Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigung
- Die Verantwortung liegt bei den Lehrenden, deren Veranstaltung die oder der Studierende gerade besucht.
- Mündliche Benennung von zwei Pat*innen von den anwesenden Teilnehmer*innen vor Lehr- oder Veranstaltungsbetrieb.
- Zuordnung der Pat*innen zur jeweiligen Patenaufgabe
- Die Aufgaben der Pat*innen sind ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.
Nahere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz.
Kontakt
Jennifer Käsekamp
brandschutz@uni-muenster.de
Tel.: 0251 / 83-30302