Broschüre zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren
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Broschüre zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren erschienen: Praktische Unterstützung für Institute und Kommissionen

(09.07.2018) Was gilt es unter Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren zu beachten? Was hat sich geändert, seit das Gleichstellungsgesetz NRW neu geregelt wurde? Institute, Kommissionsvorsitzende und -mitglieder finden Antworten auf diese Fragen in der neuen Broschüre „Berufungsverfahren: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten“.

Die Gleichstellungskommission des FB 06 hat in der Broschüre Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht zusammengestellt. In einer kompakten Übersicht werden konkrete Arbeitshilfen für Berufungskommissionen bereitgestellt und erklärt, wie die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetz NRW umgesetzt werden. Gleichstellungsaspekte werden zudem in den Abschnitten zur aktiven Rekrutierung von weiblichen Bewerberinnen und der Präzisierung von Auswahlkriterien vertieft. Erfahrene Kolleg*innen finden durch die neuesten Gesetzestexte ebenso einen Mehrwert wie Neulinge in Berufungskommissionen.

Die Broschüre steht zum Download bereit. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage bei shk.gsb.fb06@uni-muenster.de erhältlich und liegen ab sofort in den Geschäftszimmern der Institute aus.

Die Gleichstellungskommission des FB06 setzt sich aus Vertreterinnen der Institute für Kommunikations-, Erziehungs- und Politikwissenschaft sowie der Soziologie zusammen. Sie repräsentiert neben der Gruppe der Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auch wissenschaftunterstützendes Personal, sowie Studierende. Vorsitzende der Kommission ist derzeit Jun.-Prof.‘in Dr. Antonia Graf. Weitere Informationen zur Arbeit der Kommission finden Sie hier.

Ansprechpartner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Stephan Völlmicke
Telefon: +49 251 83-23006
Telefax: +49 251 83-21310 (Geschäftszimmer IfK)