„Die Menschenrechte können nicht alle Konflikte lösen“

Philosoph Georg Lohmann über Schwierigkeiten bei der Begründung der internationalen Menschenrechte – Öffentlicher Vortrag am Donnerstag auf einer Tagung des Exzellenzclusters

Pressemitteilung des Exzellenzclusters vom 24. November 2014

Georg-lohmann

Prof. Dr. Georg Lohmann

Mit den Menschenrechten lassen sich aus Sicht von Philosophen nicht alle normativen Konflikte auf der Welt lösen. „Weil sie auf den Schutz des Einzelnen spezialisiert sind, können wir sie heute zum Beispiel nicht heranziehen, wenn es um die Friedenssicherung zwischen Staaten oder internationale Umweltfragen geht. Hier sind andere Wertungsgesichtspunkte heranzuziehen“, sagte der Magdeburger Philosoph und Spezialist für Menschenrechtsfragen, Prof. Dr. Georg Lohmann. „Das kränkt vielleicht unser Vertrauen ins Unbedingte und macht uns bewusst, wie endlich alles Menschenwerk ist. Doch entgegen einer verbreiteten Auffassung formulieren Menschenrechte keine umfassende Theorie des Guten und haben deshalb auch nicht das letzte Wort in allen normativen Fragen.“ Der Wissenschaftler, der als ein wichtiger deutscher Exponent einer Philosophie der Menschenrechte gilt, äußert sich im Vorfeld eines öffentlichen Vortrags kommenden Donnerstag am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster.

In dem Vortrag „Nicht zu viel – nicht zu wenig!“ am Donnerstag, 27. November, will Prof. Lohmann darlegen, welche Herausforderungen zur Begründung der Menschenrechte im „gegenwärtigen internationalen Menschenrechtsregime“ bestehen. Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaalgebäude des Exzellenzclusters an der Johannisstraße 4, Raum JO1. Sie ist Teil der internationalen und interdisziplinären Tagung „Die Begründung der Menschenrechte“ des Exzellenzclusters am 27. und 28. November.

Menschenrechte seien keine unveränderbare, „ewige Idee“, sondern in unterschiedlichen historischen Fassungen politisch entworfene rechtliche Konstruktionen, betont der Wissenschaftler. „Damit sind sie aber nicht einem prinzipienlosen und opportunistischen Relativismus ausgeliefert.“ Vielmehr sollten bei solchen normativen Abwägungen und Entscheidungsprozessen die gleichen politischen und sonstigen Menschenrechte aller einzelnen Menschen beachtet werden, sodass sie als Resultat eines politischen, demokratischen Prozesses verstanden werden können.

„Menschenrechte sind stets als Antwort auf konkrete historische Unrechtserfahrungen und drohende Gefährdungen entstanden, wie neue Forschungsarbeiten zur komplexen Geschichte der Menschenrechte belegen“, so Prof. Lohmann. Deshalb könne man historisch unterschiedliche Fassungen der Menschenrechte unterscheiden. „Heute sind sie im Rahmen des internationalen Rechts so zu verstehen, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf die ‚Verbrechen gegen die Menschheit’ konzipiert worden sind. Darauf müssen heutige Begründungsversuche Bezug nehmen.“

„Teils problematische Ausweitung der Menschenrechte“

Plakat des Abendvortrags „Nicht zu viel – nicht zu wenig! Begründungsaufgaben im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonzeption“

Plakat

Bedenklich sei jedoch, dass die Menschenrechte aktuell immer wieder für Angelegenheiten herangezogen würden, bei denen nicht das den Menschenrechten zugrunde liegende Kriterium der Menschenwürde des Einzelnen im Vordergrund stehe. „Im Augenblick lassen sich eine ganze Reihe von teils problematischen Ausweitungen der Menschenrechte feststellen“, so der Wissenschaftler. So würde immer wieder versucht, den Menschenrechtsschutz etwa auf Religionsgemeinschaften oder die Natur als solche auszuweiten. „Dabei gerät in Vergessenheit, dass die Menschenrechte alle einzelnen Menschen nur in ihren Beziehungen zu Religion oder Natur schützen, nicht aber diese selbst.“

Die Teilnehmer der Fachtagung „Die Begründung der Menschenrechte im Spannungsfeld von positivem Recht, Vernunftrecht und Naturrecht“ am Exzellenzcluster wollen erörtern, was eine Begründung von Menschenrechten überhaupt leisten kann. „Die zunehmende Bedeutung von Menschenrechten in Politik und Recht hat grundlegende philosophische Fragen neu aufgeworfen“, sagen die Organisatoren, die Theologin Dr. Margit Wasmaier-Sailer und der Philosoph Dr. Matthias Hoesch vom Habilitandenkolleg des Exzellenzclusters.

Menschenrechte würden heute einerseits oft als moralische Grundlagen des Rechtssystems betrachtet, was den Rechtspositivismus in Frage stelle. Den formalen Konzeptionen des Vernunftrechts in kantischer Tradition werde andererseits vorgeworfen, über keine ausreichenden Konzepte für eine normative Rekonstruktion von Menschenrechten zu verfügen, erläutern die Organisatoren. „Insbesondere Menschenrechte der zweiten Generation – also wirtschaftliche und soziale ‚Leistungsrechte‘, die seit einigen Jahren in der Debatte um globale Gerechtigkeit eine wichtige Rolle spielen, scheinen an die kantische Tradition nur begrenzt anknüpfen zu können.“ So führe die breite Anerkennung der Menschenrechte in der letzten Zeit zu einem Wiedererstarken der Ideen des klassischen Naturrechts.

Georg Lohmann ist emeritierter Professor der Philosophie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Mit zahlreichen Veröffentlichungen über Menschenrechte, ihre universale Geltung und ihr Verhältnis zur Demokratie prägt er seit Jahren die deutschsprachige Debatte zur Philosophie der Menschenrechte. Seine Beiträge werden weit über die Fachgrenzen hinaus wahrgenommen. Zu seinen Standardwerken gehören die Bücher „Philosophie der Menschenrechte“ (gemeinsam mit Stefan Gosepath, Suhrkamp 1998) und „Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch“ (gemeinsam mit Arnd Pollmann, Metzler 2012). Sein Vortrag in Münster trägt den Untertitel „Begründungsaufgaben im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonzeption“.

Dr. Margit Wasmaier-Sailer forscht am Exzellenzcluster im Projekt A2-18 Das Verhältnis von Moral und Religion bei Johann Michael Sailer und Immanuel Kant. Ein Beitrag zur Debatte um das Profil philosophischer Theologie und theologischer Ethik in der säkularen Welt. Dr. Matthias Hoesch ist im Projekt A2-1 Die materialistische Weltanschauung im europäischen Kontext des 18. Jahrhunderts unter Leitung von Philosoph Prof. Dr. Kurt Bayertz tätig. (han/vvm)