“Causation and Responsibility: Fact or Ascription?”
Öffentlicher Abendvortrag und Masterclass mit renommierten Juristen
Über die ökonomische Rechtsanalyse spricht der US-amerikanische Rechtsphilosoph Prof. Dr. Richard W. Wright in einem öffentlichen Abendvortrag am 27. April an der Universität Münster. Der Vortrag, zu dem die Kolleg-Forschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“ in Kooperation mit dem Exzellenzcluster „Religion und Politik“ einlädt, trägt den Titel „Principles of Liability: Justice or Efficiency” (Prinzipien der Haftung: Gerechtigkeit oder Effizienz). Der Vortrag ist zur hören am 27. April 2017 um 18:15 Uhr im Hörsaal Kth II der Katholisch-Theologischen Fakultät, Johannisstraße 8-10.
Der Wissenschaftler vom Chicago-Kent College of Law des Illinois Institute of Technology in Chicago diskutiert außerdem in einer Masterclass am 28. April gemeinsam mit der Bonner Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ingeborg Puppe, wie Juristen Probleme der Kausalität und Zuschreibung von Verantwortung lösen können. Die Masterclass findet statt zwischen 14 und 18:30 Uhr in Raum GE 1.32 der Kolleg-Forschergruppe, Geiststraße 24-26.
„Stellen Sie sich vor, eine Person verursacht einen Verkehrsunfall aufgrund schlecht funktionierender Autobremsen“, erläutert der Rechtsphilosoph Thomas Meyer vom Exzellenzcluster, der die Veranstaltung gemeinsam mit der Rechtsphilosophin Dr. Katja Stoppenbrink von der Kolleg-Forschergruppe organisiert. „Hat nun tatsächlich die Person selbst den Unfall verursacht oder vielleicht der Mechaniker, der für die Wartung der Bremsen verantwortlich war? Oder ist die Person nachlässig gewesen und hatte die Bremsen schon länger nicht prüfen lassen? Wie sieht es mit weiteren Faktoren des Unfalls aus? Hat beispielsweise eine andere in den Unfall involvierte Person eine rote Ampel übersehen? Neben solchen Fragen ist auch zu diskutieren, ob der Unfallverursacher nicht etwa nur für den Unfall selbst, sondern auch für die Berufsunfähigkeit einer geschädigten Person als einer weiteren Folge verantwortlich ist.“ In der deutschen wie in der amerikanischen Rechtswissenschaft werde diese Verbindung zwischen den Konsequenzen einer Handlung und der Verantwortung des Handelnden für die Konsequenzen regelmäßig diskutiert. Für viele Fälle bestehe Einigkeit, dass „eine kausale Beziehung vorliegen muss, um Verantwortung zu unterstellen.“ Das Konzept der Kausalität selbst sei jedoch umstritten. „Wir wollen deshalb die Bedingungen beleuchten, unter denen eine tatsächliche Zuschreibung von juristischer oder gar moralischer Verantwortung zulässig ist.“
Professor Wright und Professorin Puppe von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn haben jeweils Theorien entwickelt, die das Problem von Kausalität und Verantwortung behandeln. In der Masterclass werden die unterschiedlichen Ansätze diskutiert.
Thomas Meyer ist Mitglied der Graduiertenschule des Exzellenzclusters und forscht in der Koordinierten Projektgruppe „Verflüssigung und Verfestigung normativer Diskurse“. Er moderiert den Abendvortrag und die Masterclass gemeinsam mit Dr. Katja Stoppenbrink von der Kolleg-Forschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“. (KFG/dak/vvm)