Finanzielles

Umfassende Hinweise und Beratungsmöglichkeiten zur Studienfinanzierung bietet die Zentrale Studienberatung an. Zudem finden Sie im Folgenden nähere Informationen zu speziellen Formen der Studienfinanzierung für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung sowie und Kontaktdaten zu entsprechenden Anlaufstellen.

  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

    Für Studierende mit Beeinträchtigung empfiehlt es sich in jedem Fall einen BAföG-Antrag zu stellen, insbesondere weil die behinderungs- bzw. krankheitsbedingten Aufwendungen die Freibetragsgrenze für die Förderung verschieben können. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.

    Weitere Informationen zum BAföG und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des BAföG-Amtes beim Studierendenwerk Münster.

  • Sozialleistungen (behinderungsbedingter Mehraufwand)

    Mit dem Begriff des behinderungsbedingten Mehraufwands werden zusätzliche Kosten im Studium bezeichnet, die durch behinderungsbedingte zusätzliche Aufwendungen im Studienverlauf entstehen können.

    Dazu gehören

    1. der ausbildungsgeprägte Mehraufwand (z. B. höhere Kosten durch individuelle technische Hilfsmittel, persönliche Studienassistenzen, Gebärdendolmetscher, Mobilitätshilfen) sowie
    2. der nicht-ausbildungsgeprägte Mehraufwand (z. B. höhere Kosten durch spezielle Ernährung, Gesundheitsfürsorge).

    Um diesen behinderungsbedingten Mehraufwand – also die zusätzlich entstehenden Kosten – abdecken zu können, ist es notwendig, entsprechende Anträge bei Kranken- oder Pflegekassen bzw. den überörtlichen Sozialhilfeträgern (Eingliederungshilfe des Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL) zu stellen.

    Eine Beratung der Zentralen Studienberatung im Vorfeld der Antragsstellung ist sinnvoll. Um eine Leistungszusage mit Studienbeginn zu ermöglichen, sollte der Antrag parallel zur Studienbewerbung oder direkt nach erhaltener Studienplatzzusage erfolgen.

  • Stipendienförderung

    Verschiedene Begabtenförderungswerke bieten Stipendien für engagierte Studierende und Doktorand:innen an. Zudem vergeben einige Stiftungen Stipendien mit einem engen Bezug zu einer bestimmten Beeinträchtigungsform. Neben der reinen Finanzierung umfasst die Förderung oft auch eine Teilnahme an Seminaren, Sommer-Akademien und anderen Veranstaltungen. Das Spektrum dieser Veranstaltungen reicht von fachspezifischen bis hin zu übergreifenden sozialen, gesellschaftlichen und politischen Themen.

    Weitere Informationen zu Stipendien und eine Beratung zu den Möglichkeiten einer Förderung bietet die Zentrale Studienberatung an.

  • Semesterticket

    Das Semesterticket allen ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität Münster zur Verfügung und gilt seit April 2024 bundesweit. In begründeten Fällen können auch Studierende mit Beeinträchtigung bei Nichtnutzung des Semestertickets eine Rückerstattung beantragen.

    Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Seiten des AStA der Universität Münster.