Das Politikpapier enthält in Form von vier Leitlinien Empfehlungen für die Bundesregierung, um Lösungen für die Gefahren und Folgen des Klimawandels fair zu gestalten. Diese sollen, mit Blick auf die kommende Weltklimakonferenz in Katowice im Dezember, für die Bundesregierung als Handlungsempfehlung fungieren.
Die erste Leitlinie betont, dass die Dekarbonisierung aufgrund der klimaschädlichen Folgen von Kohle unumgänglich sei. Um jedoch soziale Risiken zu minimieren, müsse der Kohleausstieg durch einen zügigen, umfassenden und zukunftsorientierten Strukturwandel unter Einbezug der betroffenen Menschen eingeleitet werden.
In einem zweiten Schritt empfiehlt der Beirat, die Rechtslage bei Individualklagen gegen Großunternehmen, die für den Klimawandel mitverantwortlich sind, zu klären. Um den Rechtsschutz der vom Klimawandel geschädigten Menschen zu stärken, solle die Bundesregierung Pionierklagen unterstützen, Prozesskostenrisiken übernehmen und auf Staatenübergreifende Klagemöglichkeiten hinwirken.
Darauf aufbauend weist der WBGU in der dritten Leitlinie auf Migration aufgrund von Klimaschäden hin. Nach dem Vorbild des „Nansen-Pass“, der nach dem 1. Weltkrieg Staatenlosen die Zuflucht in sicheren Staaten ermöglichte, solle sich die Bundesregierung für einen Klimapass einsetzen, der den Zugang von klimabedingten Migrant*innen erleichtert. Es sollten sich Staaten als Aufnahmeländer zur Verfügung stellen, die den Klimawandel maßgeblich verursacht haben, um eine würdevolle und sichere Migration zu gewährleisten.
In der letzten Leitlinie setzt sich der WBGU mit den notwendigen finanziellen Mitteln auseinander. Demnach sollen Staaten Transformationsfonds einrichten, die beispielsweise aus der Besteuerung von Treibhausgasen oder reformierter Erbschaftssteuer gespeist würden. Durch einen solchen Fond könnte sowohl der Strukturwandel wie auch die Umsetzung der Klimafolgenbekämpfung ermöglicht werden.