Über Rechtliches und Christliches im Privatrecht

Rechtshistoriker Prof. Haferkamp spricht in der Ringvorlesung über die Historische Rechtsschule des Vormärz

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Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp

Über rechtliche und christliche Aspekte im Privatrecht des Vormärz spricht Rechtshistoriker Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp von der Universität Köln am Dienstag, 26. Juni, in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“. In seinem Vortrag erläutert er die Grundpositionen im Rechtsdenken der „Historischen Rechtsschule“, die der deutsche Gelehrte Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) Anfang des 19. Jahrhunderts gründete.

„Die Jahre des Vormärz zwischen 1814 und 1848 gelten in der Privatrechtsgeschichte als Epoche der Historischen Rechtsschule“, so Prof. Haferkamp. Mit Formeln wie „stillwirkende Kräfte“, „Volksgeist“ und „Herausfühlen der leitenden Grundsätze“ habe die Schule lange im Ruf gestanden, romantisch-mystischem Denken anzuhängen. Zeitgenossen sprachen stattdessen von einer „historisch-christlichen Schule“, sahen also weniger eine philosophische als eine theologische Basis, wie der Rechtswissenschaftler sagt. Der öffentliche Vortrag „Rechtliches und Christliches im Privatrecht des Vormärz“ findet von 18.15 Uhr bis 19.45 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22 statt.

Bei der Ringvorlesung „Religion, Recht, Politik“ handelt es sich um eine Kooperation des Exzellenzclusters mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Mittelpunkt der Reihe steht das spannungsreiche Verhältnis von Religion, Recht und Politik in der Rechtsgeschichte. Die Beiträge konzentrieren sich auf die europäische Geschichte und nehmen diese in einer Langzeitperspektive in den Blick – von der Spätantike bis in den Vormärz. (ska)


Ringvorlesung „Religion, Recht, Politik“

Sommersemester 2012
dienstags 18.15 bis 19.45 Uhr
Hörsaal F2 im Fürstenberghaus
Domplatz 20-22
48143 Münster