Das Examensmodul besteht aus einer Bachelorarbeit, die von einem Prüfer des IfK betreut wird. Das Examensmodul trägt im Ein-Fach-Bachelor mit einem Anteil von 15 Prozent zu der Gesamtnote des Bachelorstudiums bei (bei Studienbeginn bis SoSe 2019 beträgt der Anteil zur Gesamtnote 10%).
Bitte beachten Sie, dass Sie bestimmte Module erfolgreich abgeschlossen haben müssen, bevor Sie die Bachelorarbeit anmelden können. Die modulbezogenen Voraussetzungen im Examensmodul können Sie in der für sie geltenden Prüfungsordnung nachlesen. Sie finden die Prüfungsordnungen auf der Seite zum 1-Fach-Bachelor unter „Wichtige Downloads“.
1. Einreichen des Themenvorschlags
Als erstes reichen Sie einen Themenvorschlag für die Bachelorarbeit und Ihr Transcript of Records (Notenübersicht aus QISPOS beziehungsweise SLcM/CMS) ein. Mit diesem Vorschlag wird nur die inhaltliche Idee des Themas formuliert, die Ausarbeitung erfolgt später in einem Exposé. Mit Ihrem Themenvorschlag können Sie auch eine/n Erst- und eine/n Zweitprüfer*in für Ihre Arbeit vorschlagen. Zu den Prüfungsberechtigten zählen alle Professor*innen des Institutes, sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich ein Vorschlagsrecht ist. Das Institut wird die Verteilung der Erst- und Zweitprüfer*innen bestimmen.
Ihren Themenvorschlag und das Transcript of Records müssen Sie bis zum Stichtag per Mail an kowi.pruefungsanmeldung@uni-muenster.de senden.
2. Rückmeldung zur Zuteilung der Prüfer
Nach dem Stichtag werden die Vorschläge durch das IfK geprüft und die Bachelorarbeiten auf die Erst- und Zweitprüfer*innen verteilt. Circa ein bis zwei Wochen später werden Sie über die Betreuung benachrichtigt.
3. Beratungsphase und Abgabe des Exposés
Im Anschluss beginnt die Beratungsphase für die Ausarbeitung eines Exposés. Das Exposé ist eine kurze Beschreibung der Bachelorarbeit, in der Fragestellung und Gliederung der geplanten Arbeit in Absprache mit dem/der Erstprüfer*in konkretisiert werden. Das Exposé soll eine hilfreiche Arbeitsgrundlage für Erstprüfer*in und Examenskandidat darstellen. Die Abgabe erfolgt wiederum fristgerecht entweder im Sekretariat, über den Briefkasten oder per E-Mail an die bzw. den Erstprüfer*in. Diese/r informiert Sie außerdem über die Termine und Anforderungen des Kolloquiums.
Nach Einreichung des Exposés kann der/die Erstprüfer*in weitere Hinweise zur Eingrenzung oder Ausarbeitung des Themas geben. Unter Umständen ist die Annahme des Exposés nicht nur an Überarbeitungsauflagen, sondern sogar an einen vollständigen Neuentwurf gekoppelt. Wenn Ihr/e Erstprüfer*in mit Ihrem Exposé einverstanden ist, dann erst dürfen Sie sich beim Prüfungsamt verbindlich anmelden.
4. Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt
Nach Annahme des Exposés durch den/die Erstprüfer*in melden Sie sich verbindlich zum Examensmodul an.
Sofern Sie QISPOS zur Prüfungsverwaltung verwenden: Hierfür füllen sie ein Anmeldeformular aus und senden es per Mail an den/die Erstprüfer*in zur Unterzeichnung. Das Anmeldeformular wird dann von dem/der Erstprüfer*in an das Prüfungsamt gesendet. Mit dem Absenden der Mail durch den/die Erstprüfer*in beginnt zugleich die sechs- bzw. achtwöchige Bearbeitungszeit. Eine Anmeldung in QISPOS für das Examensmodul ist nicht erforderlich.
Zum Anmeldeverfahren in SLcM/CMS stellen wir hier demnächst Informationen bereit.
Das Prüfungsamt wird Ihnen das Thema und den genauen Abgabetermin schriftlich bestätigen.
5. Abgabe der Bachelorarbeit
Nach der sechswöchigen bzw. achtwöchigen (Studienbeginn ab WS 2020/21) Bearbeitungszeit muss die Bachelorarbeit fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Hinweise zu den Einreichungsmodalitäten (z.B. Anzahl der gedruckten Exemplare sowie der elektronischen Datenträgern) und zum Umfang der Bachelorarbeit finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.
Achtung: Wird die Frist nicht eingehalten, so wid die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet und ist damit nicht bestanden. Danach kann die Arbeit nur einmal wiederholt werden. Fristverlängerungen sind mit dem Prüfungsamt zu klären und i.d.R. nur bei Krankheit und mit ärztlichem Attest möglich.
6. Begutachtung
Erst- und Zweitprüfer*in haben nach der Abgabe der Bachelorarbeit sechs Wochen Zeit, um die Bachelorarbeit zu bewerten. Die Note der Bachelorarbeit errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen des/der Erst- und Zweitprüfer*in.
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Examensmodul
Wintersemester 2024/25 |
Examensmodul
Sommersemester 2025 |
Abgabe Themenvorschlag und Transcript of Records |
bis 23.06.24 |
bis 12. Januar 2025 |
Zuteilung der Prüfer*innen |
bis 05.07.24 |
bis 24. Januar 2025 |
Erstes Feedback zum Thema durch Erstprüfer*in |
ab 08.07.24 |
ab 27. Januar 2025 |
Abgabe des Exposés |
bis 29.09.24 |
bis 17. März 2025 |
Rückmeldung zum Exposé |
bis 18.10.24 |
bis 06. April 2025 |
Verbindliche Anmeldung beim Prüfungsamt |
bis 25.10.24 |
spätestens bis 11. April 2025 |
Abgabe der Bachelorarbeit |
6 (Prüfungsordnung V15) bzw. 8 (Prüfungsordnung V20) Wochen nach Ausgabe des Themas durch den/die Erstgutachter*in (Unterschrift auf dem Anmeldeformular), Anfang/Mitte Dezember 2024 |
6 bzw. 8 Wochen nach offizieller Ausgabe des Themas durch den/die Erstgutachter*in (Unterschrift auf dem Anmeldeformular), Anfang Juni 2025 |
Abschluss der Begutachtung |
Spätestens 6 Wochen nach Abgabe (Ende Januar 2025) |
Spätestens 6 Wochen nach Abgabetermin (Mitte Juli 2025) |