Über das Verhältnis von Religion und Recht
38. Deutscher Rechtshistorikertag in Münster erstmals mit thematischem Schwerpunkt
Der 38. Deutsche Rechtshistorikertag befasst sich Mitte September in Münster mit dem Verhältnis von Religion, Politik und Recht. In vier großen Sektionen diskutieren Wissenschaftler aus 20 Ländern über das Zivilverfahrensrecht in Kirche und Staat, über das Erbrecht zwischen Religion, kirchlichem und weltlichem Recht, über Fragen von Strafrecht, Religion und Staat sowie „Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtsdogmatik: historisch-kritisches kommentieren“. Damit haben die Veranstalter vom Institut für Rechtsgeschichte und vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) erstmals die Einteilung des Kongresses nach den Disziplinen Romanistik, Germanistik und Kanonistik aufgehoben.
Den Sektionssitzungen am 16. und 17. September gehen vormittags Vorträge voran: Es sprechen Prof. Dr. Wolfgang Kaiser (Freiburg i.Br.) über das römische und kanonische Recht im 9. Jahrhundert, Prof. Dr. Thomas Duve (Frankfurt a.M.) über kirchliche Rechtsgeschichte im frühneuzeitlichen Hispanoamerika, Prof. Dr. Lutz Raphael (Trier) über Rechte Fremder in der europäischen Rechts- Sozialgeschichte der Neuzeit und Prof. Dr. Inga Markovits (Austin) unter dem Titel „Juristen böse Christen Sozialisten?“ über die Jurafakultät der Humboldt-Universität in den DDR-Jahren. Der Deutsche Rechtshistorikertag findet seit 1927 als Fachkongress der „Rechtshistoriker aller Fachrichtungen“ alle zwei Jahre an wechselnden Orten statt. Trotz des Zusatzes „deutsch“ handelt es sich um eine internationale Veranstaltung.
Die Rektorin der Universität Münster, Prof. Dr. Ursula Nelles, eröffnet den Rechtshistorikertag am 15. September um 18.00 Uhr in der Aula des Schlosses in Münster. Der katholische Theologe Prof. Dr. Ulrich Berges (Bonn) hält einen Festvortrag zum Thema „Gottes Gerechtigkeit im Alten Testament“. Im Vorfeld der Eröffnung kommt ein „Forum der Jungen“ für Nachwuchswissenschaftler zusammen. Der Deutsche Rechtshistorikertag ist als nichts rechtsfähiger Verein geführt. Allgemeine Angelegenheiten werden zwischen den Veranstaltungen von einem ständigen Ausschuss geführt, dem seit dem 37. Deutschen Rechtshistorikertag in Passau Prof. Dr. Wilhelm Brauneder (Wien), Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp (Köln), Prof. Dr. Wolfgang Kaiser (Freiburg i.Br.) und Prof. Dr. Joachim Rückert (Frankfurt a.M.) angehören. (vvm)