Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?


Administrative Professionals Day

Impulsvortrag: Sprache.Macht.Gender

Family and Friends - "Zeit für dich, Zeit für mich!"
Fortbildung: Workshop zum souveränen Auftreten in wissenschaftlichen Kontexten
In diesem Workshop lernen Nachwuchswissenschaftlerinnen, wie sie in wissenschaftlichen Kontexten souverän und authentisch auftreten. Im Fokus stehen Körpersprache, Stimme, Selbstpräsentation und der Umgang mit Nervosität.