FAQ - Häufig gestellte Fragen zum PePe-Portfolio
1) Ich habe bisher mit der alten Auflage des PePe-Portfolios gearbeitet, muss ich jetzt mit dem neuen Portfolio weiterarbeiten?
Nein, Sie sind in der Entscheidung frei. Sie können Ihre Version des PePe-Portfolio einfach weiterführen. Wenn Sie auf das neue Portfolio in der Fassung von 2016 (erweitert 2019) arbeiten möchten, steigen Sie einfach an der für Sie passenden Stelle ein. Sie müssen nichts nacharbeiten.
2) Kann ich vom alten auf das neue PePe-Portfolio wechseln?
Sie können die im Seitenbereich "Aufbau und Inhalte" unserer Homepage bereit gestellten Einlegeblätter einfach in Ihr bereits vorhandenes Portfolio heften, da das neue PePe-Portfolio eine ähnliche Struktur aufweist. Genauso können Sie auch auf die Neuauflage wechseln.
3) Ich habe bisher noch gar kein Portfolio geführt. Muss ich jetzt damit anfangen?
In NRW sind im neuen Lehrausbildungsgesetzt (LABG 2009) Praxisphasen-Portfolios als verbindlicher Bestandteil der universitären Ausbildung und der 2. Phase der Ausbildung (Referendariat) vorgeschrieben. Legen Sie sich am besten einen Ordner mit den unter Downloads bereitgestellten Einlegeblättern der Neuauflage des PePe-Portfolio (2019) an.
4) Kann ich mich auch persönlich zum PePe beraten lassen?
Ja. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur persönlichen Beratung. Alle Angebote und Kontaktdaten finden Sie im Bereich Beratung.
5) Die Fragen im PePe-Portfolio sind sehr komplex oder in den Formulierungen schwierig zu verstehen. Gibt es dafür eine Hilfestellung?
Sie können sich gerne mit der Bitte um Erläuterungen oder um konkrete Unterstützung bei einzelnen Fragen im Portfolio an uns wenden. Alle Angebote und Kontaktdaten finden Sie im Bereich Beratung.
Wenn Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne persönlich oder per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.