Übergang Vorbereitungsdienst / Referendariat

Nachdem Sie den Bachelor und den Master of Education abgeschlossen haben, ist der nächste Schritt auf Ihrem Weg in den Schuldienst der 18-monatige Vorbereitungsdienst (auch Referendariat genannt). Diesen absolvieren Sie an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und einer Ausbildungsschule. Den Vorbereitungsdienst schließen Sie mit dem Staatsexamen ab. Mit dieser Staatsprüfung sind Sie befähigt, als Lehrer*in an einer öffentlichen Schule tätig zu werden.

Vorbereitungsdienst /Referendariat in NRW

  • ZLB-Infoveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst

    Sie möchten demnächst in den Vorbereitungsdienst starten oder sind grundsätzlich interessiert und möchten sich einen Einblick in das neue Tätigkeitsfeld verschaffen? Dann sind Sie herzlich zu unseren ZLB-Informationsveranstaltungen zum Referendariat eingeladen. Die Infoveranstaltungen bieten wir passend zu den Einstellungsterminen in NRW im Frühjahr und im Herbst an.

    Aktuelle Termine im Oktober und November 2024:

    • Wo bitte geht's zum Referendariat? - G & HRSGe (Teil 1 - Bewerbung)
      Wann: Dienstag, 22.10.2024, 17:00-18:30 Uhr (s.t.), Online per Zoom
    • "Wo bitte geht's zum Referendariat?" - G & HRSGe (Teil 2 - Vorbereitungsdienst)
      Wann: Montag, 28.10.2024, 18:00-19:30 Uhr (s.t.), Online per Zoom
    • "Wo bitte geht's zum Referendariat?" GymGe und BK
      Wann: Dienstag, 29.10.2024, Audimax (Johannisstr. 12-20)
      Teil 1: Informationen zum Bewerbungsverfahren, 17:00-18:00 Uhr (s.t.)
      Teil 2: Überblick über den Vorbereitungsdienst, 18:15-19:30 Uhr (s.t.)
    • Wie finde ich die richtige Krankenversicherung? Vortrag für angehende Lehrer*innen
      Wann: Montag, 04.11.2024, 16:00-17:30 Uhr (s.t.), Online per Zoom

    Anmeldemodalitäten, Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen sind in den verschiedenen Lehrämtern identisch. Beispiele und Praxisberichte entsprechen jeweils der angesprochenen Schulform. Soweit Sie also den Termin für "Ihr" Lehramt nicht wahrnehmen können, lohnt sich auch der Besuch in der jeweils anderen Veranstaltung.

  • Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW

    Sie bewerben sich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) online über die Plattform SEVON.
    Die Einstellung erfolgt zum Mai und zum November.

    Zur Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz in NRW informieren wir gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW ausführlich in den ZLB-Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst.
    Einige Informationen können Sie auch den begleitenden Downloads zur Veranstaltung entnehmen.

  • Studienabschlussplanung und Fristen

    Bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst müssen Sie verschiedene Termine beachten: den Termin zur Einstellung, die Frist zur Bewerbung und die Frist zum Nachweis des Studienabschlusses. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Zeiträume aufgelistet. Die genauen Termine werden jeweils zum Bewerbungszeitraum bekannt gegeben.

    Einstellungstermine und Bewerbungsfristen in NRW

    • Einstellung zum Mai:
      Bewerbungszeitraum: ca. Oktober bis Mitte November
    • Einstellung zum November:
      Bewerbungszeitraum: ca. Ende April bis Anfang Juni

    Nachreichfrist für das Masterzeugnis (und bestimmte weitere Unterlagen)

    Liegt das Masterzeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, so können Sie sich trotzdem bewerben. Sie senden zur Bewerbungsfrist zunächst das Abschlusszeugnis zum Bachelor ein. Für das Einreichen des Zeugnisses zum Master of Education wird eine verlängerte "Nachreichfrist" gewährt.

    • Ohne Zulassungsverfahren:
      spätester Nachreichtermin ca. 2-4 Wochen vor dem Einstellungstermin
    • Mit Zulassungsverfahren:
      spätester Nachreichtermin ca. 10 Wochen vor dem Einstellungstermin
      (Ein Zulassungsverfahren ist notwendig, wenn die Zahl der Bewerbungen größer ist als die Zahl der Ausbildungsplätze. In den letzten Jahren konnte allerdings allen Bewerber*innen ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Aktuell spricht das Ministerium für Schule und Bildung NRW von einer "Ausbildungsgarantie".)

    Elektronische Datenübermittlung zur Fristwahrung

    Informationen zur Erstellung der Abschlussdokumente finden Sie auf den Seiten Ihres Prüfungsamtes

    Zur Studienabschlussplanung informieren wir ausführlich in den ZLB-Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst.
    Einige Informationen können Sie auch den begleitenden Downloads zur Veranstaltung entnehmen.

  • Anerkennung bei Lehramtsqualifikationen aus anderen Bundesländern

    Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungs- oder Schuldienst der Anerkennung.

    Lehramt an Berufskollegs und Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Lehramt für sonderpädagogische Förderung

    Informationen der Kultusministerkonferenz zur Lehrer*innenmobilität

  • Rechtsgrundlagen zum Vorbereitungsdienst in NRW

    • Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)
      Die OVP enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
      Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - OVP
    • Kerncurriculum
      Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen
      Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst
    • Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG)
      Das "Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen" gilt für die Bachelor- und Masterstudiengänge zur Lehrkräfteausbildung in NRW.
      LABG NRW

    • Lehramtszugangsverordnung (LZV)
      Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
      LZV NRW

Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern

  • Information und Beratung in anderen Bundesländern

    Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass Sie den Vorbereitungsdienst auch in einem anderen Bundesland absolvieren können. Hierbei muss die Anerkennung Ihres Abschlusses geprüft werden. Wenn Sie nach dem Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland arbeiten wollen, sollten Sie sich vor dem Wechsel im Bundesland Ihrer Wahl beraten lassen, da sich die Einstellungsbedingungen unterscheiden.

Qualifikationsmöglichkeit zum Schulformwechsel für Absolvent*innen des Masters of Education GymGe (Seiteneinstieg)

  • Schulformwechsel (G, HRSGe, sF) über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS in NRW

    Absolventen eines lehramtsbezogenen Master-Studiengangs für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule können in NRW einen Schulformwechsel anstreben. Anstelle eines grundständigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Lehramt Gym/Ge erfolgt die Qualifikation im Seiteneinstieg zur neuen Schulform über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS.

    Beim angestrebten Schulformwechsel nutzen Sie "nicht das Portal Seminareinstellung Online (SEVON)".

    Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen als Lehrer*in im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Berufsbegleitend zu Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft stehen für die Ausbildung durchschnittlich sieben Ausbildungsstunden pro Woche zur Verfügung. Für die Teilnahme an der Ausbildung erhalten die Lehrkräfte in Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung.
    Durch diese Maßnahme wechseln Sie das Lehramt und erwerben ausschließlich die Lehramtsbefähigung für die neue Schulform.

    Um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, bewerben Sie sich auf die Stellenausschreibung einer konkreten Schule.
    Die entsprechenden Stellen, die für Bewerber*innen des Seiteneinstiegs geöffnet sind, finden Sie im Einstellungsportal für Lehrkräfte im Seiteneinstieg Lois.NRW.

    Beratung zum Seiteneinstieg in den Schuldienst in NRW

    • Auskünfte zum Seiteneinstieg erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen
      Tel: 0231 / 9369 7770
      Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr,
      Dienstag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 12 bis 16 Uhr.
      Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
      Beratung (per E-Mail):  beratung@lehrkraft-werden.nrw

Qualifikationsmöglichkeiten ohne Lehramtsabschluss (Seiteneinstieg NRW)

Ohne Lehramtsqualifikation können Sie eine befristete Tätigkeit im Vertretungsbereich anstreben (SEVON.NRW). Dies kann auch für Personen im Lehramtsstudium interessant sein, z.B. in der Übergangszeit zwischen dem Abschluss des Studiums und dem Start in den Vorbereitungsdienst. Bei einer dauerhaften Einstellung in den Schuldienst in NRW erfolgt eine berufsbegleitende Qualifizierung für die Unterrichtstätigkeit (LOIS.NRW). Die Einstellungschancen sind abhängig von der Passung Ihrer Bildungsbiografie (Hochschulqualifikation und pädagogische Erfahrung) und dem Bedarf in den passenden Unterrichtsfächern. An Schulen in NRW arbeiten neben Personen mit einer Lehramtsqualifikation auch andere Berufsgruppen, entsprechende Stellenausschreibungen bietet die Plattform ANDRES.NRW.

  • Befristete Beschäftigung / Vertretungsunterricht

    VERENA.NRW bietet befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst NRW. Diese Vertretungsstellen richten sich an ausgebildete Lehrkräfte mit Staatsprüfung sowie Personen mit und ohne Hochschulstudium.
    VERENA.NRW – Vertretungseinstellung nach Angebot

  • Qualifikation im Seiteneinstieg (OBAS, Pädagogische Einführung)

    Einstellungen im Seiteneinstieg erfolgen im Bereich des Lehrer*innenmangels, soweit eine Stelle nicht mit einer Person mit passender Lehramtsqualifikation besetzt werden kann. Welche Einstellungsmöglichkeiten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bestehen und wie Sie sich bewerben können, erfahren Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW.

    Beratung zum Seiteneinstieg in den Schuldienst in NRW

    Auskünfte zum Seiteneinstieg erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen
    Tel: 0231 / 9369 7770
    Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr,
    Dienstag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 12 bis 16 Uhr.
    Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
    Beratung (per E-Mail):  beratung@lehrkraft-werden.nrw

    Grundsätzlich sind für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in NRW drei Wege in den Schuldienst zu unterscheiden

    • OBAS
      Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die ein nicht-lehramtsbezogenes Universitätsstudium, ein Studium einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit oder einen an einer Fachhochschule erworbenen Masterabschluss erfolgreich absolviert haben, eine zweijährige Berufstätigkeit nach dem Studium nachweisen können und mit einer positiven Prognose über die erfolgreiche Ausbildung in zwei Fächern in den Schuldienst eingestellt werden, absolvieren einen zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und legen anschließend eine Staatsprüfung ab. Nach dieser Qualifizierung verfügen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger über die entsprechende Lehramtsbefähigung und sind damit den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt. Die entsprechenden Regelungen hierfür sind der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu entnehmen. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Übernahme ins Beamtenverhältnis (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Referendariat, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet). Liegen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis. 
    • Pädagogische Einführung (PE)
      Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss, die eine der o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie ins unbefristete Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich.
      An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen eher selten Gebrauch. Auch diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nehmen an einer einjährigen Pädagogischen Einführung teil.
    • Duales Studium am Berufskolleg
      Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit Universitätsabschluss (Bachelor) oder Fachhochschulabschluss (Bachelor/Diplom), die an Berufskollegs in ausgewählten technischen Fachrichtungen (Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Chemietechnik, Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Informationstechnik) eingestellt werden, erwerben in einem dualen Studiengang den Master of Education. Anschließend absolvieren sie einen 18-monatigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und erwerben mit Bestehen der Staatsprüfung die Lehramtsbefähigung. Zur Verbeamtung gelten die oben genannten Vorgaben.
    • Ausführliche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen in NRW
      Ministerium für Schule und Bildung NRW

    Informationen zum Seiteneinstieg in anderen Bundesländern

    Jedes Bundesland entwickelt eigene Programme für den Seiteneinstieg in den Schuldienst.

  • ANDREAS.NRW – Andere Stellen Online

    ANDREAS.NRW bietet Stellenangebote und Informationen zum Einstellungsverfahren für andere Berufsgruppen in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Einstellungsmöglichkeiten für Fachlehrer*innen an Förderschulen, Werkstattlehrer*innen, Handwerksmeister*innen und Diplomsportlehrer*innen.

    Mögliche Tätigkeitsfelder:

    • Andere Berufsgruppen an Talentschulen
    • Fachkraft (m/w/d) für Multiprofessionelle Teams im gemeinsamen Lernen oder an Förderschulen
    • Fachkraft (m/w/d) für Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
    • Fachkraft (m/w/d) für Schulsozialarbeit
    • Fachkraft (m/w/d) für Schulsozialarbeit/Sozialpädagogik
    • Fachkraft (m/w/d) mit Meistertitel
    • Fachlehrkraft (m/w/d)
    • Gebärdensprachendolmetschende (m/w/d)
    • Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) in der Schuleingangsphase

    • Technische Lehrkraft (m/w/d)

    • Werkstattlehrkraft (m/w/d)

    Stellenausschreibungen für andere Berufsgruppen im Schuldienst.
    ANDREAS.NRW

  • Zweitstudium Lehramt - mit Anrechnungen zur Lehramtsqualifikation

    Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrer*innenbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist in NRW nicht mehr möglich.
    Sie können passende Leistungen aus einem Vorstudium nutzen, um in verkürzter Zeit einen Lehramtsabschluss anzustreben. Je größer die Schnittmenge zum neuen Studium, desto mehr Leistungen können übertragen werden. Über die Menge der Anrechnungen entscheidet die aufnehmende Hochschule.

    Vorteile im Vergleich zum Seiteneinstieg

    • Sie bereiten sich im spezifischen Studium auf die Anforderungen als Lehrkraft vor.
    • Sie entscheiden sich für eine Schulform und die späteren Unterrichtsfächer - konkret im Hinblick auf den Lehrer*innenberuf.
    • Sie können im üblichen Vorbereitungsdienst die praktische Ausbildung durchlaufen, vor der Einstellung als Lehrkraft.
      Für Absolventen des Masters of Education spricht das MSB in NRW aktuell eine Ausbildungsgarantie zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst aus.
    • Lehramtsabsolventen besetzen die interessantesten Stellen an Schulen.
      Personen im Seiteneinstieg werden nur dann berücksichtigt, wenn kein ausgebildeter Lehrer*in für eine Stelle gewonnen werden kann.

    Vorgehen zum Zweitstudium in Münster

    • Es gelten die üblichen Bestimmungen zum Lehramtsstudium.
      Sie entscheiden sich für eine Ziel-Schulform und für die zugeordneten Studien- bzw. Unterrichtsfächer.
      Studienangebot zum Lehramtsstudium in Münster (PDF)
      Informationsbroschüre zur Lehrkräftebildung in NRW (PDF)
    • Studienleistungen aus einem Vorstudium können angerechnet werden, soweit diese in vergleichbarer Weise auch im neuen Studium in Münster vorgesehen sind. Die Vorgaben zum Studium finden Sie in den fachspezifischen Prüfungsordnungen bzw. den enthaltenen Modulbeschreibungen.
      Die Entscheidung über die Anrechnung treffen die zuständigen Personen in der Studienfachberatung der gewählten Studienfächer.
    • Der Studienstart in den Lehramtsstudiengängen wird in Münster jeweils zum Wintersemester angeboten.
      Eine Einschreibung zum Sommersemester ist möglich, soweit in allen belegten Studienfächern Leistungen zur Anrechnung vorliegen.
    • Je nach gewählten Studienprogramm ist eventuell eine Bewerbung notwendig.
      Hierbei gelten besondere Bestimmungen zur Bewerber*innenauswahl im Zweitstudium oder zur Zulassung im höheren Fachsemester.

    Informationen zum Studienangebot und zum Studienzugang in den Lehramtsstudiengängen in Münster

    Fachberater*innen zur Anerkennung von Studienleistungen
    Die zuständigen Fachberater*innen entnehmen Sie den fachspezifischen Studieninformationen im Studienführer der Universität Münster. Im Studienführer sind auch die fachspezifischen Prüfungsordnungen hinterlegt.
    Viele Institute bieten spezifische Informationen zu den Studienprogrammen und zur Anrechnung auf den eigenen Webseiten.

    Fachübergreifende Beratung zum Lehramtsstudium in Münster
    Im Zentrum für Lehrkräftebildung beraten wir Sie gerne bei Fragen zur Lehrer*innenbildung und zum Lehramtsstudium in Münster.

Mit ausländischem Abschluss in den Schuldienst in NRW

Liegt eine Berufsqualifikation im Lehrkräftebereich aus anderen Staaten vor, so kann eine Anerkennung für den Schuldienst in NRW möglich sein. Dieses prüfen die Bezirksregierungen in Arnsberg und Detmold. Anerkennungen können vollständig oder mit Auflagen ausgesprochen werden.
Ist eine Anerkennung als Lehramtsqualifikation nicht möglich, so können Sie über ein passendes Studium in Deutschland den Lehramtsabschluss erlangen. Hierbei können passende Leistungen aus einem Vorstudium angerechnet werden, um die Studienzeit zu verkürzen.
Ohne Anerkennung als Lehramtsqualifikation und ohne Lehramtsstudium können Sie die Regelungen zum Seiteneinstieg nutzen, um im Schuldienst tätig zu werden (siehe oben: Qualifikationsmöglichkeiten ohne Lehramtsabschluss). Die Einstellungschancen sind abhängig von der Passung Ihrer Bildungsbiografie (Hochschulqualifikation und pädagogische Erfahrung) und dem Bedarf in den passenden Unterrichtsfächern.
Allgemein werden für die Tätigkeit an Schulen gute Deutschkenntnisse erwartet.

  • Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus dem Ausland für den Schuldienst in NRW

    Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungs- oder Schuldienst der Anerkennung.

    Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
    aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz

    • Anerkennungsbescheide erteilen die Bezirksregierung Arnsberg
      Auf den Seiten der Bezirksregierung finden Sie grundlegende Informationen in verschiedenen Sprachen
      Bezirksregierung Arnsberg

    Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
    aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz)

    • Anerkennungsbescheide erteilen die Bezirksregierung Detmold.
      Auf den Seiten der Bezirksregierung finden Sie grundlegende Informationen in verschiedenen Sprachen
      Bezirksregierung Detmold
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für ein Lehramtsstudium in Münster
    - mit Anrechnungen zur Lehramtsqualifikation

     Über ein passendes Studium in Deutschland den Lehramtsabschluss erlangen. Hierbei können passende Leistungen aus einem Vorstudium angerechnet werden, um die Studienzeit zu verkürzen. Sie nutzen das übliche Studienprogramm zur Lehramtsqualifikation.

    • Sie entscheiden sich für eine Ziel-Schulform und für die zugeordneten Studien- bzw. Unterrichtsfächer.
      Studienangebot zum Lehramtsstudium in Münster (PDF)
      Informationsbroschüre zur Lehrkräftebildung in NRW (PDF)
    • Studienleistungen aus einem Vorstudium können angerechnet werden, soweit diese in vergleichbarer Weise auch im neuen Studium in Münster vorgesehen sind. Die Vorgaben zum Studium finden Sie in den fachspezifischen Prüfungsordnungen bzw. den enthaltenen Modulbeschreibungen.
    • Die Entscheidung über die Anrechnung treffen die zuständigen Personen in der Studienfachberatung der gewählten Studienfächer.
    • Eine direkte Zulassung zum Master of Education auf Grundlage eines ausländischen Abschlusses ist in Münster nicht möglich. Sie starten also im passenden Bachelorstudium zur Lehrer*innenbildung.
    • Je nach gewähltem Studienprogramm ist eventuell eine Bewerbung notwendig.
    • Für ein Lehramtsstudium an der Universität Münster müssen Sie sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen (auf dem Niveau der DSH-2).
      Die Hochschule bietet auch studienvorbereitende Sprachkurse an.

    Informationen für internationale Studierende

    International Office
    Beratung internationaler Studieninteressierter und Studienbewerber*innen zu Studienangebot, Studienwahl, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren an der Universität Münster sowie dem Leben in Deutschland / Münster.

    Informationen zu den Sprachanforderungen und zu studienvorbereitenden Sprachkursen

    Informationen zum Studienangebot in den Lehramtsstudiengängen in Münster

    Fachberater*innen zur Anerkennung von Studienleistungen
    Die zuständigen Fachberater*innen entnehmen Sie den fachspezifischen Studieninformationen im Studienführer der Universität Münster. Im Studienführer sind auch die fachspezifischen Prüfungsordnungen hinterlegt.

    Fachübergreifende Beratung zum Lehramtsstudium in Münster
    Im Zentrum für Lehrkräftebildung beraten wir Sie gerne bei Fragen zur Lehrer*innenbildung und zum Lehramtsstudium in Münster.