I. Examensmodul und Voraussetzungen zur Anmeldung
Das Examensmodul besteht aus einer Bachelorarbeit, die von einem/einer Prüfer*in des IfK betreut wird und für die 10 ECTS-Punkte (+5 ECTS-Punkte für das Kolloquium) vergeben werden. Damit trägt das Examensmodul im Ein-Fach-Bachelor mit einem Anteil von 10 Prozent genauso viel wie jedes andere Modul zu der Gesamtnote des Bachelorstudiums bei. Im Zwei-Fach-Bachelor wird die Arbeit im Verhältnis 4:4:2:1 mit den Leistungen aus beiden Studienfächern und den Allgemeinen Studien verrechnet.
Für Studierende im Ein-Fach-Bachelor der Prüfungsordnung V20 und V15 gilt: Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von Einführungsmodul I (Modul 1), Einführungsmodul II (Modul 2), Methodenmodul I (Modul 3), Methodenmodul II (Modul 4), mindestens zwei der vier Vertiefungsmodule (Modul 8, 9, 10 oder 11) und Modul Forschungspraxis (Modul 12).
Für Studierende im Zwei-Fach-Bachelor der Prüfungsordnung V20 gilt: Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von Einführungsmodul I (Modul 1), Einführungsmodul II (Modul 2), Methodenmodul I (Modul 3), Methodenmodul II (Modul 4), mindestens eines der beiden Vertiefungsmodule (Modul 6, 7, 8 oder 9) und Modul Forschungspraxis (Modul 10).
Für Studierende im Zwei-Fach-Bachelor der Prüfungsordnung V09 gilt: Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von Einführungsmodul I (Modul 1), Einführungsmodul II (Modul 2), Methodenmodul I (Modul 3), Methodenmodul II (Modul 4), mindestens eines der beiden Vertiefungsmodule (Modul 8, 9, 10 oder 11) und Modul Forschungspraxis (Modul 12).
II. Ablauf des Examensmoduls
1. Einreichen des Themenvorschlags
Als erstes reichen Sie einen Themenvorschlag für die Bachelorarbeit und Ihr Transcript of Records (Notenübersicht aus QISPOS) ein. Mit diesem Vorschlag wird nur die inhaltliche Idee des Themas formuliert, die Ausarbeitung erfolgt später in einem Exposé. Mit Ihrem Themenvorschlag können Sie auch eine/n Erst- und einen Zweitprüfer*in für Ihre Arbeit vorschlagen. Zu den Prüfungsberechtigten zählen alle Professor*innen des Institutes, sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich ein Vorschlagsrecht ist. Das Institut wird die Verteilung der Erst- und Zweitprüfer*innen bestimmen.
Ihren Themenvorschlag und das Transcript of Records müssen Sie bis zum Stichtag per Mail an kowi.pruefungsanmeldung@uni-muenster.de senden.
2. Rückmeldung zur Zuteilung der Prüfer
Nach dem Stichtag werden die Vorschläge durch das IfK geprüft und die Bachelorarbeiten auf die Erst- und Zweitprüfer*innen verteilt. Circa ein bis zwei Wochen später werden Sie über die Betreuung benachrichtigt.
3. Beratungsphase und Abgabe des Exposés
Im Anschluss beginnt die Beratungsphase für die Ausarbeitung eines Exposés. Das Exposé ist eine kurze Beschreibung der Bachelorarbeit, in der Fragestellung und Gliederung der geplanten Arbeit in Absprache mit dem Erstprüfer konkretisiert werden. Das Exposé soll eine hilfreiche Arbeitsgrundlage für Erstprüfer*innen und Examenskandidat*innen darstellen. Die Abgabe erfolgt wiederum fristgerecht wiederum im Sekretariatüber den Briefkasten im Foyer des Instituts oder per E-Mail an die bzw. den Erstprüfer*in. Diese/r informiert Sie außerdem über die Termine und Anforderungen des Kolloqiums.
Nach Einreichung des Exposés kann der/die Erstprüfer*in weitere Hinweise zur Eingrenzung oder Ausarbeitung des Themas geben. Unter Umständen ist die Annahme des Exposés nicht nur an Überarbeitungsauflagen, sondern sogar an einen vollständigen Neuentwurf gekoppelt. Wenn Ihr/e Erstprüfer*in mit Ihrem Exposé einverstanden ist, dann erst dürfen Sie sich beim Prüfungsamt verbindlich anmelden.
4. Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt
Nach Annahme des Exposés durch den/die Erstprüfer*in melden Sie sich verbindlich zum Examensmodul an. Hierfür füllen sie ein Anmeldeformular aus und senden es per Mail an den/die Erstprüfer*in zur Unterzeichnung. Das Anmeldeformular wird dann von dem/der Erstprüfer*in an das Prüfungsamt gesendet. Mit dem Absenden der Mail durch den/die Erstprüfer*in beginnt zugleich die sechs- bzw. achtwöchige Bearbeitungszeit. Das Prüfungsamt wird Ihnen das Thema und den genauen Abgabetermin schriftlich bestätigen. Eine Anmeldung in QISPOS für das Examensmodul ist nicht erforderlich.
5. Abgabe der Bachelorarbeit
Nach der sechswöchigen bzw. achtwöchigen (Studienbeginn ab WS 2020/21) Bearbeitungszeit muss die Bachelorarbeit fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Erforderlich sind zwei gedruckte Exemplare (maschinenschriftlich, gebunden, paginiert) inklusive Plagiatserklärung und zwei CDs. Auf der CD muss die Bachelorarbeit jeweils einmal als Word-Dokument und einmal als pdf vorhanden sein. Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt maximal 30 Textseiten, ohne Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang.
Achtung: Wird die Frist nicht eingehalten, so wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet und ist damit nicht bestanden. Danach kann die Arbeit nur einmal wiederholt werden. Fristverlängerungen sind mit dem Prüfungsamt zu klären und i.d.R. nur bei Krankheit und mit ärztlichem Attest möglich.
6. Begutachtung
Erst-und Zweitprüfer*in haben nach der Abgabe der Bachelorarbeit sechs Wochen Zeit, um die Bachelorarbeit zu bewerten. Die Note der Bachelorarbeit errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen des/der Erst- und Zweitprüfer*in.
Zeitplan und Termine
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Examensmodul
Wintersemester 2024/25 |
Examensmodul
Sommersemester 2025 |
Abgabe Themenvorschlag und Transcript of Records |
bis 23.06.24 |
bis 12. Januar 2025 |
Zuteilung der Prüfer*innen |
bis 05.07.24 |
bis 24. Januar 2025 |
Erstes Feedback zum Thema durch Erstprüfer*in |
ab 08.07.24 |
ab 27. Januar 2025 |
Abgabe des Exposés |
bis 29.09.24 |
bis 17. März 2025 |
Rückmeldung zum Exposé |
bis 18.10.24 |
bis 06. April 2025 |
Verbindliche Anmeldung beim Prüfungsamt |
bis 25.10.24 |
spätestens bis 11. April 2025 |
Abgabe der Bachelorarbeit |
6 (Prüfungsordnung V15) bzw. 8 (Prüfungsordnung V20) Wochen nach Ausgabe des Themas durch den/die Erstgutachter*in (Unterschrift auf dem Anmeldeformular), Anfang/Mitte Dezember 2024 |
6 bzw. 8 Wochen nach offizieller Ausgabe des Themas durch den/die Erstgutachter*in (Unterschrift auf dem Anmeldeformular), Anfang Juni 2025 |
Abschluss der Begutachtung |
Spätestens 6 Wochen nach Abgabe (Ende Januar 2024) |
Spätestens 6 Wochen nach Abgabetermin (Mitte Juli 2025) |