Allgemeine Regelungen für die Bachelorarbeiten finden sich in § 11 und § 12 der Rahmenordnung für die Bachelorarbeiten innerhalb des Zwei-Fach-Modells an der WWU. Regelungen zur Bachelorarbeit im Fach Islamwissenschaft/Arabistik finden sich in § 4 der Prüfungsordnung. Infos zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts I. Die nötigen Formulare können Sie auch hier herunterladen.
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Bachelorarbeit im Fach Islamwissenschaft/Arabistik zu schreiben, überlegen Sie zunächst, wer als ErstgutachterIn für das von Ihnen gewünschte Themengebiet in Frage kommt. ErstgutachterIn muss ein/e ProfessorIn oder ein/e wissenschaftliche MitarbeiterIn des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft sein. Bei interdisziplinär angelegten Arbeiten kann nach Absprache mit dem/r ErstgutachterIn auch ein/e ZweitgutachterIn aus einem anderen Fach, in der Regel dem Zweitfach, benannt werden. GutachterIn kann nur jemand sein, der/die regelmäßig Lehrveranstaltungen in dem Bereich Ihres Themas anbietet.
Sprechen Sie mit dem/r ErstgutachterIn dasThema der Bachelorarbeit und den genauen Titel ab. Der/die ErstgutachterIn bestimmt den/die ZweitgutachterIn. Besprechen Sie bitte mit ihm/ihr, wer das Zweitgutachten erstellen soll. Holen Sie unbedingt auch das Einverständnis des/der ZweitgutachtersIn ein, die Arbeit mit zu begutachten.
Zur Komplettierung des von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformulars benötigen Sie
die Unterschrift des Erstgutachters, der das Thema vergibt und bestätigt, dass er/sie die Betreuung der Arbeit übernimmt.
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die Unterschrift der Studienkoordinatorin, die bestätigt, dass Sie die zur Anmeldung erforderlichen Module A1, A2, A3, B, E1 und E2 absolviert haben. Bitte legen Sie hierzu einen aktuellen QISPOS-Ausdruck Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen vor.
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einen Institutsstempel, den Sie im Sekretariat erhalten.
Mit den unterschriebenen Formularen melden Sie dann im Prüfungsamt I Ihre Bachelorarbeit an. Die Anmeldung kann auch papierlos erfolgen – den Leitfaden des Prüfungsamts dazu finden Sie hier.
Die Bearbeitungsfrist von acht Wochen beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Erstgutachters. Der Abgabetermin wird Ihnen vom Prüfungsamt mitgeteilt. Die Korrektur durch die Gutachter erfolgt danach innerhalb von höchstens acht Wochen.
Wenn Sie zum Wintersemester ein Masterstudium aufnehmen möchten, sollten Sie die BA-Arbeit spätestens bis Ende August abgeben. Ein späterer Abgabetermin muss mit den Gutachtern abgesprochen werden. Werden Arbeiten erst nach dem 30. September - also im Wintersemester - abgegeben, ist eine zeitnahe Korrektur, die den Wechsel in den Master zum Wintersemester ermöglichen würde, nicht mehr gewährleistet.