Das Institut für Kommunikationswissenschaft der Uni Münster ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Aufgrund zentraler Beschlüsse der Uni können keine Änderungen am Farbkonzept vorgenommen werden.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Downloads, die vor 2020 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Alumni. Aus Gründen des Datenschutzes liegen keine barrierefreien Bildbeschreibungen der Absolvent*innen-Galerien vor.
- z. T. Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen. Dies betrifft auch Seminarprodukte.
- Vereinzelte Tabellen zu Personen und Modulstrukturen. Aufgrund der Übersichtlichkeit wird von einer Veränderung dieser Tabellen abgesehen. Für maschinenlesbare Informationen verweisen wir auf die jeweils geltende Prüfungsordnung.
- Forschungsprojekte, deren Projektbeschreibungen schnellstmöglich durch barrierefreie Angaben ersetzt werden.
- Auslaufende Studiengänge, da diese nicht mehr angeboten werden.
- Pressespiegel. Hierbei sind die Linktitel bereits vorhanden.
- Pressemitteilungen, die vor 2019 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch solche ersetzt.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.uni-muenster.de/Kowi/ aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Universität Münster
Institut für Kommunikationswissenschaft
Bispinghof 9-14
48143 Münster
Das Institut für Kommunikationswissenschaft ist als Teil der Uni Münster eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Institut wird vertreten durch die geschäftsführende Direktorin/ den geschäftsführenden Direktor.
Schlichtungsverfahren
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal sechs Wochen) zu beantworten.
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 22.09.2020
Letzte Aktualisierung am 24.09.2020