Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Mit der Einschreibung in den Master of Education erfolgt die verbindliche Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang (PS-Durchgang) im 2. oder 3. Semester. Das Praxissemester startet dann abhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung eines Praxissemester - Durchgangs ist verbindlich und kann nur für Härtefälle abweichend geregelt werden. Der Einschreibestichtag wird für jeden Durchgang neu festgelegt. Im SoSe 2025 wurde er auf den 07.04.2025 festgelegt.
Sommersemester 2025
Einschreibung bis 07.04.2025: i. d. R. Praxissemester ab September 2025
Einschreibung nach 07.04.2025: i. d. R. Praxissemester ab Februar 2026
Wintersemester 2024/25
Einschreibung bis 07.10.2024: i. d. R. Praxissemester ab Februar 2025
Einschreibung nach 07.10.2024: i. d. R. Praxissemester ab September 2025
Nach welchen Kriterien erfolgt die Durchgangs-Zuweisung?
Bei einer für das Praxissemester fristgerechten Einschreibung vor bzw. zum geltenden Praxissemester-Einschreibestichtag für das jeweilige Semester erfolgt i. d. R. eine Zuweisung zum Durchgang im 2. Semester, sofern genügend Plätze vorhanden sind oder keine fachspezifischen Sonderregelungen vorliegen. Bei anwachsenden Studierendenzahlen kann von diesem Verfahren abgewichen werden. Für das SoSe 2025 wurde der Stichtag für den 07.04.2025 festgesetzt. Kann die Einschreibung erst nach dieser Frist des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) erfolgen, wird i. d. R. automatisch das 3. Fachsemester zur Durchführung des Praxissemesters zugewiesen. Im Wintersemester liegt der Stichtag Anfang/Mitte Oktober eines Jahres. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) frühzeitig bekannt gegeben.
Wichtig: Der festgesetzte Einschreibestichtag bezieht sich lediglich auf die Zuweisung des PS-Durchgangs. Die Einschreibung in den Master of Education ist an der Universität Münster unabhängig davon noch bis zum 15. Mai (im SoSe) bzw. 15. November (im WiSe) möglich.
Wie werden Sie über die Durchgangs-Zuweisung informiert?
Sie werden vom ZLB über den Ihnen zugewiesenen Praxissemester-Durchgang (Februar oder September) per E-Mail offiziell informiert. Nach der Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs sind Sie im entsprechenden Semester verpflichtet am Online-Verteilverfahren (PVP) teilzunehmen. Wenn Sie sich rechtzeitig zur Frist für das SoSe 2025 (07.04.2025) eingeschrieben haben, erhalten Sie Mitte April 2025 i. d. R. den Februar-Durchgang zugewiesen und den offiziellen Zuweisungsnachweis per E-Mail zugesendet. Wenn Sie sich im SoSe 2025 nach der Frist (bis zur offiziellen Einschreibefrist der Universität Münster: 15.05.2025) eingeschrieben haben, werden Sie dem Praxissemester ab Februar 2026(3. Mastersemester) zugewiesen und spätestens im Juni 2025 darüber informiert.
Hinweise zu Bearbeitungszeiten für Zeugnisausstellung, Master-Einschreibung und BAföG
Wenn Sie das Praxissemester in Ihrem 2. Master-Fachsemester absolvieren möchten, sind die Bearbeitungszeiten für die Notenverbuchung und die Ausstellung der Zeugnisdokumente zu berücksichtigen. Für die rechtzeitige Erstellung der Zeugnisdokumente für den Abschluss des Bachelor-Studiums nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt auf. Sollten Sie die Abschlussdokumente bereits beantragt haben, informieren Sie bitte die zuständige Person in der Sachbearbeitung über die Notenverbuchung der letzten Prüfungsleistung. Für die Erstellung des BA-Zeugnis sind i.d.R. mind. 14 Tage Bearbeitungszeit mitzudenken. Auch für den Prozess der Einschreibung im Studierendensekretariat sollten Sie ausreichende Bearbeitungszeiten einplanen. Eine Einschreibung ist erst dann vollzogen, wenn alle relevanten Prozesse zur Bearbeitung Ihres Einschreibeantrags abgeschlossen sind (inkl. Überweisung des Semesterbeitrags). Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Einschreibung Auswirkungen auf die Zahlung von BAföG und andere Förderungen haben kann. Informieren Sie sich bitte ggf. bei den zuständigen Stellen.
Prüfungsamt I | Prüfungsamt der Math.-Naturwiss. Fakultät | Studierendensekretariat
Beispiel des PA für eine Berechnung der Zeitplanung der BA-Arbeit/BA-Abschluss (PDF) | FAQ des Prüfungsamts IFachspezifische Sondervereinbarungen Informatik, Niederländisch, Kunst (G)
In den Fächern Informatik, Kunst (Lehramt Grundschule) und Niederländisch wird das Praxissemester nur einmal jährlich zum Februar-Durchgang angeboten. Entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen finden im Vorsemester statt. Studierende dieser Fächer können entsprechend lediglich im Wintersemester eines Jahres am Online-Verteilverfahren teilnehmen. Studierende, die sich im Wintersemester erst nach dem Einschreibestichtag zur Durchgangs-Zuweisung einschreiben können, müssen im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) rechtzeitig einen Härtefallantrag stellen, damit sie für den Februar-Durchgang berücksichtigt werden können. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des ZLB bekannt gegeben. Studierende, die sich im Sommersemester einschreiben, werden automatisch dem Praxissemester-Durchgang im Februar zugewiesen. Sie müssen hierzu keinen Härtefallantrag einreichen.
Beratung, Fristen und Hinweise für Härtefälle | Merkblatt für Härtefälle | Antragsformular für Härtefälle (PDF)Regelungen für Härtefälle
Studierende, für die besondere Härten zutreffen, können bezüglich der Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang eine Härtefallregelung erwirken. Die Betroffenen müssen dies frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens für das Praxissemester bis zur kommunizierten Antragsfrist für Härtefälle im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) anzeigen. Die aktuellen Fristen finden sich im Homepage-Bereich für Härtefälle. Sie werden dann außerhalb des üblichen Verteilverfahrens einem passfähigen Praxissemester-Durchgang zugewiesen und/oder auch ggf. an eine entsprechend geeignete Schule verteilt.
Beratung, Fristen und Hinweise für Härtefälle | Merkblatt für Härtefälle | Antragsformular für Härtefälle (PDF)