Allgemeines
Wie funktioniert das ProTalent-Stipendium?
Das ProTalent-Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 der 300 Euro übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das ProTalent-Stipendium, das im Rahmen des Deutschlandstipendiums vergeben wird, wird von der Universität Münster direkt an die Stipendiat*innen ausgezahlt. Die Förderung mit einer Mindestlaufzeit von zwei Semestern wird einkommensunabhängig vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden.
Was sind meine Verpflichtungen im Stipendienprogramm?
Gegenüber den Stipendiengeber*innen haben Stipendiat*innen keinerlei Verpflichtungen. Sie verpflichten sich jedoch dazu sämtliche Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Stabsstelle Universitätsförderung anzuzeigen. Dies betrifft auch die Angabe weiterer Stipendien. Ansprechparterin Judith Lampe (Kontaktdaten).
Muss ich das Stipendium nach Beendigung meines Studiums zurückzahlen?
Nein, das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer sind die Fördernden von ProTalent?
ProTalent wird von Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden unterstützt. Eine Übersicht über unsere aktuellen Fördernden finden Sie hier.
Wie ist die Regelung bei Beendigung des Studiums oder bei einem Fachrichtungswechsel?
Bei Beendigung des Studiums oder einem Fachrichtungswechsel endet die Finanzierung mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wird, das Studium abgebrochen wird, die Fachrichtung gewechselt wird oder die Exmatrikulation erfolgt.
Wenn während des Bewilligungszeitraums ein Hochschulwechsel geschieht, wird die Finanzierung entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt.