Gleichstellung an der Universität Münster im Profil
Verständnis und Verankerung der Gleichstellungsarbeit
Die Universität Münster sieht in der Gleichstellung der Geschlechter ein strategisch wichtiges Ziel. Der Abbau von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, welche nicht nur auf Leitungsebene, sondern auch in den Fachbereichen, Fächern und Lehreinheiten verankert ist. Die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter findet entlang definierter Kriterien und Ziele auf allen Entscheidungsebenen und in Bezug auf alle Mitgliedergruppen Berücksichtigung. Die Gleichstellungspolitik der Universität Münster ist als Selbstverpflichtung im Profil der Universität fest verankert. Die Hochschulleitung sieht Gender Mainstreaming und Gender Equality als wichtige Kriterien für eine nachhaltige Hochschulentwicklung an. Konkrete Ziele, Maßnahmen und Strategien der Universität Münster sind im universitätseigenen Genderkonzept, im Gleichstellungszukunftskonzept, Gleichstellungsrahmenplan und in den dezentralen Gleichstellungsplänen der Fachbereiche verankert und bilden ein Querschnittsthema im Hochschulentwicklungsplan. Sichtbarer Unterrepräsentanz wird durch gezielte Fördermaßnahmen begegnet. (Die aktuellen Zahlen finden Sie auf unseren Homepages zur Statistik sowie zu den aktuellen Daten zur Unterrepräsentanz.
Gleichstellungsziele und Budget
Die Gleichstellungspolitik der Universität Münster setzt auf zwei Schwerpunktziele:
Die Vereinbarkeit von Studium, (wissenschaftlicher) Karriere und Familie an der Universität Münster soll erleichtert werden. Hiervon profitieren die Beschäftigten und Studierenden individuell, aber auch die Universität als Organisation mit ihren Fachbereichen.
Dabei wird die Vereinbarkeitsproblematik von der Universität Münster keinesfalls als explizit weibliche Angelegenheit gesehen. Sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familienaufgaben an der Universität Münster richten sich an beide Geschlechter. Um nach innen und außen zu verdeutlichen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung bzw. der Pflege Angehöriger keinesfalls als explizites „Frauenthema“ an der Universität Münster verstanden wird, sondern den jeweils Erziehenden bzw. Pflegenden (unabhängig vom Geschlecht) ins Zentrum rückt, ist das Servicebüro Familie nicht dem Büro für Gleichstellung zugeordnet, sondern – entsprechend der Auffassung, Vereinbarkeit als Querschnittsaufgabe der gesamten Organisation zu sehen – der Abteilung für Personalentwicklung.
Das zweite strategische Ziel der Gleichstellungsarbeit besteht darin, Frauen bei ihrer wissenschaftlichen Karriere – mit Blick auf das Kaskadenprinzip – so zu fördern, dass sie ihre Potentiale entfalten können und sich ihre Leistungen in ihrer akademischen Laufbahn widerspiegeln.
Um Wissenschaftlerinnen und speziell Nachwuchswissenschaftlerinnen bedarfsgerecht in ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen, hat die Universität Münster verschiedene Maßnahmen und Projekte entwickelt. In Bezug auf die Werbung von Studentinnen sind naturgemäß hauptsächlich die Fachberei-che/Fächer selbst aktiv, wobei sich die Universität Münster an Messen (wie z. B. der Job-messe Münster) beteiligt.
Für alle Mitarbeitenden bietet die Personalentwicklung regelmäßig Seminare zu Implicit Bias, Sexismus oder sexualisierter Gewalt an, um alle Beschäftigten zu sensibilisieren und Reflexion zu den genannten Themen-gebieten zu bieten. Das Büro für Gleichstellung ist bei der Fortbildung mit Einführungsseminaren zur Gleichstellung vertreten.
Zentrale Grundlage für die Realisierung von Maßnahmen zur Durchsetzung von Projekten, Programmen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen an der Universität bildet das universitätseigene Frauenförderprogramm. Es beträgt jährlich ca. 176.000 € und ermöglicht damit eine – von kaum kalkulierbaren Wettbewerbsgeldern unabhängige – Realisierung von Gleichstellungsprojekten. Das Programm, von dem alle Statusgruppen an der Universität Münster profitieren, indem sie für zweckgebundene Gleichstellungsprojekte Gelder beantragen können, existiert seit dem Jahr 2000.