Von örtlichen Gewohnheiten zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Rechtshistoriker Prof. Dr. Peter Oestmann spricht über die Vielfalt des Rechts
Warum „Jura“ nicht mit „Recht“, sondern in der Mehrzahl mit „die Rechte“ zu übersetzen ist, erläutert Prof. Dr. Peter Oestmann am kommenden Dienstag um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22. Sein öffentlicher Vortrag zum Thema „Rechtsvielfalt“ ist Teil der Ringvorlesung am Exzellenzcluster „Religion und Politik“, die sich in diesem Semester mit der Entstehung von Normen in Geschichte und Gegenwart beschäftigt.
„Rechtsvielfalt war in den längsten Phasen der Geschichte eine allvertraute Erscheinung“, betont Oestmann. Jeder Ort habe seine eigenen Gewohnheiten und jede Stadt ihre eigenen Rechte besessen, dazu habe es Landrecht, Partikulargesetze und das überall geltende gemeine römisch-kanonische Recht der Kirche gegeben.
Der Vortrag wird diese Rechtsvielfalt schildern, die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung zeigen und Möglichkeiten vorstellen, wie man vor Gericht mit der Normenfülle umgehen konnte. Der Rechtshistoriker wird auch auf die Wandlungen des Rechts in der Moderne eingehen: „Der vormodernen Rechtsvielfalt stand im 19. Jahrhundert das Bestreben nach Rechtseinheit gegenüber, entweder durch Kodifikationen oder Rechtswissenschaft. Erreicht wurde diese Rechtseinheit in Deutschland mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900.“ (arn)