Wie im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit Recht gesprochen wurde
Veranstalter erhoffen sich lebendige Gespräche über weltliche und kirchliche Gerichtsbarkeit
Das 19. Jahrhundert gilt als Epoche, die nach Einheit strebte: Einheit der Nation, der Maße und Gewichte, der Rechtschreibung, des Rechts und der Gerichtsbarkeit. Das Ancien Régime hingegen, so schreiben die Organisatoren einer Tagung am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ in ihrer Ankündigung, sei geprägt von einer heute kaum vorstellbaren Vielfalt. Das betreffe auch die Gerichtsverfassung, mit der sich die zweitägige Veranstaltung „Jurisdiktionskultur in der geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit in Spätmittelalter und früher Neuzeit“ im Festsaal der Universität (Schlossplatz 5) am 11. und 12. Februar beschäftigt.
Organisiert wird die Fachtagung von Prof. Dr. Peter Oestmann vom Exzellenzcluster sowie von Prof. Dr. Thomas Duve (Frankfurt am Main). Die Diskussion stellt zeitgenössische Quellen in den Mittelpunkt und beschränkt sich dabei nicht nur auf das Alte Europa, sondern bezieht südamerikanische Beispiele mit ein.
Bei der Tagung geht es um die Zuständigkeiten weltlicher und kirchlicher Justiz vom Spätmittelalter bis zum Ende des Ancien Régime. So schreiben die Veranstalter in ihrer Einladung: „Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit bestand eine Vielzahl von Institutionen mit ähnlichen und sich überlappenden Zuständigkeiten: Ratsgerichte, Schöffenstühle, Zunftgerichte, Wettegerichte, Kämmereigerichte, landesherrliche Gerichte und so weiter urteilten über weitgehend ähnliche Streitfälle. Jedermann war in verschiedene Lebensbereiche eingebunden, und jeder Lebensbereich verfügte über seine je eigene Gerichtsbarkeit.“ Der zweifellos wichtigste Lebensbereich war die Angehörigkeit zur Kirche, was sowohl die Konkurrenz als auch die Gemeinsamkeiten geistlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit erklärt. Für die frühe Neuzeit fehlen nach Ansicht der Organisatoren jedoch noch genaue Untersuchungen über Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Feindschaft weltlicher und kirchlicher Justiz. Sie erhoffen sich von der Tagung mit Workshopcharakter ein lebendiges Gespräch über diesen Forschungsgegenstand. (bhe)