Rechtliche Bestimmungen

Auf den Internetseiten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Grundlagen in der Politik für Menschen mit Behinderungen.

Für die Universität Münster sind neben diesen grundlegenden Gesetzestexten das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das Hochschulgesetz des Landes NRW sowie die Selbstverpflichtung ‚Eine Hochschule für Alle‘ der in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammengeschlossenen Hochschulen maßgeblich.

Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen

Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung – sei es durch körperliche Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen – können für Studierende im Verlauf ihres Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium zu verhindern, ist in allen Prüfungsordnungen der Universität Münster ein Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen.

Nähere Informationen zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf den Seiten der Prüfungsämter. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das für Sie und Ihr Studienfach zuständige Prüfungsamt.

Krankheitsbedingte Studienunterbrechung (Beurlaubung)

Bei wichtigen Gründen (z. B. Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests) kann die Beantragung einer Beurlaubung sinnvoll sein. Nähere Informationen zur krankheitsbedingten Studienunterbrechung finden Sie auf den Seiten der Studierendenverwaltung.