DER OFFENE DIALOG –
KRITISCH UND KONTROVERS
mit Seyran Ateş und Jürgen Wertheimer
präsentiert
PROF. DR. MOUHANAD KHORCHIDE
im Gespräch zum Thema
„Seelsorge und institutionelle Voraussetzungen“
Die Seelsorge für den einzelnen Menschen existiert in den unterschiedlichsten Varianten in allen Gesellschaften unserer Erde und ist ein Dienst an der Gesamtgesellschaft. Und zwar unabhängig davon, ob individuell von kleinen religiösen Gemeinschaften oder institutionell in Form von Caritas und Diakonie angeboten. Wenn wir in unserem Grundgesetz nachschlagen, sehen wir sogar, dass unsere Verfassungsordnung die Seelsorge grundrechtlich verbrieft. In Art. 141 GG heißt es: „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten sind.“ Diese Regelung hat seinen berechtigten Grund und macht deutlich, dass ein demokratisch verfasster Rechtsstaat sich dessen bewusst sein muss, dass die Menschen in besonderen Situationen besondere religiöse Bedürfnisse haben, denen von einem fürsorglichen Staat entsprochen werden muss. Und wenn es auch nur dadurch geschieht, dass der Staat die Möglichkeiten dafür schafft, dass eine Seelsorge stattfinden kann. Der Begriff „Seelsorge“ an sich konfrontiert uns mit einer Tatsache, die erläutert werden muss. In der Wahrnehmung und im Bewusstsein der Allgemeinheit handelt es sich um einen christlich-konnotierten Begriff, weshalb sich zurecht die Frage stellt, ob die inhaltliche Bestimmung der Seelsorge auch auf den Islam zutrifft? Gibt es überhaupt so etwas wie eine islamische Seelsorge? Worauf lässt sich die islamisch-theologische Basis einer Seelsorge-Vorstellung gründen? Und lässt sich auch islamische Seelsorge institutionalisieren? Darüber und natürlich auch über sein neuestes Buch „Gottes falsche Anwälte: Der Verrat am Islam“ wollen wir mit Mouhanad Khorchide sprechen.