Patenregelung im Räumungs- und Evakuierungsfall

Die Brandschutzordnung an der Universität Münster sieht für den Räumungs- und Evakuierungsfall eine Pat*innenregelung für Personen mit Beeinträchtigung vor.

Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigung

  • Die Verantwortung liegt bei den Lehrenden, deren Veranstaltung die oder der Studierende gerade besucht.
  • Mündliche Benennung von zwei Pat*innen von den anwesenden Teilnehmer*innen vor Lehr- oder Veranstaltungsbetrieb.
  • Zuordnung der Pat*innen zur jeweiligen Patenaufgabe
  • Die Aufgaben der Pat*innen sind ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.

Nahere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz.

Kontakt

Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster
brandschutz@uni-muenster.de          
 

Aufgabe der Pat*innen im Räumungs- und Evakuierungsfall

Die Pat*innen helfen der Person mit Beeinträchtigungen im Räumungs- und Evakuierungsfall. Es wird in zwei Fälle unterschieden:

Fall 1: Die beeinträchtigte Person ist in der Lage das Gebäude eigenständig über die Treppe zu verlassen.

Die Pat*innen begleiten die beeinträchtigte Person bis zur Sammelstelle.

Fall 2: Die beeinträchtigte Person ist nicht in der Lage, das Gebäude eigenständig zu verlassen.

  • Benannte Pat*innen bringen die beeinträchtige Person in einen sicheren Bereich oder mind. außerhalb der Gefahrenzone (WICHTIGER HINWEIS: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen).
  • Wenn möglich, soll ein*e Pate*in direkt die Feuerwehr telefonisch (112 oder 0112) über den genauen Standort informieren (Die Feuerwehr übernimmt die Rettung aus dem Gebäude) .
  • Die Ansprechperson für die Feuerwehr wird durch eine*n Pat*in über den genauen Standort informiert (in der Regel an der Sammelstelle).

Hinweise zu sicheren Bereichen

Sichere Bereiche sind i. d. R. Treppenräume, siehe aushängende Flucht- und Rettungspläne im Gebäude, in denen ein sicherer Aufenthalt von mind. 90 Minuten gewährleistet ist. Ist ein sicheres Erreichen eines Treppenraums nicht möglich, sind Räume aufzusuchen, die sich möglichst weit vom Brandgeschehen entfernt befinden. Die Feuerwehr ist über den Aufenthaltsort zu informieren.

Sollte Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz wenden.