Artikel | |||
Inhaltsübersicht | |||
I. | Rechtsstellung und Aufgaben der Westfälischen Wilhelms-Universität | ||
II. | Mitglieder und Angehörige der Westfälischen Wilhelms-Universität | ||
III. | Allgemeine Bestimmungen über Gremien, Wahlen und Verfahren | ||
IV. | Zentrale Organe, Gremien und Funktionsträgerinnen / Funktionsträger der Westfälischen Wilhelms-Universität | ||
V. | Die Fachbereiche | ||
VI. | Zentrale Einrichtungen | ||
VII. | Hochschulmedizin | ||
VIII. | Haushaltswesen | ||
IX. | Studierende und Studierendenschaft | ||
X. | Das wissenschaftliche Personal | ||
XI. | Änderung der Verfassung | ||
XII. | Übergangs- und Schlußbestimmungen | ||
Fortgeltung bisherigen Rechts | 98 | ||
Wahlen und Bildung der Organe und Gremien | 99 | ||
Inkrafttreten und Veröffentlichung der Verfassung | 100 |
XII. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 98
Fortgeltung bisherigen RechtsDie Überleitung des wissenschaftlichen Personals richtet sich nach den §§ 119 und 124 UG.
Artikel 99
Wahlen und Bildung der Organe und GremienDie von dieser Verfassung vorgesehenen Organe und Gremien sind unverzüglich nach Inkrafttreten der Verfassung zu wählen und zu bilden.
Artikel 100
Inkrafttreten und Veröffentlichung der VerfassungDiese Verfassung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.