Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
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Neue WiRe Ausschreibung
Programm zur Förderung von Gender-Denominationen für Professuren
Ausgehend von dem Ziel, die Gender- und Geschlechterforschung in Nordrhein-Westfalen zu stärken, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Umwidmung einer bestehenden Professur mit einer neuen Gender(teil)denomination an den staatlichen Hochschulen des Landes.
Bewerbungsfrist: 31.10.2024
Die Ausschreibung finden Sie hier.
Reflectory zum Thema Geschlechtergleichheit
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus Fachbereich 14 der Universität Münster haben ein Reflectory entwickelt, um Aspekte der aktuellen Debatte um die Gleichstellung, wie z.B. den Gender Pay Gap und die Frauenquote, zu thematisieren. Ein Reflectory ist eine digitale Lernumgebung, in der Lernende auf Grundlage verschiedener Informationen Entscheidungen treffen können. Es wurde mit finanzieller Unterstützung des Gleichstellungsbüros der Universität Münster erstellt.
Das Reflectory zum Thema Geschlechtergleichheit ist hier zu finden.