziehungsweise auch wieder abmelden?
Informationen zur An- und Abmeldungen von Prüfungen finden Sie stets auf unsere Seite Aktuelles zum Semester.
Kann ich meine Methoden-Kurse aus anderen Fächern anrechnen lassen?
Studierende, die im Zweitfach die Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaft oder Soziologie die Methodenausbildung absolvieren, können sich die Veranstaltungen aus dem Zweitfach bei entsprechender Äquivalenz, auf Antrag, im Zwei-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft, wie in der folgenden Tabelle abgebildet, anrechnen lassen.
Warum ist die Prüfungsordnung wichtig und wo finde ich diese?
Die Prüfungsordnung (inkl. Modulhandbuch) zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten der Studiengänge. Dort stehen die aktuellen Prüfungsordnungen und Modulhandbücher jeweils in der rechten Spalte im Reiter „Wichtige Downloads“/„Downloads“ bereit:
- Ein-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft
- Zwei-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft
- Master Kommunikationswissenschaft
- Master Strategische Kommunikation
- Master Knowledge & Communication
Die Prüfungsordnung ist ein wichtiges – und vor allem rechtlich bindendes – Dokument für Ihr Studium, das genau festlegt, wie das Studium und die dazugehörigen Prüfungen im Fach Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster organisiert und durchgeführt werden. Sie enthält Informationen darüber, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie in Ihrem Studiengang absolvieren müssen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Studium und an den Prüfungen gelten, wie Leistungen bepunktet und benotet werden und wie oft Sie eine Prüfung wiederholen dürfen. Außerdem regelt die Prüfungsordnung, was bei Verstößen gegen die Prüfungsregeln passiert.
Die Prüfungsordnung enthält zudem das Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs. Dieses Handbuch beschreibt detailliert die Inhalte und Lernziele der einzelnen Module in Ihrem Studiengang. Es enthält relevante Informationen darüber, welche Themen in den Kursen behandelt werden, welche Kompetenzen Sie erwerben sollen, welche Studienleistungen zu erbringen sind und wie die Module geprüft werden. Zudem finden sich hier Angaben zu den mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen zeitlichen Ressourcen, die Sie einsetzen müssen. Das Modulhandbuch hilft Ihnen dabei, Ihr Studium besser zu planen.
Beide Dokumente – die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch – sind zentrale Orientierungshilfen für Ihr Studium. Es ist wichtig, dass Sie sich mit ihnen vertraut machen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen kennen und Ihr Studium erfolgreich abschließen können.
Im Ein-Fach-Bachelor müssen Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren. Informationen zum Pflichtpraktikum im Ein-Fach-BA finden Sie hier.
Wie ist das Modul Medienpraxis II organisiert? Welche Schritte sind zu beachten?
Eine Zusammenfassung der Abfolge des Moduls Medienpraxis II (Praktikum, Anerkennung des Praktikums, E-Learning-Sequenz und Praktikumskurs) finden Sie auf dieser Seite.
Bitte laden Sie sich die Bescheinigung von der Seite des Servicebüros herunter.
Füllen Sie das PDF aus (bitte die Adresse der Firma im Adressfeld nicht vergessen) und senden Sie die Bescheinigung dann an den Studienberater Dr. Stephan Völlmicke. Bitte teilen Sie ihm in der Mail auch kurz mit, in welchem Berufsfeld das Praktikum stattfindet und welches Tätigkeitsprofil (Aufgaben) die Stelle hat (siehe Ausschreibungstext). Dann schätzt er ein, ob Ihr Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt werden kann. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Pflichtpraktikum nur einmal im Studium absolvieren können. Alle weiteren Praktika sind freiwillige Praktika.
Im Zwei-Fach-Bachelor ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Wir empfehlen aber dennoch, ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Im Rahmen der Allgemeinen Studien können auch freiwillige Praktika anteilig angerechnet werden. Informationen dazu erhalten Sie jedes Semester im Programmheft des Career Service unter dem Suchbegriff „Orientierungshilfe Praktikum: Die E-Learning-Einheit“.
Alle grundsätzlichen Informationen zum Thema Praktikum finden Sie auf den Seiten des Career Service.
Auslandspraktika können auch als Pflichtpraktikum angerechnet werden. Alle Informationen zum Thema Auslandspraktikum erhalten Sie hier.
Was sind „Allgemeine Studien“ und was gilt es zu beachten?
Grundsätzlich werden in den Allgemeinen Studien fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen erworben, die den Studierenden den Einstieg in Praktika und ins Berufsleben erleichtern. Die Veranstaltungen, die im Rahmen der „Allgemeinen Studien“ gewählt werden können, finden sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Universität Münster unter „Allgemeine Studien“. Sie sind geordnet nach sechs Kompetenzbereichen, aus denen frei nach Interesse gewählt werden kann. Weitere Informationen finden sich hier.
Allgemeine Studien im Ein-Fach-BA
Das Studium der Allgemeinen Studien („General Studies“) umfasst im Ein-Fach-B.A. in Modul 13 insgesamt 10 Leistungspunkte. 5 Leistungspunkte sind dabei obligatorisch durch die Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Kommunikationswissenschaft“ festgelegt, 5 Leistungspunkte werden in Veranstaltungen aus dem Angebot der Allgemeinen Studien der Universität Münster erzielt.
Sie haben Zugriff auf das gesamte Angebot (s.o.) der Allgemeinen Studien. Es können also auch Kurse mit 2 LP und welche mit 3 LP gewählt und kombiniert werden. Es ist eine Kombination von Leistungen aus dem zertifizierten Pool der Allgemeine Studien von 3+2 LP; 3+3 LP möglich, aber natürlich auch ein Kurs mit 5 LP.
Die Note des Modulbestandteils 2 (23100) errechnet sich als arithmetisches Mittel der aus dem Angebot der Allgemeinen Studien erfolgreich erbrachten Leistungen. Haben Sie Prüfungsleistungen über den Umfang von 5 LP hinaus zusätzlich erbracht, werden für den Modulbestandteil 2 nur die besten Noten für die Berechnung der Modulnote herangezogen, soweit deren Summe der Leistungspunkte mindestens 5 ergibt.
Allgemeine Studien im Zwei-Fach-BA
Das Studium der Allgemeinen Studien („General Studies“) umfasst im Zwei-Fach-B.A. insgesamt 20 Leistungspunkte. 5 Leistungspunkte sind dabei obligatorisch durch die Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Kommunikationswissenschaft“ festgelegt, 15 Leistungspunkte werden in Veranstaltungen aus dem Angebot der Allgemeinen Studien der Universität Münster erzielt.
Es müssen dabei Veranstaltungen in mindestens zwei unterschiedlichen Kompetenzbereichen erfolgreich absolviert werden. Die für alle Studierenden der Kommunikationswissenschaft verpflichtende Veranstaltung "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" ist dem Kompetenzbereich 3 "Rhetorik und Vermittlungskompetenz" zugeordnet. Es muss dann mindestens noch eine Veranstaltung aus einem der anderen fünf Kompetenzbereiche gewählt werden.
Wo finde ich Informationen zur Bachelorarbeit?
Informationen zur Bachelorarbeit im Ein-Fach-Bachelor finden Sie auf der Seite Examensmodul Ein-F-BA.
Informationen zur Bachelorarbeit im Zwei-Fach-Bachelor finden Sie auf der Seite Examensmodul Zwei-F-BA.
Wie exmatrikuliere ich mich nach Abschluss des Bachelorstudiums und was ist dabei zu beachten?
Sie sind verpflichtet, sich mit Ablauf des Semesters der Zeugnisübergabe aus dem abgeschlossenen Studiengang selbst zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation erfolgt nicht automatisch. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten der Studienverwaltung. Hier erfahren Sie auch, ob Sie bei rückwirkender Exmatrikulation Ihren bereits gezahlten Semesterbeitrag erstattet bekommen.
Muss ich noch immatrikuliert sein, um mein Zeugnis zu erhalten?
Für Beantragung und Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Es gibt auch keine Frist, bis wann die Abschlussdokumente nach der Exmatrikulation ausgestellt werden müssen.
Wir empfehlen den Studierenden, die sich unsicher sind, ob sie die Klausuren bestanden haben, sich für das folgende Semester zunächst zur Sicherheit zurückzumelden. Beispielsweise müssen Sie im Juli/August bereits den Betrag für das kommende Wintersemester überweisen. Zu diesem Zeitpunkt stehen in der Regel noch die letzten Noten der Fremdmodule aus. Bei Nichtbestehen der Klausur müssten Sie für die Wiederholungsklausur auch nicht immatrikuliert sein. Bei der Wahl eines anderen Fremdmoduls müssten Sie im folgenden Semester aber immatrikuliert sein. Nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse können Sie sich aber rückwirkend bis zum 15.11 (für das WS) bzw. 15.5 (für das SoSe) exmatrikulieren und erhalten dann auch Ihren Semesterbeitrag zurück.
Spezielle Fragen zum Masterstudium
Auf unseren Seiten zum Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge können Sie sich über den Bewerbungsprozess für den Master Kommunikationswissenschaft, den Master Strategische Kommunikation und den Master Knowledge and Communication informieren.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Masterstudium der Kommunikationswissenschaft erfüllen?
Einen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge am IfK finden Sie hier. Für Details beachten Sie bitte die entsprechenden Zulassungsordnungen des Masterstudiengangs Kommunikationswissenschaft, des Masterstudiengangs Strategische Kommunikation und des Masterstudiengangs Knowledge and Communication. Die Zulassungsordnungen stehen auf den verlinkten Unterseiten der entsprechenden Masterstudiengänge in der rechten Spalte (im Kasten „Downloads“) zum Herunterladen zur Verfügung.
Wie hoch ist der aktuelle Numerus Clausus (NC) für die Zulassung in den Masterstudiengängen?
Im Gegensatz zu den Bachelorstudiengänge werden die NCs der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge nicht öffentlich auf den Seiten des Studierendensekretariats ausgewiesen. Bei Bedarf können Sie diesen bei der Fachstudienberatung erfragen.
Die drei Masterstudiengänge des Instituts sind alle im Fach „Kommunikationswissenschaft“ angesiedelt und auch von der Struktur ähnlich aufgebaut, sie unterscheiden sich jedoch in der inhaltlichen Ausrichtung. Während der Master Kommunikationswissenschaft die Breite des Fachs abdeckt und entsprechend theoretische Hintergründe, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in mehreren Schlüsselbereichen der Kommunikationswissenschaft vermittelt, sind die Master-Studiengänge Strategische Kommunikation und Knowledge and Communication spezialisierter. Der Master Strategische Kommunikation befasst sich vor allem mit Fragen der PR, der Organisationskommunikation sowie der Rezeptions- und Wirkungsforschung. Der Master Knowledge and Communication ist konsequent auf die Wissenskommunikation spezialisiert und legt zusätzlich einen Schwerpunkt auf Computational Communication Science. Wesentlicher Unterschied ist hier auch die Unterrichtssprache: Der Master Knowledge and Communication wird gänzlich in englischer Sprache angeboten. Der Master Kommunikationswissenschaft und der Master Strategische Kommunikation sind wiederum deutschsprachig ausgerichtet – mit Gelegenheiten, Kurse auch mal auf Englisch zu belegen.
Wie ist der empfohlene Studienverlaufsplan?
Der empfohlene Studienverlaufsplan gibt Ihnen Orientierung, in welchem Semester Sie welche Veranstaltung belegen sollten, um Ihr Studium reibungslos und erfolgreich zu absolvieren. Es steht Ihnen aber frei, davon abzuweichen. Eine Übersicht über den empfohlenen Studienverlaufsplan erhalten Sie für den Master Kommunikationswissenschaft, Master Strategische Kommunikation sowie den Master Knowledge und Communication.
Einen Link zum Vorlesungsverzeichnis sowie Informationen zur Seminarplatzvergabe finden Sie stets auf unserer Seite Aktuelles zum Semester.
Wie kann ich mich für Prüfungen im Masterstudium an- beziehungsweise auch wieder abmelden?
Informationen zur An- und Abmeldungen von Prüfungen finden Sie stets auf unsere Seite Aktuelles zum Semester.
Warum ist die Prüfungsordnung wichtig und wo finde ich diese?
Die Prüfungsordnung (inkl. Modulhandbuch) zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten der Studiengänge. Dort stehen die aktuellen Prüfungsordnungen und Modulhandbücher jeweils in der rechten Spalte im Reiter „Wichtige Downloads“/„Downloads“ bereit:
- Ein-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft
- Zwei-Fach-Bachelor Kommunikationswissenschaft
- Master Kommunikationswissenschaft
- Master Strategische Kommunikation
- Master Knowledge & Communication
Die Prüfungsordnung ist ein wichtiges – und vor allem rechtlich bindendes – Dokument für Ihr Studium, das genau festlegt, wie das Studium und die dazugehörigen Prüfungen im Fach Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster organisiert und durchgeführt werden. Sie enthält Informationen darüber, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie in Ihrem Studiengang absolvieren müssen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Studium und an den Prüfungen gelten, wie Leistungen bepunktet und benotet werden und wie oft Sie eine Prüfung wiederholen dürfen. Außerdem regelt die Prüfungsordnung, was bei Verstößen gegen die Prüfungsregeln passiert.
Die Prüfungsordnung enthält zudem das Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs. Dieses Handbuch beschreibt detailliert die Inhalte und Lernziele der einzelnen Module in Ihrem Studiengang. Es enthält relevante Informationen darüber, welche Themen in den Kursen behandelt werden, welche Kompetenzen Sie erwerben sollen, welche Studienleistungen zu erbringen sind und wie die Module geprüft werden. Zudem finden sich hier Angaben zu den mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen zeitlichen Ressourcen, die Sie einsetzen müssen. Das Modulhandbuch hilft Ihnen dabei, Ihr Studium besser zu planen.
Beide Dokumente – die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch – sind zentrale Orientierungshilfen für Ihr Studium. Es ist wichtig, dass Sie sich mit ihnen vertraut machen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen kennen und Ihr Studium erfolgreich abschließen können.
Wo finde ich Informationen zur Masterarbeit?
Informationen zur Masterarbeit im Studiengang Kommunikationswissenschaft finden Sie im Examensmodul MA-KoWi. Informationen zur Masterarbeit im Studiengang Strategische Kommunikation finden Sie im Examensmodul MA-StratKom. Informationen zur Masterarbeit im Studiengang Knowledge and Communication folgen.
Grundsätzliche Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten der Studienverwaltung.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wir empfehlen den Masterstudierenden, sich je nach Anmeldedatum der Masterarbeit für das folgende Semester zunächst zurückzumelden. Beispielsweise müssen Sie im Juli bereits den Betrag für das kommende Wintersemester überweisen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie noch in Ihrer Schreibphase und ggf. können noch Komplikationen auftauchen und die Abgabe sich verzögern. Bei einer Rückmeldung für das Folgesemester müssen Sie zunächst natürlich die Semestergebühren entrichten. Diese können Sie aber rückwirkend bis zum 15.11 (für das WS) bzw. 15.5 (für das SoSe) zurückfordern und sich somit problemlos rückwirkend exmatrikulieren.
Entscheidend ist das Datum der Abgabe der Masterarbeit (bzw. der Eingangsstempel vom Prüfungsamt). Sobald dieses Datum im laufenden Semester liegt, ist eine rückwirkende Exmatrikulation nicht (mehr) möglich. Ebenfalls ist das Datum der Abgabe entscheidend für die ausgewiesenen Fachsemester auf dem Zeugnis.
Bsp.: Sie geben Ihre Masterarbeit bis einschließlich 31.3. oder 30.9 ab = Sie können sich rückwirkend exmatrikulieren (bis 15.5 oder 15.11). Die Zählung der Fachsemester endet mit dem Datum der Abgabe der letzten Prüfungsrelevanten Leistung.
Bsp.: Sie geben Ihre Arbeit erst am 1.4 oder 1.10 ab = Sie können sich nicht rückwirkend exmatrikulieren, erhalten den Semesterbeitrag nicht wieder und sind noch das ganze SoSe oder WiSe eingeschrieben. Die letzte prüfungsrelevante Leistung liegt somit im Folgesemester und somit erhöht sich die Anzahl der Fachsemester.
Spezielle Fragen zur Promotion
Ich überlege zu promovieren. Wo finde ich Informationen dazu?
Auf unserer Seite zu Promotionsstudiengängen können Sie sich über Möglichkeiten zur Promotion am Institut für Kommunikationswissenschaft informieren.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft hat umfangreiche Informationen zur Promotion und dem Themenfeld Kommunikationswissenschaft als Beruf zusammengetragen, die als Orientierung dienen können, wenn Sie über eine kommunikationswissenschaftliche Promotion nachdenken.
Wo finde ich Stellenausschreibungen für Promotionsstellen am IfK?
Auf der Startseite des Instituts für Kommunikationswissenschaft finden Sie im Bereich „Stellenausschreibungen“ eine Übersicht über alle aktuell ausgeschriebenen Stellen.